Russland
Keine Exportkredit- und Investitionsgarantien für Russland und Belarus
Die Übernahme von Garantien des Bundes sind seit dem 24.02.2022 bis auf Weiteres ausgesetzt, seit dem 26.02.2022 gilt auch ein EU-weites Verbot.
Die Bundesregierung hat die Übernahme von Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) und Investitionsgarantien des Bundes für Russland und Belarus bis auf Weiteres ausgesetzt. Es werden daher keine Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien bearbeitet.
Außerdem ist ein EU-weites Verbot von Exportkredit- und Investitionsgarantien für Russland und Belarus in Kraft, das ebenfalls bis auf Weiteres gilt.
Aktualisierung: 5. Januar 2024