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Infrastrukturprogramme der USA

Allgemeines zum Infrastrukturprogramm

Die USA haben umfangreiche Maßnahmenpakete auf den Weg gebracht, um die Wirtschaft anzukurbeln.
Die Strategie von US-Präsident Joe Biden zeichnet sich durch Nachhaltigkeit aus – Wirtschaft, Umwelt und Soziales sollen gleichwertig und gleichzeitig von allen Behörden mitgedacht und umgesetzt werden.
Präsident Biden hat das Infrastrukturinvestitionsgesetz (Infrastructure Investment and Jobs Act), das mit einer Gesamtfinanzierung von 1,2 Billionen US-Dollar für die nächsten fünf Jahre unterlegt ist, im November 2021 unterzeichnet. Das Gesetz ist nach Bundesstaaten und Themen strukturiert.
Das Infrastrukturpaket besteht aus über 350 Programmen und Einzelmaßnahmen. Es umfasst Bereiche wie zum Beispiel Transport, öffentlichen Personennahverkehr, E-Mobility, Wasser, Breitbandausbau, Katastrophenschutz, Gesundheitsschutz, Energie, Bildung und so weiter.
Zuständig für die Verteilung und Prüfung der Mittel sind in erster Linie das US-Energieministerium und das US-Transportministerium. Die Projektanträge und der Ausschreibungsprozess laufen dann auf lokaler beziehungsweise einzelstaatlicher Ebene. Das Paket verfolgt einen mittel- bis langfristigen Ansatz zur Verbesserung der US-amerikanischen Infrastruktur.
Das Weiße Haus wird die Projektqualität mit eigenen Experten überwachen. Ziele sind unter anderem folgende Punkte:
  • Schaffung zukunftssicherer Arbeitsplätze
  • Stärkung der globalen wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der USA
  • Reparatur von Lieferketten
  • Inflationsbekämpfung

Buy America

„Buy America“ bezieht sich auf die Bedingungen für öffentliche Ausschreibungen von Infrastrukturprojekten, die aus Bundesmitteln mitfinanziert werden.
Daher ist “Buy America” auch in den Projekten des IIJA anzuwenden. Da das IIJA zwar in Washington, D.C. beschlossen wurde, das Gros der Mittel jedoch in Vorhaben auf Bundesstaaten-, Landkreis- und Kommunalebene fließt, obliegt die Einhaltung der “Buy-America”-Vorgaben auch überwiegend den Empfänger-Gebietskörperschaften.
Unternehmen bewerben sich für die jeweiligen Infrastrukturprojekte auf diesen Verwaltungsebenen. Um Gelder aus dem Programm zu bekommen, müssen die Local-Content-Anteile in den Projektanträgen eingehalten werden: Die in den Projekten zum Einsatz kommenden Produkte müssen in den USA hergestellt worden sein.
Zugleich muss der Wertanteil der in dem Produkt verwendeten Komponenten mit US-Herkunft mehr als 55 Prozent der gesamten Produktherstellungskosten ausmachen.
“Buy America” im Überblick:
  • Lieferklauseln für Ausschreibungen mit Bundesfinanzierung
  • Lokalisierungsvorgaben: 55 Prozent
  • Überprüfung der Einhaltung von lokalen Wertschöpfungsanteilen und von Ausnahmegenehmigungen obliegt mehrheitlich den empfangenden Gebietskörperschaften
  • Findet Anwendung in Vorhaben des IIJA
Gemäß des Infrastrukturgesetzes können in bestimmten Fällen Ausnahmeregelungen von den Local-Content-Vorgaben, sogenannte “Waivers”, zum Tragen kommen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn die Einhaltung der “Buy-America”-Vorschriften in einem speziellen Fall nicht im öffentlichen Interesse der USA liegt. Ausnahmen können greifen, wenn die Produkte und Materialien in gewünschter Qualität und Quantität nicht im Land vorhanden beziehungsweise nur mit unzumutbaren Verzögerungen oder zu überhöhten Preisen zu beziehen sind. Die nationalen Lieferklauseln sehen zudem Ausnahmegenehmigungen vor, wenn sich die Gesamtkosten eines Projektes durch die Einhaltung von “Buy America” um mehr als 25 Prozent erhöhen würden.
Zu beachten ist jedoch, dass der Geltungsbereich von “Buy America” im Rahmen des Infrastrukturvorhabens geändert wurde. Waren zuvor nur Eisen, Stahl und Industriegüter unter die Regelung gefallen, umfasst diese nun weitere Sektoren und Materialien wie nichteisenhaltige Metalle, Polymere, Fiberglas und Werkstoffe, die zum Beispiel im Holz- und Trockenbau Verwendung finden.

Buy American

Ziel des “Buy American Act (BAA)” ist es hingegen, die amerikanische Industrie vor ausländischer Konkurrenz bei Bundesbeschaffungsverträgen zu schützen. Die Auflagen für die regionale Wertschöpfung steigen daher in den USA.
“Buy American” betrifft das öffentliche Beschaffungswesen auf Ebene der Bundesstaaten.
“Buy American” im Überblick:
  • Bedingungen für das öffentliche Beschaffungswesen auf Ebene der Bundesbehörden
  • Lokalisierungsvorgaben: derzeit 60 Prozent, Erhöhung in Schritten vorgesehen (2024 auf 65 Prozent, 2029 auf 75 Prozent)
  • Zentrale Überprüfung der Einhaltung von lokalen Wertschöpfungsanteilen und von Ausnahmegenehmigungen über das Made in America Office (MIAO)
  • Findet keine unmittelbare Anwendung in Projekten des IIJA auf Ebene der lokalen Gebietskörperschaften

Aktuelle Chancen für deutsche Unternehmen

Unternehmen können von den Programmen und Projekten durchaus profitieren. Auflagen zur lokalen Wertschöpfungskette sind aber zu berücksichtigen. Wer nicht vor Ort ist, muss eventuell vor Ort in den USA zukaufen.
Deutsche Unternehmen, die nicht selbst in den USA produzieren, können demnach als Projektpartner oder Zulieferer von Vorprodukten an IIJA-Ausschreibungen partizipieren. Auch die Positionierung als Subauftragnehmer bereits im US-Markt etablierter Groß- und Generalunternehmen kann ein Anknüpfungspunkt sein.
Hilfreich ist für Unternehmen, sich so früh wie möglich mit lokalen kommunalen und bundesstaatlichen Akteuren zu vernetzen, Lieferfähigkeit und Vertrieb in den USA sicherzustellen sowie durchaus preissensibel zu agieren.
Deutsche Unternehmen können Aussichten auf Geschäftsabschlüsse haben, wenn Produkte und Dienstleistungen Alleinstellungsmerkmale aufweisen, die zum Beispiel amerikanische Wettbewerber nicht anbieten (Stichwort inländische Nichtverfügbarkeit).
Hilfreich sind eine hohe Spezialisierung, Lieferfähigkeit, Marktkenntnis und konkurrenzfähige Preise.
Geschäftschancen sieht die AHK USA zum Beispiel im Bereich Maschinen- und Anlagenbau, Chemie, der Elektronikindustrie und für Ingenieurdienstleistungen.

Weiterführende Links und Quellen