International
Japan - Geschäftspraxis
Personalmanagement
In Japan gibt es eine Reihe von Gesetzen zur Arbeit und zum Schutz des Arbeitnehmers.
Hierzu zählen:
- das Gesetz über Arbeitsnormen (Labor Standards Act), in dem die Mindestanforderungen an Arbeitsbedingungen festgelegt sind;
- das Gesetz über Arbeits- und Gesundheitsschutz (Industrial Safety and Health Act), das die Mindestanforderungen an Arbeitsbedingungen in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit regelt, und
- das Mindestlohngesetz (Minimum Wage Act).
Diese Gesetze gelten im Prinzip für alle Unternehmen in Japan, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber Japaner oder Ausländer, oder das Unternehmen im Ausland oder in Japan eingetragen ist.
Sie gelten weiterhin für ausländische Arbeiter in Japan, soweit diese ausländischen Arbeiter der Definition von Arbeitern im Sinne dieser Gesetze entsprechen.
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- Arbeitsmarkt
- Lohnnebenkosten
- Sozialversicherungsbeiträge
- Arbeitsrecht
Visum und Aufenthaltsrecht
Jeder ausländische Staatsangehörige, der nach Japan einreisen möchte, muss über einen gültigen Pass verfügen, der grundsätzlich ein Visum entsprechend dem Zweck der Einreise nach Japan enthält, das vorher von einer japanischen Botschaft, einem Konsulat oder einer anderen diplomatischen Vertretung Japans im Ausland ausgestellt wurde.
Bei der Einreise nach Japan wird der ausländische Staatsangehörige am Einreiseort (Port of Entry) von einem Grenzbeamten überprüft, von dem er einen Einreisestempel erhält und der über den Aufenthaltsstatus (Status of Residence) sowie die Aufenthaltsdauer entscheidet.
Diese Visumpflicht gilt jedoch nicht für die Einreise von Bürgern aus Staaten, mit denen Japan wechselseitige Visumfreiheit für Personen mit dem Status „Temporary Visitor" vereinbart hat, oder für die Einreise von ausländischen Staatsangehörigen mit einer Wiedereinreisegenehmigung.
Für konsularische Visa-Fragen beachten Sie bitte die Informationen des Japanischen Generalkonsulats in Düsseldorf.