International

Neues Umsatzsteuergesetz in China

Veranstaltungshinweis

In einem IHK-Webinar am 11. Februar 2025 (11 bis 12 Uhr) möchten wir Unternehmen praxisorientierte Einblicke in die wichtigsten Steuerarten (unter anderem zur Umsatzsteuer) in China geben.
Teilnehmende erfahren unter anderem, wie steuerliche Risiken minimiert werden können.

Einleitung

Am 25. Dezember 2024 hat China ein neues Gesetz zur Umsatzsteuer (Value Added Tax, VAT) verabschiedet, das am 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
Mit diesem Gesetz werden die bisher geltenden Übergangsregelungen abgelöst.
Die bisherigen Steuersätze bleiben im neuen Gesetz weitgehend unverändert. In den meisten Fällen betragen sie weiterhin 6 Prozent, 9 Prozent oder 13 Prozent. Darüber hinaus sind bestimmte Produkte, wie zum Beispiel Geräte für wissenschaftliche Forschung oder den Unterricht, von der Umsatzsteuer befreit.
Das Gesetz definiert außerdem den Begriff kleine Steuerpflichtige (Small-scale VAT payer) als Unternehmen mit einem umsatzsteuerpflichtigen Absatzvolumen von weniger als 5 Millionen chinesischen Renminbi (etwa 656.000 Euro) pro Jahr.
Zudem hat die Germany Trade and Invest GmbH (GTA) weiterführende Informationen zusammengestellt:

Kleine Steuerpflichtige – was bedeutet das für Unternehmen?

In China werden steuerpflichtige Unternehmen in zwei Kategorien eingeteilt:
Allgemeine Steuerzahler (General VAT payer) und Kleine Steuerpflichtige (Small-scale VAT payer).
Diese Unterscheidung bringt unterschiedliche steuerliche Regelungen und Pflichten mit sich.

Kleine Steuerpflichtige (Small-scale VAT payer)

  • Gilt für Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Jahresumsatz von weniger als 5 Millionen chinesischen Renminbi.
  • Es gilt ein pauschaler Umsatzsteuersatz von 3 Prozent, im Gegensatz zu den regulären Steuersätzen von 13 Prozent, 9 Prozent oder 6 Prozent.
  • Einschränkungen:
    • Kein Vorsteuerabzug möglich
    • Eingeschränkte Möglichkeit, spezielle Mehrwertsteuerrechnungen (Fapiao) auszustellen, die für viele Geschäftspartner in China unerlässlich sind.

Allgemeine Steuerzahler (General VAT payer)

  • Gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 5 Millionen Renminbi oder mehr.
  • Die Mehrwertsteuer wird zu den gesetzlichen Sätzen von
    13 Prozent, 9 Prozent oder 6 Prozent berechnet.
  • Vorteil:
    • Unternehmen können die Vorsteuer für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen abziehen, was ihre Steuerlast erheblich senken kann.
    • Direkte Ausstellung von speziellen Mehrwertsteuerrechnungen (Fapiao) möglich.
In bestimmten Fällen kann es für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vorteilhafter sein, sich als Allgemeiner Steuerzahler (General VAT payer) registrieren zu lassen.
Der Grund dafür liegt in den erheblichen Vorteilen des Vorsteuerabzugs, die die Vorteile eines niedrigeren Steuersatzes übersteigen können. Darüber hinaus fordern viele chinesische Geschäftspartner spezielle Mehrwertsteuerrechnungen (Fapiao), die Unternehmen mit dem Status Kleine Steuerpflichtige häufig nur über kostenpflichtige Vermittler ausstellen lassen können.
Stand: 21. Januar 2025