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Deutschland führt EU-System ICS2 ein

Zum 1. März 2023 hat Deutschland die zweite Phase des Import Control Systems 2 (ICS2) eingeführt.
ICS2 ist ein EU-weites System zur elektronischen Vorabanmeldung von eingehenden Luftfrachtsendungen, das den Zollbehörden eine Risikokontrolle der Warensendungen ermöglicht, bevor diese in der EU eintreffen.
Die ICS2-Meldung (E-SumA, englisch Entry Summary Declarations (ENS) ist in erster Linie durch Verwender beziehungsweise die Transportdienstleister zu erbringen.
Die wesentlichen Datenelemente für die E-SumA sind gemäß dem Anhang B UZK-DA unter anderem:
  • der 6-stellige HS-Code,
  • Nettogewichte bei mehreren HS-Codes,
  • eine Warenbeschreibung sowie
  • die EORI-Nummer des Importeurs in der EU.
Vor diesem Hintergrund fragen die zur Abgabe der ESumA verpflichteten Luftfracht-, Kurier-, Express- und Postdienstleister gegenwärtig bei den Importeuren die erforderlichen Daten (insbesondere EORI-Nummer, HS-6-Steller, angemessene Warenbeschreibung in einfacher, präziser Sprache zwecks Nämlichkeitssicherung) ab.
Insbesondere die Herausgabe der EORI-Nummer ist umstritten. Da es sich aber um eine gesetzliche Vorgabe aus dem Unionszollkodex handelt, lässt sich dies kaum vermeiden. Es empfiehlt sich, bei der Weitergabe der EORI-Nummer die Verwendung klar zur begrenzen, vor allem, wenn damit keine Vollmacht zur Importverzollung verbunden sein soll (“nur zur Verwendung im ICS2”).
Eine Liste der EU-Staaten, die die ICS2-Vorgaben noch nicht umgesetzt haben, finden Sie hier über die Webseite der EU-Kommission.
Letzte Änderung des Artikels: November 2024