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EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz

Künstliche Intelligenz (KI) ist eines der wichtigsten digitalen Zukunftsthemen weltweit und stößt auf immer größeres Interesse in Wissenschaft und Unternehmen unterschiedlichster Branchen.
Ein wichtiger Punkt ist ein geeigneter Rechtsrahmen. Die Europäische Union (EU) will mit einer Verordnung einen fundamentalen Grundstein für die Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI) schaffen.

EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz

In der Europäischen Union schreitet das Gesetzgebungsverfahren zum „Artifical Intelligence Act“ (AI-Act) weiter voran.
Am 14.06.2023 hat sich das EU-Parlament auf eine finale Position zum AI-Act geeinigt.
Die Vorschriften sollen die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von menschenzentrierten, vertrauenswürdigen KI-Systemen in der EU regeln und Gesundheit, Umwelt, Sicherheit, Grundrechte und Demokratie vor schädlichen Folgen schützen.
Angesichts des globalen Charakters der KI-Branche wird sich die Verordnung wahrscheinlich über die Grenzen der EU hinaus auswirken.
Der Entwurf regelt etwa:
  • eine Einstufung der KI-Systeme nach Risiken,
  • Pflichten für KI-Systeme zur allgemeinen Verwendung,
  • Ausnahmeregelungen zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und KI-Innovationen,
  • Beschwerdemöglichkeiten zum Schutz der Bürgerrechte und
  • Bußgelder bei Verstößen.
Die begonnenen Trilog-Verhandlungen der EU sollen nun zu einer endgültigen Fassung der Vorschriften führen.
Nachfolgend können Sie den Gesetzgebungstracker der EU einsehen:

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Stand / Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2023