International

Irland - Hinweise zu Entsendungen

Einreise / Aufenthalt / Arbeitserlaubnis

Für Bürgerinnen und Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz ist zur Einreise in die Republik Irland ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.
Eine Arbeitserlaubnis ist für Bürgerinnen und Bürger des EWR und der Schweiz nicht erforderlich, sofern sie bereits in Deutschland über eine Arbeitserlaubnis verfügen (Van-der-Elst-Rechtsprechung).
Als EU-Bürgerinnen und -Bürger können Mitarbeitende deutscher Unternehmen uneingeschränkt in der Republik Irland arbeiten.
Allerdings müssen Unternehmen aus EU-Ländern die Entsendung von Mitarbeitenden zur Verrichtung von Dienstleistungen anmelden.
Weitere Informationen hierzu unter:

Melde- / Registrierungspflichten des entsendeten Mitarbeitenden

In Irland müssen Arbeitgeber eine Anmeldung bei der Workplace Relations Commission (das Formular finden Sie ganz unten auf der Webseite) vornehmen.
Folgende Angaben werden benötigt:
  • Name des Mitarbeitenden
  • Adresse des Mitarbeitenden
  • Geburtsdatum
  • Sozialversicherungsnummer
  • Art der beruflichen Tätigkeit
  • Nationalität
  • Arbeitserlaubnis (bei Personen aus dem EU-Ausland)
  • Dauer der Entsendung (Beginn und Ende)
  • Lohn, Arbeitszeiten
  • Adresse des Tätigkeitsortes
  • Adresse des deutschen Arbeitgebers
Das Formular muss unterschrieben und dann gesendet werden an:
Posted Worker Liaison Unit
Workplace Relations Commission
O'Brien Road / Carlow R93 E920
Republic of Ireland
E-Mail: WRCpostedworkers@workplacerelations.ie

Die Website des "Point of Single Contact" (Einheitlicher Ansprechpartner) bietet eine Einführung für die Erbringer temporärer Dienstleistungen in Irland wie auch Informationen zu den Registrierungs- und Qualifikationsvorschriften für bestimmte Berufe.

Arbeitsrecht und Sozialversicherung

a) Arbeitsrecht

Auch, wenn ein deutscher Arbeitsvertrag vorliegt, gilt das irische Arbeitsrecht, wenn dieses im Gegensatz zum deutschen Arbeitsrecht vorteilhafter ist.
Dies gilt beispielsweise im Hinblick auf den Mindestlohn, auf Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten, Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz, bezahlte Urlaubstage sowie Gleichbehandlungsgrundsätze und das Diskriminierungsverbot.
Weitere Informationen unter:
Innerhalb der Europäischen Union gilt die Arbeitnehmer- und Personenfreizügigkeit.
Die Einholung einer Arbeitserlaubnis für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ist nicht erforderlich.

b) Sozialversicherung

Eine Unterscheidung zwischen der Entsendung und der Dienstreise gibt es im Sozialversicherungsrecht nicht. Dies bedeutet, dass ab dem ersten Tag für jeden Auslandsaufenthalt eine A1-Bescheinigung notwendig ist, um für die Entsendedauer weiterhin in Deutschland sozialversichert zu bleiben.
Der Antrag der A1-Bescheinigung läuft über die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung (DVKA) und muss vor Beginn der Entsendung elektronisch erfolgen.
Mehr dazu hier:
Um in Irland Zugang zum Gesundheitssystem zu haben, muss der entsendete Mitarbeiter über eine gültige Europäische Gesundheitskarte verfügen. Dabei kann er sich allerdings nicht auf das Leistungspaket seiner deutschen Krankenkasse berufen, übernommen werden ausschließlich Leistungen aus dem Katalog der irischen Krankenversicherung.
Mehr Informationen stehen auch im Merkblatt „Arbeiten in Irland" der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) bereit.

Bauen in Irland

Für die Verrichtung von Bautätigkeiten sind zusätzliche Vorschriften zu beachten.
Es gilt beispielsweise eine Registrierungspflicht zur Entrichtung der Bauabzugssteuer (Relevant Contract Tax).
Mehr dazu unter anderem auf der Webseite der Deutsch-Irischen IHK.

Mautstrecken in Irland

Die Mautstrecken in Irland sind auf dem Portal eToll abrufbar.
Die Bezahlung kann elektronisch mit einer Chipkarte (Toll Tag) oder bar an Zahlstationen getätigt werden.
Hinweis: Die Informationen dieses Merkblattes sollen – als Service Ihrer Kammer – nur erste Hinweise sein und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Stand: September 2024