International
Japan - Recht und Steuern
Unternehmensgründung in Japan
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für deutsche Unternehmen, sich in Japan niederzulassen. Die vier häufigsten Unternehmensformen sind:
Die Godo Kaisha basiert auf der amerikanischen Limited Liability Company (LLC) und ähnelt im inneren Verhältnis einer Personengesellschaft, deren Haftung nach außen hin (ähnlich wie bei einer GmbH) auf die Summe der Einlagen der Gesellschafter beschränkt ist. Die Godo Kaisha wird zum Beispiel für die Gründung von Projektgesellschaften in Japan von ausländischen Investoren genutzt.
- Weitere Informationen zur japanischen Unternehmensform Godo Kaisha (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 424 KB) stehen hier bereit.
Die Kabushiki Kaisha ist eine Aktiengesellschaft nach japanischem Recht. Sie hat in Japan einen unternehmensrechtlichen Körperschaftsstatus mit einer auf die Summe der Aktienbeteiligung begrenzten Haftung.
- Weitere Informationen zur japanischen Unternehmensform Kabushiki Kaisha (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 440 KB) stehen hier bereit.
Repräsentanzbüros sind grundsätzlich auf das Sammeln von Informationen, Marktuntersuchungen, Markt orientierter Aufgaben und den Erwerb als auch das Halten von Gütern beschränkt. Unternehmensrechtlich ist das ausländische Mutterunternehmen oder der Repräsentanzvertreter in privater Eigenschaft für das Repräsentanzbüro verantwortlich.
- Weitere Informationen zur Gründung von Repräsentanzbüros in Japan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 423 KB) stehen hier bereit.
Die Zweigniederlassung kann als Erweiterung des Repräsentanzbüros gesehen werden, da sie aus rechtlicher Sicht auch keinen Körperschaftsstatus hat (die Besteuerung erfolgt aber im Wesentlichen wie bei einer Körperschaft), es aber dennoch der Muttergesellschaft ermöglicht, eine Geschäftstätigkeit in Japan aufzunehmen. Dadurch, dass sie nicht dem Verkaufsverbot unterliegt und somit nach japanischem Recht als „Direkt Investment“ eingestuft wird, ist der Registrierungsprozess allerdings etwas aufwändiger als der des Repräsentanzbüros.
- Weitere Informationen zur Gründung von Zweigniederlassungen in Japan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 423 KB) stehen hier bereit.
Geschäftsgründung in Japan
Die JETRO (Japan External Trade Organisation) bietet auf ihrer Internetseite einen
Recht kompakt Japan
Der Länderbericht Japan aus der GTAI-Reihe "Recht kompakt" liegt in der Fassung mit Stand August 2021 vor.
Der Bericht bietet einen kompakten Überblick über einzelne Rechtsthemen wie
- UN-Kaufrecht,
- Gewährleistung,
- Sicherungsmittel,
- Produzentenhaftung,
- Vertriebsrecht,
- Investitionsrecht,
- Gesellschaftsrecht,
- Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht,
- Gewerblicher Rechtsschutz,
- E-Commerce,
- Steuerrecht und Rechtsverfolgung.
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Letzte Aktualisierung: Februar 2022