International

Dänemark - Hinweise zu Entsendungen

Meldepflicht – RUT-Register

Ausländische Unternehmen, die zur Ausführung von Dienstleistungen Mitarbeiter nach Dänemark entsenden, sind in den meisten Fällen verpflichtet, diese dem Register für ausländische Dienstleister (RUT) zu melden.
Die Dienstleistung und die beteiligten Personen müssen spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme elektronisch gemeldet werden:
Weitere Hinweise zu Entsendungen nach und Bautätigkeiten in Dänemark können der AHK-Webseite entnommen werden.

Arbeitsbedingungen, Sozialversicherung und Steuern

Hinweise zu Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz, Sozialversicherung und Steuern enthält das Portal WorkplaceDenmark. Die Informationen sind teilweise auch in deutscher Sprache hinterlegt.

Mautpflicht für LKW über 12 Tonnen

Seit 1. Januar 2025 ist Dänemark von der Eurovignette zu einer kilometerabhängigen Kraftfahrzeugsteuer für schwere Nutzfahrzeuge übergegangen.
Dabei handelt es sich um ein kilometerabhängiges System, welches die Straßennutzungsgebühren auf den dänischen Straßen auf Grundlage der zurückgelegten Strecke berechnet.
Die Regeln umfassen Folgendes:
  • Der Kilometerpreis ist abhängig von Gewicht und CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs. Emissionsarme Fahrzeuge müssen also in der Regel niedrigere Gebühren zahlen als emissionsintensive Fahrzeuge.
  • Betroffen von diesem neuen Beschluss sind Autobahnen und ausgewählte Schnellstraßen. Beim Befahren von dänischen Umweltzonen wie Kopenhagen, Frederiksberg, Odense und Aalborg müssen Lkw höhere Gebühren zahlen.
  • Für Lkw fallen auf den gebührenpflichtigen Brücken keine zusätzlichen Gebühren an.
Die Gebühren werden durch eine OBU (On-Board-Unit) oder ein digitales KmToll-Ticket bezahlt.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.vejafgifter.dk/en.