International

Niederlande - Hinweise zu Entsendungen

Meldepflicht

Seit dem 01.03.2020 muss vor der Verrichtung einer vorübergehenden Dienstleistung in den Niederlanden eine Meldung abgegeben werden.
Die Meldung hat elektronisch über die Webseite Posted Worker zu erfolgen, die teilweise auch in deutscher Sprache zur Verfügung steht. Einsätze, die vor dem 01.03.2020 angefangen haben, müssen nicht nachgemeldet werden.
Von der Meldepflicht sind bestimmte Tätigkeiten ausgenommen.
Es handelt sich dabei zum Beispiel um die Installation einer Maschine durch Fachkräfte, wenn diese Installation wesentlicher Teil des Kaufvertrags über die Maschine war und die Installation nicht länger als acht Tage dauert. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht für das Baugewerbe.
Ebenso ausgenommen sind auch bestimmte Wartungs- und Reparaturarbeiten, bestimmte Tätigkeiten innerhalb des Verkehrssektors, der Besuch von wissenschaftlichen Kongressen und die Teilnahme an dienstlichen Besprechungen.
Ausnahmen gelten ebenso für Journalisten, Künstler, Sportler und Forscher.
Die Ausnahmen von der Meldepflicht unterliegen überwiegend zeitlichen Einschränkungen, die aber relativ großzügig bemessen sind.
Für eine dringend erforderliche Wartung von in die Niederlande gelieferten Maschinen durch Arbeitskräfte des Lieferanten gilt zum Beispiel ein meldefreier Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Wochen pro Zeitraum von 36 Wochen.

Arbeitsbedingungen

Ausländische Entsender sind verpflichtet, die in den Niederlanden geltenden Mindest- oder Tariflöhne, wie auch Arbeitszeit und Urlaubsbedingungen einzuhalten.
Diese können, wie auch eine Reihe anderer relevanter Aspekte, dem „Guide for posting employees tot the Netherlands“ auf einem Behördenportal in englischer Sprache entnommen werden.
Die Deutsch-Niederländische Handelskammer hat unter anderem zu Arbeitnehmerentsendungen in die Niederlande ein Merkblatt verfasst.

Mautpflicht für LKW über 12 Tonnen

Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen benötigen für die Nutzung der Autobahnen in den Niederlanden, wie auch in Dänemark, Schweden und Luxemburg, die elektronische Eurovignette.
Diese kann über das Portal "Eurovignette" angefordert werden.