Aus- und Weiterbildung
Dom-Schule Fremdsprachen, Hohe Str. 148 / Eingang Sporergasse 11, 50667 Köln
Telefon 0221 1390534
Geprüfte/-r Übersetzer/-in (neue Verordnung)
Rechtsgrundlage
Fortbildungsverordnung Geprüfter Übersetzer / Geprüfte Übersetzerin Verordnung vom 08.05.2017 (BGBI, S. 1159)
Hinweis
Bei Bestehen dieser Prüfung erreichen die Teilnehmer eine Sprachkompetenz auf der Niveaustufe C2 des Common European Framework (CEF) des Europarates.
Das Zeugnis der Industrie- und Handelskammer über den Erwerb des Fortbildungsabschlusses Geprüfter Übersetzer oder Geprüfte Übersetzerin nach der Übersetzerprüfungsverordnung vom 8. Mai 2017 ist gemäß Gerichtsdolmetschergesetz § 4 (2) 3 geeigneter Nachweis für Sprachkenntnisse der deutschen sowie der zu beeidigenden Sprache und erfüllt somit bundesweit die fachliche Voraussetzung für die allgemeine Beeidigung nach § 3 GDolmG.
Die Prüfungen der IHK Düsseldorf sind darüber hinaus von den Oberlandesgerichten in Nordrhein-Westfalen als Nachweis für eine Ermächtigung als Übersetzer/Übersetzerin anerkannt. Eine Übersicht der Beeidigungsvorschriften der einzelnen Bundesländern finden Sie hier.
Die Fremdsprachenprüfungen prüfen neben der gewählten Fremdsprache stets auch die deutsche wirtschaftsbezogene Sprache, entweder als Ziel- oder Ausgangssprache. Diese Zweisprachigkeit macht den besonderen Wert und Charakter der IHK-Fremdsprachenprüfungen aus und entspricht damit den betrieblichen Anforderungen und Geschäftsprozessen.
Bitte beachten Sie, dass wir die Prüfung “Gepr. Übersetzer/-in Russisch/Deutsch” und “Gepr. Übersetzer/-in Deutsch/Russisch” für Erstteilnehmer im Januar 2024 letztmalig angeboten haben. Das Ablegen der Prüfung ist nur noch für Wiederholer möglich.
Bitte beachten Sie, dass wir die Prüfung “Gepr. Übersetzer/-in Englisch/Deutsch” und “Gepr. Übersetzer/-in Deutsch/Englisch” für Erstteilnehmer im März 2024 letztmalig angeboten haben. Das Ablegen der Prüfung ist nur noch für Wiederholer möglich.
Zielsprachen
Die Zielsprachen sind Deutsch, Englisch und Russisch. Die Übersetzerprüfungen finden seit 2019 nach der Verordnung VO 2017 statt.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine der folgenden Voraussetzungen nachweist:
- Eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis sowie den Erwerb gehobener fremdsprachlicher Kenntnisse und übersetzungsmethodischer Fertigkeiten in der jeweiligen Zielsprache sowie gehobener wirtschaftsbezogener Kenntnisse oder
- gehobene fremdsprachliche Kenntnisse und übersetzungsmethodische Fertigkeiten in der jeweiligen Zielsprache sowie gehobene wirtschaftsbezogene Kenntnisse, erlangt durch ausreichende wissenschaftliche oder praktische Tätigkeiten.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss der Fortbildung zum Übersetzer dienlich sein und wesentliche Bezüge zu dessen Aufgaben haben.
Zulassungsantrag und Prüfungsanmeldung
Die Einreichung des Zulassungsantrages über unser Online-Portal ist zwingend erforderlich, um Aussagen zur Zulassung treffen zu können.
Der Zulassungsantrag ist gebührenfrei und unverbindlich.
Der Zulassungsantrag und die Prüfungsanmeldung sind nur online möglich.
Prüfungstermine – Fremdsprache Englisch
Anmeldezeitraum
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11.03.2024 –
29.08.2024 |
29.10.2024 –
14.01.2025 |
Prüfungstermine
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29.10.2024
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14.03.2025
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Prüfungsfach
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Uhrzeit
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Übersetzung in die Fremdsprache
Übersetzung in die deutsche Sprache
Zusammenfassung eines Textes und
Teilübersetzung überprüfen und bearbeiten
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08:30 – 09:30 Uhr
10:00 – 11:00 Uhr
11:30 – 13:30Uhr
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Mündliche Prüfung
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In Planung
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In Planung
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Bitte beachten Sie, dass wir die Prüfung “Gepr. Übersetzer/-in Englisch/Deutsch” und “Gepr. Übersetzer/-in Deutsch/Englisch” für Erstteilnehmer im März 2024 letztmalig angeboten haben. Das Ablegen der Prüfung ist nur noch für Wiederholer möglich.
Prüfungstermine – Fremdsprache Russisch*
Anmeldezeitraum
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17.09.2024–
22.12.2024 |
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Prüfungstermine
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22.01.2025
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Prüfungsfach
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Uhrzeit
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Übersetzung in die Fremdsprache
Übersetzung in die deutsche Sprache
Zusammenfassung eines Textes und
Teilübersetzung überprüfen und bearbeiten
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08:30 – 09:30 Uhr
10:00 – 11:00 Uhr
11:30 – 13:30Uhr
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Mündliche Prüfung
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In Planung
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Bitte beachten Sie, dass wir die Prüfung “Gepr. Übersetzer/-in Russisch/Deutsch” und “Gepr. Übersetzer/-in Deutsch/Russisch” für Erstteilnehmer im Januar 2024 letztmalig angeboten haben. Das Ablegen der Prüfung ist nur noch für Wiederholer möglich.
Prüfungsfächer
Schriftliche Prüfung
- Übersetzung in die Fremdsprache
- Übersetzung ins Deutsche
- Zusammenfassung eines Textes und Teilübersetzung aus dem fremdsprachlichen Text
Übersetzungsprojekt mit anschließendem Fachgespräch
- Übersetzung aus der Fremdsprache
- Schriftliche Dokumentation in Form einer Hausarbeit
- Projektbezogenes Fachgespräch
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen nach den §§ 10 und 11 der Verordnung mit ausreichend bewertet wurden.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr wird gemäß 4.6.2 und 4.8. der Gebührenordnung der IHK Düsseldorf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB) erhoben.
Gesamtgebühr 621,00 Euro
Wiederholungsprüfung:
Gesamtwiederholung: 85 Prozent
Teilwiederholung: 70 Prozent
Teilwiederholung: 70 Prozent
Prüfungsvorbereitung
Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang ist Voraussetzung für die Zulassung zur Übersetzerprüfung. Vorbereitungslehrgänge werden von verschiedenen Lehrgangsinstituten/Sprachenschulen angeboten.
Die nachfolgende Auflistung stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote der genannten Anbieter dar. Die IHK kommt mit dieser Auflistung lediglich ihrer rechtlichen Verpflichtung nach, auf diese Angebote hinzuweisen. Die IHK kann keine Auskünfte über die Qualität der Lehrgangsanbieter geben, da diese nicht der Aufsicht durch die IHK unterliegen.
Auskünfte zum Lehrgang (Umfang, Beginn, Kosten usw.) erteilt ausschließlich der angegebene Lehrgangsanbieter.
Dom-Schule Fremdsprachen, Hohe Str. 148 / Eingang Sporergasse 11, 50667 Köln
Telefon 0221 1390534
Bildungsportal der Sprachenfabrik GmbH, Übersetzungstraining und Prüfungsvorbereitung Englisch und Russisch, Detmolder Str. 377, 33605 Bielefeld
Telefon 0521 962977-22
Telefon 0521 962977-22
inlingua Sprachschule Dortmund, Prüfungsvorbereitung Englisch, Westenhellweg 66-68, 44137 Dortmund
Telefon 0231 149966,
Telefon 0231 149966,
LSI Landesspracheninstitut, Laerholzstr. 84, 44801 Bochum
Telefon 0234 6874107,
Telefon 0234 6874107,
Russische Schule Bonn, Eifelstr. 1, 53119 Bonn
Telefon 0228 657524
Telefon 0228 657524
SPRACHiNVEST GmbH, Prüfungsvorbereitung Englisch und Russisch, Ulmenstr. 98, 40476 Düsseldorf
Telefon 0211 96833321
Telefon 0211 96833321
die Sprachwerkstatt, Stettiner Str. 40-42, 33106 Paderborn
Telefon 05251 779990
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Russisch-Übersetzer.EU, Corneliastr. 6/8, 45130 Essen
Telefon 0201 4088304
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Volkshochschule Düsseldorf, Berta-von-Suttner-Platz 1, 40227 Düsseldorf
Telefon 0211 8994150
Telefon 0211 8994150
Weitere Vorbereiter finden Sie unter https://wis.ihk.de oder https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/
Anbieter, die Vorbereitungslehrgänge für diese Weiterbildungsprüfung im Zuständigkeitsbereich der IHK anbieten, aber versehentlich nicht in der Auflistung erwähnt sind, wenden sich bitte an die oben genannte Ansprechpartnerin.