Russland

Transportverbot für EU-Lkw in Russland

Seit dem 10. Oktober 2022 ist EU-Lkw die Einfuhr von Waren nach Russland verboten.
Das Einfuhrverbot gilt für Lastkraftwagen aus EU-Ländern sowie aus Norwegen, Großbritannien und Nordirland und der Ukraine.
Verboten ist sowohl der bilaterale Gütertransport als auch der Transit und auch die Einfahrt aus Drittländern.
Das Verbot wurde im Dezember 2023 auf unbestimmte Zeit verlängert und gilt daher bis zu einer etwaigen Aufhebung bzw. Anpassung der zugrundeliegenden Verordnung.
Grundlage ist die Regierungsverordnung Nr. 1728 vom 30. September 2022, die mit den Änderungsverordnungen vom 30. Juni 2023 sowie vom 22. Dezember 2023 angepasst wurde. In der Verordnung ist auch eine ganze Reihe von Waren aufgelistet, die nicht unter das Verbot fallen.
Dazu gehören:
  • lebende Tiere
  • Fleisch und Fisch
  • Molkereiprodukte
  • verschiedene Lebensmittel
  • Alkohol
  • Tabak
  • Seifen
  • Eiweißstoffe
  • Keramische Waren
  • Glaswaren
  • Uhrmacherwaren
  • Musikinstrumente
Auch der Straßengüterverkehr mit der Region Kaliningrad ist nicht vom Verbot betroffen.
EU-Lkw müssen an Zollkontrollstellen bestimmter russischer Grenzregionen auf nicht sanktionierte Lkw (z.B. auf in der EAWU registrierte) umgeladen werden.
Diese Regionen sind:
  • Kaliningrad (alle Rajons) – Kaliningrad
  • Leningrad (Rajons Vyborg und Kingiseppskij)
  • Murmansk (Stand Murmansk, Rajons Pechengskij, Kolskij und Kandalakshskij)
  • Pskow (Stadt Pskow, Rajons Sebezhskij, Pechorskij, Pjtalowskij)
  • Karelien (Kostomukshskij, Rajons Lachdenpochskij, Louchskij, Sortawalskij)
  • Stadt St. Petersburg
Die Umladung kann auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen:
  1. Umladung von EU-Anhänger auf EAWU-Anhänger durch Bewegen der Ware.
  2. Austausch der EU-Zugmaschine durch EAWU-Zugmaschine, während Ware auf dem EU-Anhänger verbleibt.
Letzte Aktualisierung: 5. Januar 2024