International

EU-Bescheinigung nach Richtlinie 2005/36/EG

IHK Düsseldorf stellt personenbezogene EU-Bescheinigung für Mitgliedsunternehmen aus.
Wenn in einem anderen EU-Land:
  • ein Unternehmen gegründet werden soll,
  • sich dort jemand selbstständig machen oder
  • jemand grenzüberschreitend eine Dienstleistung erbringen möchte,
kann es vorkommen, dass die dortigen Behörden einen Befähigungsnachweis über die vorherige unternehmerische Tätigkeit in Form einer EU-Bescheinigung nach Richtlinie 2005/36/EG anfordern.
Dies kommt zum Beispiel in Luxemburg, Österreich oder Belgien vor.
Die IHK Düsseldorf stellt diese Bescheinigung personenbezogen ihren Mitgliedsunternehmen oder deren Mitarbeitenden aus.
Gegebenenfalls sind Belege über die bisherige unternehmerische Tätigkeit vorzulegen.