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EU führt vorläufige Antisubventionszölle gegenüber chinesischen Elektroautos ein

Am 4. Juli 2024 hat die EU vorläufige Antisubventionszölle gegen chinesische Elektroautos eingeführt. 
Derzeit liegt der reguläre Einfuhrzoll für Fahrzeuge aus China - alle Drittländer ohne Freihandelsabkommen - bei 10 Prozent.
Seit dem 4. Juli 2024 werden zusätzlich bis zu 38,1 Prozent an vorläufigen Strafzöllen (Antisubventionszölle im Fachjargon) erhoben. 
Im Vorfeld hatte die Kommission verschiedene Hersteller über einen längeren Zeitraum untersucht. Je nachdem, ob die Hersteller bei der Untersuchung der Kommission mitgewirkt hatten oder nicht, variieren die Strafzölle zwischen 21 Prozent und 38 Prozent. Darüber hinaus sind für bestimmte chinesische Hersteller besondere Strafzollsätze vorgesehen: Für BYD ist beispielsweise ein Strafzoll von 17,4 Prozent vorgesehen und für Geely 20 Prozent.
Zusätzlich wird es durch die Maßnahme nach den aktuellen Informationen der EU-Kommission auch bedeuten, dass Elektrofahrzeuge von deutschen Herstellern aus China ebenfalls einem Strafzoll (21 Prozent) bei der Einfuhr in die EU unterliegen.
Durch diese Strafzölle sollen die Wettbewerbsverzerrungen ausgeglichen werden. China wird vorgeworfen durch staatliche Subventionen, chinesische Produkte zu günstigeren Preisen anzubieten. Im globalen Welthandel hat das weitreichende Folgen für Mitbewerber.
Daher versucht die Kommission ihren heimischen Markt zu schützen und sicherzustellen, dass heimische Wettbewerber weiterhin mit den Elektroautos aus China konkurrieren können.
Die Europäische Kommission bestreitet mit den unterschiedlichen Zollerhöhungen einen anderen Weg als die USA, die pauschal auf chinesische Elektroautos ab dem 1. August 2024 sogar 100 Prozent betragen werden.
Die Erhebung von Strafzöllen birgt immer das Risiko, dass ein Handelskrieg entfacht wird und Produkte sich dadurch signifikant versteuern. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur die direkten Wettbewerber betroffen sind, sondern auch Zulieferer.
China hat kürzlich eine Antidumpinguntersuchung gegen Produkte, unter anderem Schweinefleisch, aus der EU eingeleitet. Im Januar wurde bereits eine Antidumpinguntersuchung für Brandy-Import aus der EU eingeleitet. Dies wird als unmittelbare Reaktion der Erhöhung der vorläufigen Zölle gewertet.
Welche weiteren Schritte China mit der tatsächlichen Umsetzung China noch gehen wird, ist offen.
Im November 2024 müssten dann die Mitgliedstaaten der EU über die endgültige Festsetzung der Strafzölle entscheiden; die dann für eine Dauer von fünf Jahren gelten werden.
Die Streitbeilegung zwischen der EU und China wäre im ersten Schritt über die WTO und im zweiten Schritt unter Bezugnahme der MPIA (Multi-Party Interim Appeal Arbitration Arrangement) möglich.
Bedeutet: China wird mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit mit dem Inkrafttreten der vorläufigen Strafzölle, 4. Juli 2024, eine Klage bei der WTO einreichen. Insbesondere vor dem Hintergrund, ob zum jetzigen Zeitpunkt ein nachweislicher Schaden bei EU-Herstellen eingetreten ist.
Stand: 4. Juli 2024