International
Freihandelsabkommen EU-Singapur
Am 13. Februar 2019 hat das EU-Parlament dem Freihandels- und Investitionsabkommen mit Singapur zugestimmt. Das Freihandelsabkommen ist am 21. November 2019 in Kraft getreten.
Die Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und Singapur sind die ersten bilateralen Abkommen dieser Art, die zwischen der EU und einem Mitgliedstaat des Verbands südostasiatischer Nationen (ASEAN) geschlossen werden.
Singapur ist bei Weitem der größte ASEAN-Partner der EU, auf den fast ein Drittel des Handels mit Waren und Dienstleistungen zwischen der EU und dem ASEAN entfällt.
Bereits vor dem Abkommen konnten fast alle Waren aus der EU zollfrei in Singapur eingeführt werden. Durch das Freihandelsabkommen werden nun die verbleibenden Zölle – je nach Produktkategorie – innerhalb von drei bis fünf Jahren abgeschafft. Außerdem werden technische und nichttarifäre Hemmnisse abgeschafft, indem die Standards und Sicherheitstests der EU in Schlüsselbereichen wie Elektronik, Arzneimittel und Fahrzeugteile anerkannt werden. Für die Importe von Fischereierzeugnissen und landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen in die EU werden weiterhin bestimmte Zölle gelten.
Ursprungsnachweise
Für Sendungen mit einem Warenwert unter 6.000 Euro gilt die Ursprungserklärung auf der Rechnung als Präferenznachweis. Für Sendungen mit einem Warenwert über 6.000 Euro müssen Unternehmen zwingend Registrierter Ausführer sein. Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist nicht als Präferenznachweis vorgesehen.
Für Sendungen mit einem Warenwert unter 6.000 Euro gilt die Ursprungserklärung auf der Rechnung als Präferenznachweis. Für Sendungen mit einem Warenwert über 6.000 Euro müssen Unternehmen zwingend Registrierter Ausführer sein. Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist nicht als Präferenznachweis vorgesehen.
Ursprünglich wurde das “EUSFTA” (EU Singapore Free Trade Agreement) als ein einziges Abkommen von 2010 bis 2014 ausgehandelt. Der Europäische Gerichtshof teilte in einem von der EU Kommission in Auftrag gegebenem Gutachten mit, dass es sich in der ausgehandelten Form um ein gemischtes Abkommen handelt. Um vollständig in Kraft treten zu können, wäre eine Zustimmung aller damals 28 EU-Mitgliedsstaaten erforderlich gewesen. Daraufhin wurde das Abkommen in einen Handels- und einen Investitionsteil gesplittet. Der Handelsteil wurde als ein EU-only Abkommen im Alleingang von der EU ratifiziert.
Das Investitionsschutzabkommen mit Singapur wird das Investitionsklima weiter verbessern und den Investoren mehr Sicherheit bieten, während gleichzeitig die Rechte der EU und Singapurs gewahrt werden, Ziele des Gemeinwohls wie den Schutz der öffentlichen Gesundheit, der Sicherheit und der Umwelt zu verfolgen. Es wird die zwölf bestehenden bilateralen Investitionsabkommen zwischen Singapur und EU-Mitgliedstaaten ersetzen.
Die IHK Düsseldorf unterstützt Sie gern rund um die Fragen des Singapur-Geschäfts.
Letzte Aktualisierung: Januar 2023