International
Indonesien
Einleitung
Die indonesische Wirtschaft wächst seit zwei Jahrzehnten jährlich um etwa 5 Prozent. Das Land ist ein bedeutender Exporteur einer Vielzahl von Produkten, darunter Erdöl und Erdgas, Textilien und Bekleidung, Elektronik, Holzprodukte und Bergbauprodukte. Als einer der weltweit größten Exporteure von Palmöl hat das Land eine starke Präsenz in der Rohstoffindustrie. Obwohl Indonesien mehr als ein Drittel zur Wirtschaftsleistung der ASEAN-Staaten beiträgt, bleibt der Standort für deutsche Firmen mit nur rund 300 ansässigen Unternehmen ein Nischenmarkt.
Dies liegt unter anderem an der wirtschaftsnationalistischen Ausrichtung des Landes und der protektionistischen Handelspolitik. Importe unterliegen häufig strengen Kontrollen und nicht-tarifäre Handelshemmnisse wie Importlizenzen, Quotenregelungen, unerwartete Importverbote, der nationale Produktstandard SNI und undurchsichtige Local-Content-Vorschriften erschweren den Zugang zum indonesischen Markt erheblich.
Dieser Artikel beleuchtet wesentliche Aspekte, die deutsche Unternehmen bei ihrer Geschäftstätigkeit in Indonesien beachten sollten.
Zoll- und Einfuhrbestimmungen
Um sich über die zollrechtlichen Bestimmungen zu informieren, empfehlen wir als Erstinformation:
- die Zolldatenbank der EU, Access2Markets, mit einem Überblick unter anderem zu Zöllen, Steuern, Verfahren und Zulassungsvoraussetzungen.
Fragen beantworten Ihnen bei der IHK Düsseldorf auch gern unsere Zollreferenten:
Einreisebestimmungen
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indonesien ein Visa on Arrival, das einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen erlaubt. Es kann vor Ort einmalig bei den indonesischen Ausländerbehörden um weitere 30 Tage verlängert werden.
- Ein elektronisches Visa on Arrival kann bereits vor der Einreise beantragt und online bezahlt werden.
Geschäftsreisende sollten prüfen, ob Sie eine Arbeitserlaubnis benötigen: Dies gilt für Tätigkeiten, die über bloße Geschäftsgespräche hinausgehen.
- Informationen hierzu finden Sie bei den Auslandsvertretungen der Republik Indonesiens in Deutschland.
- Das Auswärtige Amt informiert über aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise.
Absatz- und Investitionschancen
Ausführliche Informationen zu Absatz- und Investitionschancen in Indonesien erhalten Sie bei der AHK Indonesien sowie der indonesischen Investitionsagentur.
Gründungs- und Gesellschaftsrecht
Ausländische Direktinvestitionen können nur in Form einer PMA (Penanaman Modal Asing) getätigt werden. Die PMA ist eine Sonderform der in Indonesien üblichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (PT - Perseroan Terbatas), an der ausländisches Kapital beteiligt ist. Diese Struktur bietet Unternehmen die Möglichkeit, eine direkte Präsenz in Indonesien aufzubauen und aktiv am Markt teilzunehmen, unterliegt jedoch besonderen Genehmigungspflichten und Kapitalanforderungen.
Eine Alternative zur PMA ist die Gründung einer Repräsentanz (Handelsvertretung). Diese Option ist ideal für ausländische Unternehmen, die zunächst den Markt sondieren möchten, ohne sofort in eine vollwertige Niederlassung zu investieren. Repräsentanzen sind jedoch stark eingeschränkt: Sie dürfen keine Verträge abschließen, keine Handelsgeschäfte abwickeln und auch keine gewinnorientierten Tätigkeiten ausüben. Ihr Hauptzweck liegt in Marketing- und Marktforschungsaktivitäten. Für alle rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen der Repräsentanz haftet die Muttergesellschaft in vollem Umfang.
Nützliche Links
Deutsch-Indonesische Industrie- und Handelskammer (AHK)
Allgemeine Länder- und Wirtschaftsinformationen
Botschaften
Indonesische Handelskammer
Stand: 23. Oktober 2024