International
Brexit: Exportkontrolle und Zoll in Praxisfragen
Es werden Verfahrenserleichterungen im Bereich der Exportkontrolle erlassen.
Der EU-Rat hat einen Vorschlag der EU-Kommission zur Aufnahme des Vereinigten Königreichs in die begünstigten Bestimmungsziele der Allgemeinen Genehmigung Nr. EU001 angenommen.
Damit können grundsätzlich Güter, die vom Anhang l der EG-Dual-Use-Verordnung erfasst sind, mittels der Allgemeingenehmigung EU001 ausgeführt werden.
Zusätzlich hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine nationale Allgemeine Genehmigung mit der Nr. 15 eingeführt mit Erweiterung zur Allgemeinen Genehmigung EU001.
Das Amt hat zudem ein Merkblatt zum Brexit und deren Auswirkungen auf die Exportkontrolle (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1178 KB) veröffentlicht.
Die britische Seite informiert ebenfalls zu den exportkontrollrechtlichen Auswirkungen des Brexits auf der Webseite der Exportkontrolleinheit des
Die Zollverwaltung hat darüber hinaus die Auswirkungen des Austritts in Bezug auf:
- EORI-Nummern,
- Bewilligungen britischer Wirtschaftsbeteiligter,
- TARIC/EZT,
- ATLAS-Ausfuhr und für
- ATLAS-EDI-IHB
veröffentlicht.
FAQs und Informationen zu vielen weiteren Brexit-Themen stehen hier bereit.
Letzte Aktualisierung: Juli 2021