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EU-Entlastungspaket für KMU

Im September 2023 stellte die EU-Kommission das bereits angekündigte KMU-Entlastungspaket vor, um auf die Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Europäischen Union (EU) im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld stärker einzugehen. Zur Entlastung für KMU werden insgesamt 19 Maßnahmen vorgeschlagen, die für kurzfristige Entlastung sorgen, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der KMU stärken und ein faires Unternehmensumfeld auf dem gesamten EU-Binnenmarkt fördern sollen.

Hintergrund und wichtige Bestandteile

Die 24 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stellen 99 Prozent aller Unternehmen in der EU dar und stellen zwei Drittel aller Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft der EU.
Sie sind für das wirtschaftliche und soziale Gefüge Europas unabdingbar und eine treibende Kraft des ökologischen und des digitalen Wandels in Europa, zudem sichern sie unseren Wohlstand auf lange Sicht.
Um das Potenzial der KMU in der EU auf dem Binnenmarkt und darüber hinaus freizusetzen, hat die Kommission bereits im Rahmen ihrer KMU-Strategie 2020 für ein nachhaltiges und digitales Europa ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt.
Die meisten dieser Maßnahmen sind bereits abgeschlossen oder laufen noch.
Wichtige Bestandteile des neuen EU-Entlastungspakets sind
  • ein Vorschlag für eine Verordnung über Zahlungsverzug,
  • ein Vorschlag für eine Richtlinie zur Steuervereinfachung für KMU und
  • eine Reihe von weiteren Maßnahmen, um KMU ihre Tätigkeit zu erleichtern, ihren Zugang zu Finanzmitteln und qualifizierten Arbeitskräften zu verbessern und sie während ihres gesamten Lebenszyklus zu unterstützen.
Mit der neuen Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr soll gegen die unlautere Handelspraktik der Zahlungsverzögerung vorgegangen werden, die den Cashflow von KMU beeinträchtigt und die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von Lieferketten schwächt.
Mit den neuen Vorschriften wird die Zahlungsverzugsrichtlinie aus dem Jahr 2011 aufgehoben und durch eine Verordnung ersetzt.
Das hauptsitzbasierte Steuersystem für KMU wird KMU, die grenzüberschreitend aktiv sind und Betriebsstätten unterhalten, die Option eröffnen, mit nur einer einzigen Steuerbehörde – nämlich der für den Hauptsitz zuständigen – zu arbeiten, anstatt den Anforderungen mehrerer Steuersysteme entsprechen zu müssen.

Aufstellung aller vorgeschlagenen Maßnahmen

Maßnahme 1
Vorschlag einer Richtlinie zur Steuervereinfachung, mit der eine Besteuerung von KMU nach den im Land der Hauptniederlassung geltenden Vorschriften eingeführt wird.
Die Kommission wird,
Maßnahme 2
spezifische KMU-freundliche Bestimmungen in neuen Legislativvorschlägen systematisch berücksichtigen, soweit dies angemessen und gerechtfertigt ist und den Zielen der Unionspolitik entspricht,
Maßnahme 3
einen besonderen KMU-Beauftragten der EU ernennen, der die Kommission in KMU-Fragen anleitet und berät und die Interessen von KMU nach außen vertritt. Der KMU-Beauftragte ist der Präsidentin direkt unterstellt, erstattet aber auch dem für den Binnenmarkt zuständigen Kommissionsmitglied Bericht über alle KMU bezogenen Tätigkeiten, die er in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der GD GROW, welche die Arbeit des Beauftragten unterstützen, durchführt,
Maßnahme 4
sicherstellen, dass der KMU-Beauftragte der EU an Anhörungen des Ausschusses für Regulierungskontrolle mit den Generaldirektionen zu Initiativen teilnimmt, die sich stark auf KMU auswirken,
Maßnahme 5
gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und dem Rat die Bewertung der Auswirkungen wesentlicher Änderungen an den Kommissionsvorschlägen auf KMU und Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens fördern,
Maßnahme 6
mit Exekutivagenturen und dezentralen Agenturen zusammenarbeiten, um bewährte Verfahren für die Unterstützung von KMU zu ermitteln und zu fördern, damit KMU die Dienste der Agenturen leichter in Anspruch nehmen können, und
Maßnahme 7
in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Experimente und Innovation in Start-ups durch Reallabore fördern,
Maßnahme 8
bis Ende 2023 in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten das technische System für die einmalige Erfassung einführen und den Anwendungsbereich des einheitlichen digitalen Zugangstors unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der KMU auf neue Verfahren ausweiten,
Maßnahme 9
im Oktober 2023 als Teil eines systematischen und wiederkehrenden Zyklus zusammen mit dem Arbeitsprogramm den nächsten Satz Vorschläge zur Rationalisierung der Berichtspflichten einschließlich der oben erwähnten Maßnahmen vorlegen, um das Ziel einer Verringerung der Berichtspflichten um 25 Prozent zu erreichen.
Maßnahme 10
Die Kommission schlägt eine neue Verordnung über Zahlungsverzug vor, um die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr erheblich zu verschärfen.
Die Kommission wird,
Aktion 11
die Mitgliedstaaten bis Oktober 2023 über die maßgebliche InvestEU Governance-Struktur dazu ermutigen, der nationalen InvestEU-Komponente zusätzliche Mittel zuzuweisen und ARF-Beiträge zu InvestEU vereinfachen, indem sie zusätzliche Beratung zur Anwendung des Grundsatzes „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ bereitstellt.
Die Kommission wird,
Aktion 12
mit dem EIF daran arbeiten, im Laufe des Jahres 2024 eine Pilotfazilität aufzubauen, damit Exportkreditagenturen KMU bei deren Handel mit der Ukraine unterstützen können.
Die Kommission wird,
Aktion 13
die Anwendung standardisierter Vorschriften und Bedingungen, die für KMU geeignet sind, für die Vergabe öffentlicher Aufträge fördern, um die Beteiligung von KMU an der Vergabe öffentlicher Aufträge zu verbessern.
Auf Grundlage der Ergebnisse verschiedener laufender Studien der Kommission zu KMU und zu der Berichterstattung nach der Taxonomie sowie der nachhaltigen Finanzierung, wird die Kommission:
Aktion 14
  • einen einfachen und standardisierten Rahmen für KMU zur Berichterstattung über ESG-Aspekte sicherstellen, bei dem das Risiko begrenzt wird, dass Offenlegungspflichten im Anwendungsbereich der CSRD für nicht börsennotierte KMU, die Teil der Wertschöpfungskette von Unternehmen sind, Folgen haben und gewährleisten, dass zügig freiwillige Standards für nicht börsennotierte KMU bereitgestellt werden.
Aktion 15
  • Finanzinstitute ermutigen, die grüne Finanzierung von KMU in ihre Geschäftsmodelle aufzunehmen, indem sie

    a.) einen Standard für oder eine Definition von grünen Darlehen, insbesondere für KMU, erarbeitet, die auf den Empfehlungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde beruht,

    b.) eine KMU-freundliche Anpassung der Quote grüner Vermögenswerte bewertet, die bei einer künftigen Aktualisierung des delegierten Taxonomie-Rechtsakts über die Offenlegungspflichten berücksichtigt werden soll.
Die Kommission wird,
Aktion 16
einen Vorschlag zur Einrichtung eines EU-Talentpools und eine Initiative zur Verbesserung der Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen von Drittstaatsangehörigen bis zum 4. Quartal 2023 vorlegen, um dem Fachkräftemangel in der EU zu begegnen.
Die Kommission wird,
Aktion 17
im Rahmen von Sensibilisierungs-, Mentoring- und Coaching-Kampagnen mit Gruppen zusammenarbeiten, deren ungenutztes unternehmerisches Potenzial nach wie vor hoch ist, wie beispielsweise Frauen, junge Menschen und Menschen mit Behinderungen.
Die Kommission wird,
Aktion 18
die Anforderungen von Unternehmen berücksichtigen, die die Schwellenwerte der KMU-Definition überschreiten, sowie auch des breiten Spektrums der Mid Caps, und bis Ende des Jahres 2023
  • a.) die Auswirkungen der hohen Inflation und der längerfristigen Produktivitätssteigerungen analysieren, sowie auch der Wechselwirkung mit etwaigen zusätzlichen Maßnahmen für Mid Caps, um – sofern gerechtfertigt – die finanziellen Schwellenwerte der derzeitigen KMU-Definition anzuheben
  • b.) eine harmonisierte Definition für kleine Mid Caps erarbeiten
  • c.) anschließend die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um einer überarbeiteten KMU-Definition in den einschlägigen Rechtsakten Rechnung zu tragen
  • d.) einen auf der Definition für kleine Mid Caps beruhenden Datensatz erstellen und potenzielle Maßnahmen bewerten, um diese Unternehmen bei ihrem Wachstum zu fördern (einschließlich die mögliche Anwendung bestimmter Maßnahmen in angepasster Form zugunsten von KMU).
Die Kommission wird,
Aktion 19
die Rahmenbedingungen für Unternehmensübertragungen in den Mitgliedstaaten zusammen mit dem Netz der KMU-Beauftragten bis zum 2. Quartal 2024 bewerten.

Weitere Informationen/Weblinks

Stand: 27. Mai 2024