Access2Markets
Einfuhrzölle und -vorschriften im Handel mit Drittländern
Hohe Zölle in Brasilien? Unübersichtliche Einfuhrsteuern in Indien? Legalisierung für den Oman?
Der Handel mit Drittstaaten steckt voller Fragen. Die Einfuhrvorschriften variieren stark je nach Empfangsland, aber auch nach dem zu exportierenden Produkt. Die praktischen Antworten von Importeuren oder ausländischen Behörden sind mitunter überraschend und oft unklar. Eine unzureichende Vorbereitung der Warenausfuhr kann Zeit, Geld und Nerven kosten. Das Wissen um hilfreiche Informationsressourcen und deren Inhalte kann dabei von großem Nutzen sein.
Marktzugangsdatenbank der EU
Das EU-Portal ”Access2Markets” ist hier eine verlässliche, umfangreiche und kostenlose Informationsquelle, die hilft, Antworten zu finden oder die richtigen Fragen zu stellen.
Die Informationen sind allerdings mehrheitlich nur in englischer Sprache verfügbar.
Die Suche nach folgenden Informationen ist mit der Datenbank möglich:
- Einfuhrzölle, -steuern und Abgaben von 120 Exportmärkten
- Einfuhrformalitäten und Einfuhrdokumente von 120 Exportmärkten
- warenbezogene Handelsstatistiken
- Bestimmungen zu Gesundheits- bzw. pflanzenschutzrechtlichen Bescheinigungen
- Handelsbarrieren
- Ursprungsrechner
Für die Nutzung der Datenbank ist die Angabe der ersten Ziffern der Zolltarifnummer (HS-Code) der Exportware erforderlich sowie die Auswahl eines Ziellandes. Die Datenbank selektiert anschließend alle relevanten Angaben der Abfrage und listet sie dem Anwender in übersichtlicher Form auf.
Exporteure können die Marktzugangsdatenbank online nutzen. Der Zugang zu dieser Datenbank ist für Wirtschaftsbeteiligte der EU sowie für Wirtschaftsbeteiligte von Beitrittskandidaten der EU kostenlos.