International

USA - Kampf gegen Zwangsarbeit

Postleitzahl bei Sendungen aus China vorgeschrieben

A. Der Uyghur Forces Labor Prevention Act

Der Uyghur Forces Labor Prevention Act (UFLPA) ist am 21. Juni 2022 in Kraft getreten. Er verbietet es, Güter in die USA einzuführen, die ganz oder teilweise in der autonomen Region Xinjiang-Uigurien (Xinjiang Uygur Autonomous Region, “XUAR”) der Volksrepublik China oder in einem gelisteten Unternehmen hergestellt wurden. Güter, die ganz oder teilweise in der Region Xinjiang-Uigurien oder in einem gelisteten Unternehmen hergestellt wurden, unterliegen einem allgemeinen Einfuhrverbot. Gleiches gilt für alle nachgelagerten Produkte, die ihrerseits aus verbotenen Gütern hergestellt wurden oder diese enthalten.
Unternehmen, die Produkte in die USA importieren, können dem Einfuhrverbot nur dadurch entgehen, dass sie eindeutig und überzeugend nachweisen, dass ihre Waren nicht mit Zwangsarbeit hergestellt worden sind. Die Einhaltung des UFLPA wird durch die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (U.S. Customs and Border Protection, “CBP”) mittels eines neuen “Region Alerts” im Automated Commercial Environment (“ACE”) sichergestellt. Für Sendungen, die von der Volksrepublik China in die USA geliefert werden, schreibt die “CBP” seit dem 18. März 2023 die Angabe der Postleitzahl des chinesischen Versenders vor.
Der Anwendungsbereich des UFLPA erstreckt sich nicht nur auf Waren, die direkt aus der Region Xinjiang in die USA exportiert werden, sondern umfasst auch nachgelagerte Produkte. Dies bedeutet, dass Produkte, die in anderen Ländern hergestellt werden, aber Materialien oder Komponenten aus Xinjiang enthalten, ebenfalls dem Einfuhrverbot unterliegen. Auch Güter, die über Drittländer importiert werden, sind betroffen, unabhängig davon, ob sie direkt aus China oder über andere Länder, wie Deutschland, in die USA gelangen. Daher können auch in Deutschland gefertigte Waren betroffen sein, wenn sie Materialien aus Xinjiang enthalten oder in irgendeiner Weise auf diese Region zurückzuführen sind.

B. Bedeutung für deutsche Unternehmen

Für deutsche Unternehmen, die Waren in die USA exportieren, besteht die Notwendigkeit, ihre Lieferketten zu überprüfen und Sorgfaltsmaßnahmen mit Blick auf die US-Importvorschriften umzusetzen. Dies ist besonders relevant, wenn die hergestellten Waren zu den priorisierten Sektoren gehören (zum Beispiel Baumwollprodukte, Tomatenprodukte oder Bekleidung) oder wenn die Waren Produkte oder Rohstoffe enthalten, die in diese Kategorien fallen.
Die UFLPA-Strategie verpflichtet zu einer Reihe von Sorgfaltspflichten. Dazu gehören ein effektives Due-Diligence-System, eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der Lieferkette, die Einholung von Informationen über die Lieferanten und deren Arbeitsbedingungen sowie ein Lieferkettenmanagement seitens der Unternehmen. Es muss sichergestellt werden, dass ausreichende Dokumentation und Nachweise vorgelegt werden können, um zu belegen, dass ihre Produkte den Anforderungen des UFLPA entsprechen.
Bereits das Vorhandensein von Waren in einer Lieferkette, die Teile aus Fabriken mit Rohstoffen aus der XUAR enthalten, reicht aus, um ein Einfuhrverbot zu rechtfertigen. Daher unterliegen sämtliche Waren zunächst der Vermutung, dass Zwangsarbeit zum Einsatz kommt, selbst wenn der Anteil an Rohstoffen oder Materialien aus der XUAR gering ist. Eine Einfuhr in die USA ist dann nicht mehr gestattet. Auch wenn ein Unternehmen keine Waren oder Zulieferungen aus der XUAR bezieht, kann es dennoch erforderlich sein, den Nachweis zu erbringen, dass die Produkte den geltenden Regeln entsprechen. Die Beweislast liegt hierbei beim Importeur.
Die hohe Vernetzung der globalisierten Welt führt dazu, dass auch deutsche Unternehmen den Nachweispflichten des UFLPA unterliegen. Sie sind deshalb verpflichtet, von ihren Zulieferern entsprechende Kontrollen und Sorgfaltsmaßnahmen in der Lieferkette zu verlangen. Sofern kein entsprechender Nachweis erbracht werden kann, sind gravierende Konsequenzen bis hin zum Verlust der gesamten Warenlieferung zu erwarten. Dies führte bereits im ersten Jahr dazu, dass über 4.600 Sendungen vom US-Zoll abgefangen wurden.
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C. Dokumentation der Maßnahmen im Kampf gegen US-Zwangsarbeit

US-Kunden könnten Zertifikate oder Erklärungen verlangen, die bestätigen, dass die gelieferten Produkte nicht in der Provinz XUAR hergestellt wurden und keine Zwangsarbeit beinhalten. Die genauen Anforderungen an die Zertifikate sind den Richtlinien des CBP zu entnehmen.
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Das CBP hält sich bewusst vage in den Anforderungen an spezifische Dokumente, um Importeuren die Möglichkeit zu geben, eine Vielzahl von Nachweisen vorzulegen, die zur Nachweisbarkeit ausreichen. Beispiele hierfür sind:
  • Dokumente, die die an der Transaktion beteiligten Parteien identifizieren, wie Aufzeichnungen zur Beschaffung, Herstellung, Verarbeitung und Beförderung der Waren.
  • Unterlagen zur Bezahlung und zum Transport von Rohstoffen (Rechnungen, Verträge, Bestellungen, Zahlungsnachweise).
  • Transaktions- und Lieferkettenaufzeichnungen, wie Packlisten und Frachtbriefe.
Die eingereichten Unterlagen sollen vollständig sein, sowie mit englischer Übersetzung vorgelegt werden. Die Vorlage der Unterlagen soll als Dokumentenpaket erfolgen. Wenn die Lieferkette für eine bestimmte Einfuhr mit einer zuvor bereits überprüften und für zulässig befundenen Lieferkette identisch ist, kann die Zulässigkeitsprüfung erheblich beschleunigt werden, indem ein zusammenfassender Bericht über die Rückverfolgung vorgelegt wird.
Weitere Informationen über bewährte Praktiken für Anwendbarkeitsprüfungen sowie FAQs:
Stand: 10. September 2024