International
Großbritannien - Hinweise zu Entsendungen
Einreise und Aufenthalt
REISEDOKUMENTE
Bereits seit Oktober 2021 werden Personalausweise nicht mehr als Reisedokumente für EU-Bürger/-innen anerkannt.
Ab dem 2. April 2025 benötigen EU-Bürger/-innen für die Einreise in das Vereinigte Königreich eine elektronische Einreisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation, ETA). Mehr zur ETA hier auf der Webseite der IHK Düsseldorf.
VISADOKUMENTE
Die Einreise nach Großbritannien für Arbeitseinsätze mit einer Dauer von über sechs Monaten ist für EU-Bürger (außer Iren) visapflichtig.
Arbeitsbedingte Einreisen mit einer Dauer von unter sechs Monaten sind für manche geschäftliche und akademische Tätigkeiten seit dem 01.01.2021 visafrei. Dazu zählen Teilnahmen an Besprechungen, Konferenzen, Seminaren oder Vorstellungsgesprächen, Verhandlungen und Vertragsabschlüsse mit Geschäftspartnern oder Messebesuche.
Arbeitsbedingte Einreisen mit einer Dauer von unter sechs Monaten sind für manche geschäftliche und akademische Tätigkeiten seit dem 01.01.2021 visafrei. Dazu zählen Teilnahmen an Besprechungen, Konferenzen, Seminaren oder Vorstellungsgesprächen, Verhandlungen und Vertragsabschlüsse mit Geschäftspartnern oder Messebesuche.
Was zu diesen „Permitted Activities“ zählt, kann auf dem britischen Behördenportal eingesehen werden. Angestellte ausländischer Hersteller von Geräten, Computersoftware oder Hardware dürfen diese als „Permitted Activity“ installieren, demontieren, reparieren, warten oder dazu beraten, sofern dieser Hersteller einen Kauf-, Liefer- oder Leasingvertrag mit einem britischen Kunden abgeschlossen hat. Dieser Passus ist unter „Manufacture and supply of goods to the UK“ hinterlegt.
Tätigkeiten, die davon nicht erfasst sind, sind entweder nicht zulässig oder der zu entsendende Mitarbeiter muss vorab ein britisches Visum beantragen.
Für welche Tätigkeiten ein Visum für Großbritannien benötigt wird, kann auf dem britischen Behördenportal eingesehen werden.
Orientierung bei der Frage,
- ob eine Dienstleistung im Vereinigten Königreich erbracht werden darf,
- ob ein Visum beantragt werden muss und
- eine Sponsorship Licence UK – visa sponsorship for employers - GOV.UK (www.gov.uk) eingebracht werden muss,
vermittelt die Gtai-Publikation:
in den Kapiteln zu Dienstleistungserbringung, Geschäftsreisen und zur Einreise, oder das Merkblatt „Arbeitnehmerentsendung in das Vereinigte Königreich“ der Deutsch-Britischen IHK.
Über die Webseite gov.uk kann eine Aufstellung zu unterstützenden Dokumenten bei der Einreise eingesehen werden.
Bau- und Montagetätigkeiten
Die wichtigsten Bestimmungen zu steuerlichen Aspekten bei der Ausführung von Bauleistungen und Montagen, etwa dem Construction Industry Scheme (CIS), hat die Deutsch-Britische IHK zusammengefasst.
Weitere Hinweise zu Qualifikationsvoraussetzungen für reglementierte Berufe, Pflichtversicherungen und anderen rechtlichen Aspekten können auf der Webseite von Germany Trade & Invest eingesehen werden.
Die aktuellen britischen Mindestlöhne stehen im britischen Behördenportal.
LKW-Maut ab 12 Tonnen
Seit dem 1. April 2014 muss für Lastkraftwagen über 12 Tonnen eine Straßenbenutzungsgebühr in Großbritannien (HGV Road User Levy) entrichtet werden.
Mehr dazu auf dem britischen Behördenportal.