International

EU Türkei-Sanktionen

Der Rat der Europäischen Union hat kürzlich einen Rahmen für restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer angenommen.
Dieser Rahmen wird es ermöglichen, Einzelpersonen oder Einrichtungen, die für die nicht genehmigten Erdgasbohrtätigkeiten im östlichen Mittelmeer verantwortlich oder daran beteiligt sind, mit Sanktionen zu belegen.
Die Sanktionen werden darin bestehen, dass die Vermögenswerte bestimmter Einrichtungen und Personen eingefroren werden; für letztere gilt zudem ein Einreiseverbot in die EU.
Darüber hinaus wird es Personen und Einrichtungen aus der EU verboten werden, den gelisteten Personen und Einrichtungen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Am 27. Februar 2020 wurden mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/274 vom 27. Februar 2020 zwei Personen sanktioniert.