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Bevollmächtigter für Verpackungen für Versandhändler

Novelliertes Verpackungsgesetz in Österreich in Kraft getreten.

Seit Januar 2023 gilt die novellierte Verpackungsgesetzgebung mit weitreichenden Änderungen für Versandhändler.
In vielen Fällen benötigen Unternehmen einen Bevollmächtigten für Verpackungen in Österreich. Versandhändler, die keinen Sitz und keine Niederlassung in Österreich haben und die Verpackungen, Waren oder Güter in Verpackungen in Österreich an einen privaten Endverbraucher im Rahmen des Fernabsatzes übergeben, müssen für seit dem 1. Januar 2023 in Verkehr gesetzte Verpackungen einen Bevollmächtigten in Österreich bestellen.
Gleiches gilt auch, wenn ein Unternehmen ohne Sitz in Österreich für seine österreichischen Firmenkunden die sogenannte Vorentpflichtung für Verpackungen übernehmen möchte. Dieses kann einen Bevollmächtigten bestellen.
Dieser Bevollmächtigte ist für die Erfüllung der Verpflichtungen des ausländischen Versandhändlers für Verpackungen in Österreich verantwortlich.
Mehr Informationen zur österreichischen Verpackungsverordnung hier auf der Webseite der Wirtschaftskammer Österreich.
Sie benötigen einen Bevollmächtigten für Verpackungen in Österreich? Die AHK in Wien hat hier auf ihrer Webseite Hintergründe und Vorgehensweisen hinterlegt.
Letzte Aktualisierung: Dezember 2023