International
Belgien - Hinweise zu Entsendungen
Meldepflicht - Limosa
In Deutschland ansässige Unternehmen sind verpflichtet, die Erbringung vorübergehender oder teilzeitlicher Dienstleistungen in Belgien vor Aufnahme der Tätigkeit anzumelden. Diese Meldepflicht gilt für Selbstständige und für entsandte Arbeitnehmer. Die Meldung ist über das Portal Limosa unter www.limosa.be vorzunehmen und kann in deutscher Sprache erfolgen.
Informationen zu verschiedenen Nachweispflichten zu Aufenthalt, Qualifikation Sozialversicherung und zu mitzuführenden Dokumenten stehen zur Einsicht bereit.
Informationen zu verschiedenen Nachweispflichten zu Aufenthalt, Qualifikation Sozialversicherung und zu mitzuführenden Dokumenten stehen zur Einsicht bereit.
Bau- und Montagearbeiten
Seit dem 01.06.2009 sind Bau- und Montageunternehmen dazu verpflichtet, ab einem Auftragswert von 25.000 EUR (ohne MwSt.) eine so genannte „Einmalige Baustellenmeldung“ (EBM) vorzunehmen. Diese Meldepflicht betrifft auch Auftragnehmer, die Subunternehmer beschäftigen. Weitere Informationen sind auf den Internetseiten von „sozialesicherheit.be“ auf Französisch und teilweise Deutsch erhältlich. Quelle: IHK Schwaben
Mautpflicht für LKW über 3,5 Tonnen
Seit dem 1. April 2016 müssen in Belgien alle LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen mit einer funktionierenden On Board Unit ausgestattet sein, über die eine LKW-Maut elektronisch entrichtet wird.
Jede Region Belgiens ist für ihre jeweiligen Straßen und Infrastrukturen zuständig und legt ihre Steuern und Gebühren für die Nutzung der Straßen in eigener Verantwortung fest. In der Flämischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt ist die LKW-Maut eine Steuer. In der Wallonischen Region handelt es sich bei der LKW-Maut um eine mehrwertsteuerpflichtige Gebühr der Verwaltungsgesellschaft Sofico.
Mehr Information dazu in deutscher Sprache unter www.viapass.be.
Umweltzonen in Antwerpen, Brüssel und Gent
Die Antwerpener Innenstadt und der Stadtteil Linkeroever, fast ganz Brüssel und die Stadt Gent sind Umweltzonen.
Außerhalb Belgiens zugelassene Fahrzeuge dürfen diese Zonen nur nach vorheriger Registrierung oder Beschaffung einer Tageskarte befahren.
Mehr dazu hier: