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Quellensteuer in Indien - Form 10F

Ausländische Unternehmen (aus indischer Sicht) müssen zur Inanspruchnahme von Steuervorteilen aus geltenden Doppelbesteuerungsabkommen unter anderem das Formular 10F („Form 10F“) erstellen und an ihre indischen Kunden übermitteln.
Diese Meldung über steuerpflichtige Einkünfte in Indien und zur steuerlichen Ansässigkeit ist seit dem 1. Oktober 2023 online (E-Filing) einzureichen.
Die Einreichung erfolgt unter https://www.incometax.gov.in/iec/foportal/ .
Die Einreichung erfolgt in der Regel einmal jährlich.
Es ist zu erwarten, dass indische Kunden Zahlungen ohne entsprechende Einreichungsnachweise ablehnen oder einer höheren Besteuerung unterwerfen.
Die Form 10F ist eine reine Selbstauskunft, die in der Regel vom indischen Geschäftspartner angefragt wird. Zusätzlich zur Form 10F werden oftmals die Ansässigkeitsbescheinigung des Finanzamtes und eine „No Permanent Establishment“ Erklärung verlangt.
Die Formulare dienen dem Nachweis der Steuerpflicht und Ansässigkeit in Deutschland und damit der Nichtansässigkeit in Indien.
Voraussetzung für die Online-Einreichung der Form 10F ist in der Regel eine Steuerregistrierung in Indien bei der indischen Finanzverwaltung, wofür wiederum die Registrierung einer indischen Steuernummer (Permanent Account Number oder „PAN“) notwendig war.
Zur Erstellung des Formulars 10F musste man sich auf der Website der indischen Finanzverwaltung registrieren, somit war für die Erstellung der Form 10F immer die vorherige Beschaffung einer PAN erforderlich. Eine Übergangsregelung lief zum 30. September 2023 aus.
Nun wurde allerdings auch die Möglichkeit geschaffen, sich auf dem Portal der Finanzverwaltung zu registrieren und die Form 10F zu erstellen, ohne vorher eine PAN einzuholen. Dies gilt für Fälle, in denen lediglich die Form 10F digital hochgeladen werden soll.
Die Deutsche Handelskammer Indien (AHK Indien) unterstützt Unternehmen bei der Beantragung der PAN. Die PAN wird nämlich weiterhin benötigt, damit das Doppelbesteuerungsabkommen greifen kann und die damit verbundene Steuerreduzierung.
Stand: 19. Oktober 2023