Aus- und Weiterbildung
Geprüfte/-r Veranstaltungsfachwirt/-in
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zulassungsvoraussetzung zu Teil 1 „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau
- oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis (12 Monate)
- oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis (24 Monate)
- oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis (48 Monate)
(2) Zulassungsvoraussetzung zu Teil 2 "Handlungsfeldspezifische Qualifikationen":
1. Teil 1 muss abgelegt sein und
2. folgende Berufspraxiszeiten müssen erbracht sein:
2. folgende Berufspraxiszeiten müssen erbracht sein:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau und danach mindestens ein Jahr Berufspraxis (12 Monate)
- oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen
oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis (24 Monate) - oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis (36 Monate)
- oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis (60 Monate)
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben eines „Geprüften Veranstaltungsfachwirtes/einer Geprüften Veranstaltungsfachwirtin“ gemäß § 1 Absatz 2 der Rechtsverordnung haben.
Zulassungsantrag und Prüfungsanmeldung
Die Einreichung des Zulassungsantrages über unser Online-Portal ist zwingend erforderlich, um Aussagen zur Zulassung treffen zu können.
Der Zulassungsantrag ist gebührenfrei und unverbindlich.
Der Zulassungsantrag und die Prüfungsanmeldung sind nur online möglich.
Prüfungsfächer
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (1. Teil)
Schriftliche Prüfung:
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Mündliche Prüfung:
gegebenenfalls mündliche Ergänzungsprüfung einer schriftlichen Prüfungsleistung
gegebenenfalls mündliche Ergänzungsprüfung einer schriftlichen Prüfungsleistung
Handlungsspezifische Qualifikationen (2. Teil)
Schriftliche Prüfung:
- Analysieren von Märkten und Definieren von Marktchancen
- Konzipieren von Veranstaltungsprojekten
- Planen, Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Veranstaltungen
- Akquisition von Kunden sowie kundenorientierte Vermarktung von Veranstaltungen
- Führung und Zusammenarbeit
Mündliche Prüfung:
Präsentation und Fachgespräch
(Die mündliche Prüfung wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss aller schriftlichen Prüfungsleistungen des 1. und 2. Teils durchgeführt)
Präsentation und Fachgespräch
(Die mündliche Prüfung wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss aller schriftlichen Prüfungsleistungen des 1. und 2. Teils durchgeführt)
Gegebenenfalls mündliche Ergänzungsprüfungen nicht ausreichender schriftlichen Prüfungsleistungen
Prüfungstermine
1. Prüfungsteil: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
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Anmeldezeiten
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Herbst 2024 |
Frühjahr 2025
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Herbst 2025
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Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
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20.03.2024 – 23.07.2024
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23.10.2024 – 06.01.2025
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26.03.2025 – 22.07.2025
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Schriftliche Prüfungsfächer
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Uhrzeit
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Herbst 2024
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Frühjahr 2025
|
Herbst 2025
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Volks- und
Betriebswirtschaft Rechnungswesen Recht und Steuern Unternehmensführung |
08:30 – 09:45
10:15 – 11:45 12:15 – 13.30 14:00 – 15:30 |
23.10.2024
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26.03.2025
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22.10.2025
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ggfls. Mündliche Ergänzungsprüfung
einer schriftlichen Prüfungsleistung |
23.+24.01.2025*
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16.+17.06.2025*
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02.+03.02.2026*
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2. Prüfungsteil: Handlungsspezifische Qualifikationen
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Anmeldezeiten
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Herbst 2024
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Frühjahr 2025
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Herbst 2025
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Handlungsspezifische Qualifikationen
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28.07.2024
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29.10.2024 – 16.01.2025
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17.04.2025 – 27.07.2025
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Prüfungstermine
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Schriftliche Prüfungsfächer
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Uhrzeit
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Herbst 2024
|
Frühjahr 2025
|
Herbst 2025
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Analysieren von Märkten und Definieren
von Marktchancen
Konzipieren von Veranstaltungsprojekten
Führung und Zusammenarbeit
|
08:30 – 10:00
10.30 – 12:00
13:00 – 14:00
|
28.10.2024
|
16.04.2025
|
27.10.2025
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Planen, Vorbereiten, Durchführen und
Nachbereiten von Veranstaltungen
Akquisition von Kunden sowie
kundenorientierte Vermarktung |
08:30 – 12:30
11:00 – 12:30
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29.10.2024
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17.04.2025
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28.10.2025
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Mündliche Prüfung
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03.-04.02.2025*
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07.-08.07.2025*
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25.-26.02.2026*
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* Mündliche Prüfungstermine können sich noch geringfügig ändern.
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Fächern mindestens 50 Punkte erreicht wurden.
Wiederholungsprüfung
zweimal möglich
Anrechnung der bestandenen Prüfungsfächer innerhalb von zwei Jahren
Anrechnung der bestandenen Prüfungsfächer innerhalb von zwei Jahren
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr wird gemäß 4.5.4 und 4.8. der Gebührenordnung der IHK Düsseldorf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB) erhoben.
Erste Teilprüfung : 194,00 Euro
Zweite Teilprüfung : 469,00 Euro
Zweite Teilprüfung : 469,00 Euro
Wiederholungsprüfung:
Gesamtwiederholung: 85 Prozent
Teilwiederholung: 70 Prozent
Teilwiederholung: 70 Prozent
Vorbereitung*
Auskünfte zum Lehrgang (Umfang, Beginn, Kosten) erteilen die angegebenen Lehrgangsträger
IST Studieninstitut GmbH, Erkrather Str. 220 a-c, 40233 Düsseldorf
Tel. (0211) 86 66 80
Studieninstitut für Kommunikation, Reisholzer Werftstr. 35, 40589 Düsseldorf
Tel. (0211) 77 92 370
Vame-Akademie, Lanker Str. 10, 40545 Düsseldorf
Tel. (0211) 17 18 122
IST Studieninstitut GmbH, Erkrather Str. 220 a-c, 40233 Düsseldorf
Tel. (0211) 86 66 80
Studieninstitut für Kommunikation, Reisholzer Werftstr. 35, 40589 Düsseldorf
Tel. (0211) 77 92 370
Vame-Akademie, Lanker Str. 10, 40545 Düsseldorf
Tel. (0211) 17 18 122
Weitere Vorbereiter finden Sie unter https://wis.ihk.de oder https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/
Rechtsgrundlage
Rechtsverordnung vom 25. Januar 2008
*) Mit der namentlichen Aufzählung der Weiterbildungsträger kommt die IHK einer rechtlichen Verpflichtung nach, auch auf ein bestehendes privates Angebot von Vorbereitungslehrgängen zu Prüfungen hinzuweisen. Die Aufzählung stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote der genannten Anbieter dar und ist nicht abschließend. Die Träger unterliegen keiner Aufsicht durch die IHK. Private Anbieter von Vorbereitungslehrgängen für die jeweilige Prüfung, die eine Aufnahme in die Liste wünschen, wenden sich bitte an die IHK.
Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang ist keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer IHK-Prüfung. Die IHK empfiehlt aber gleichwohl jedem Prüfungsbewerber, sich systematisch auf die angestrebte Prüfung vorzubereiten.
*) Mit der namentlichen Aufzählung der Weiterbildungsträger kommt die IHK einer rechtlichen Verpflichtung nach, auch auf ein bestehendes privates Angebot von Vorbereitungslehrgängen zu Prüfungen hinzuweisen. Die Aufzählung stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote der genannten Anbieter dar und ist nicht abschließend. Die Träger unterliegen keiner Aufsicht durch die IHK. Private Anbieter von Vorbereitungslehrgängen für die jeweilige Prüfung, die eine Aufnahme in die Liste wünschen, wenden sich bitte an die IHK.
Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang ist keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer IHK-Prüfung. Die IHK empfiehlt aber gleichwohl jedem Prüfungsbewerber, sich systematisch auf die angestrebte Prüfung vorzubereiten.