Aus- und Weiterbildung

Zusatzqualifikation Fremdsprache für Auszubildende - Zielsprache Englisch

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung werden Personen zugelassen, die
  • ein bestehendes Berufsausbildungsverhältnis gemäß Berufsbildungsgesetz in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf sowie
  • eine Vorbereitung auf diese Prüfung gemäß jeweils gültigem Rahmenstoffplan
nachweisen.

(2) Es können auch Personen bis zu einem halben Jahr nach Ende des Ausbildungsverhältnisses gemäß Abs. 1 zugelassen werden, die
a) die Vorbereitung auf diese Prüfung bereits während des Ausbildungsverhältnisses begonnen und nicht später als ein halbes Jahr nach Ende des Ausbildungsverhältnisses beendet
und

b) sich bereits während der Ausbildung zu dieser Prüfung angemeldet haben.

Prüfungstermine

Anmeldeschluss
Winter 2024 Sommer 2025
Winter 2025
04.10.2024
24.02.2025
03.10.2025
Prüfungstermine
04.12.2024
25.04.2025
03.12.2025
Prüfungsfach
Uhrzeit
Geschäftsbrief
Kurzgefasste schriftliche Mitteilung
Vermerk über ein Gespräch in Deutsch
Vermerk über einen Geschäftsbrief in Deutsch
Sprachergänzungstest
09:00 – 09:45 Uhr
10:00 – 10:30 Uhr
10:45 – 11:15 Uhr
11:30 – 12:00 Uhr
12:15 – 12:40 Uhr
Mündliche Prüfung
voraussichtlich

voraussichtlich
Febr./März 2025*
voraussichtlich
Juni/Juli 2025*
voraussichtlich
Febr./März 2026*
*Hinweis: Die Prüfungstermine können sich je nach Teilnehmerzahl und Verfügbarkeit des Prüfungsausschusses noch verändern.

Anmeldung

Eine Anmeldung ist nur online möglich.

Prüfungsfächer

Schriftliche Prüfung
  1. Einen Geschäftsbrief nach Stichwortangaben in Deutsch formgerecht in der Fremdsprache formulieren.
  2. Eine kurz gefasste schriftliche Mitteilung nach Stichwortangaben in Deutsch per Telekommunikation als Reaktion auf eine schriftliche fremdsprachige Vorgabe in der Fremdsprache formulieren.
  3. Einen Vermerk in Deutsch über ein in der Fremdsprache geführtes Gespräch mit Hilfe einer schriftlichen Vorlage formulieren.
  4. Einen Vermerk in Deutsch über einen in der Fremdsprache abgefassten Geschäftsbrief formulieren.
  5. Nachweis der Fremdsprachenbeherrschung durch einen Sprachergänzungstest.
Mündliche Prüfung
  • Ein Telefongespräch allgemein geschäftlicher Natur in der Fremdsprache führen.
  • Ein Gespräch in der Fremdsprache führen.

    Der/die Prüfungsteilnehmer/-in soll darin nachweisen, dass er/sie
    • sich über Themen seines/ihres Ausbildungsbereiches unterhalten kann
    • häufig auftretende Alltagssituationen (z. B. Vorstellen, Begrüßen) sprachlich angemessen bewältigen kann.

Bestehensregelung

  1. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist zu versagen, wenn im schriftlichen Teil eine Prüfungsleistung mit „ungenügend" oder mehr als eine Prüfungsleistung mit „mangelhaft" bewertet wurde.
  2. Die Prüfung ist bestanden, wenn der schriftliche Teil im Durchschnitt und alle mündlichen Prüfungsleistungen mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurden. Dabei darf im schriftlichen Teil nicht mehr als eine „mangelhafte“ Leistung vorliegen.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr wird gemäß 4.4 und 4.8. der Gebührenordnung der IHK Düsseldorf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB) erhoben.
Gesamtgebühr 152,00 Euro
Wiederholungsprüfung:
Gesamtwiederholung: 85 Prozent
Teilwiederholung: 70 Prozent

Vorbereitung*

Private Sprachschulen / Berufsschulen / Unternehmen

Rechtsgrundlage

Rechtsvorschriften vom 24. Juni 2004

Niveaustufe

Bei Bestehen dieser Prüfung erreichen die Teilnehmer eine Sprachkompetenz auf der Niveaustufe B2 des Common European Framework (CEF) des Europarates.

Die Fremdsprachenprüfungen der Kammer prüfen - im Unterschied zu vielen international tätigen Zertifikats- und Prüfungsanbietern - neben der gewählten Fremdsprache stets auch die deutsche wirtschaftsbezogene Sprache, entweder als Ziel- oder Ausgangssprache. Diese Zweisprachigkeit macht den besonderen Wert und Charakter der IHK-Fremdsprachenprüfungen aus. Die IHK entspricht damit den betrieblichen Anforderungen und Geschäftsprozessen.
*) Mit der namentlichen Aufzählung der Weiterbildungsträger kommt die IHK einer rechtlichen Verpflichtung nach, auch auf ein bestehendes privates Angebot von Vorbereitungslehrgängen zu Prüfungen hinzuweisen. Die Aufzählung stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote der genannten Anbieter dar und ist nicht abschließend. Die Träger unterliegen keiner Aufsicht durch die IHK. Private Anbieter von Vorbereitungslehrgängen für die jeweilige Prüfung, die eine Aufnahme in die Liste wünschen, wenden sich bitte an die IHK.