Aus- und Weiterbildung
Geprüfte/-r Tourismusfachwirt/-in
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zugelassen, wer:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Tourismuswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen kaufmännischen oder verwaltenden anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis muss in kaufmännischer Tätigkeit in der Touristikbranche absolviert sein.
Zulassungsantrag und Prüfungsanmeldung
Die Einreichung des Zulassungsantrages über unser Online-Portal ist zwingend erforderlich, um Aussagen zur Zulassung treffen zu können.
Der Zulassungsantrag ist gebührenfrei und unverbindlich.
Der Zulassungsantrag und die Prüfungsanmeldung sind nur online möglich.
- Link zur Online-Registrierung und Anmeldung im Online-Portal Fortbildungsprüfungen
- Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Online-Portal zum Downloaden (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 487 KB)
Prüfungsfächer
Schriftlich in den Handlungsbereichen:
1. Unternehmensführung und -entwicklung,
2. Betriebswirtschaftliche Bewertung und Steuerung von Geschäftsprozessen,
3. Personalführung und -entwicklung,
4. Gestaltung des Marketingprozesses,
5. Qualitäts- und Projektmanagement,
6. Leistungserstellung im Tourismus
1. Unternehmensführung und -entwicklung,
2. Betriebswirtschaftliche Bewertung und Steuerung von Geschäftsprozessen,
3. Personalführung und -entwicklung,
4. Gestaltung des Marketingprozesses,
5. Qualitäts- und Projektmanagement,
6. Leistungserstellung im Tourismus
Mündlich
Präsentation und Fachgespräch
Die mündliche Prüfung ist nur dann durchzuführen, wenn in allen schriftlichen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Die mündliche Prüfung ist nur dann durchzuführen, wenn in allen schriftlichen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Prüfungstermine
Anmeldezeiten | Herbst 2024 | Frühjahr 2025 | Herbst 2025 | |
Handlungsspezifische Qualifikationen | 29.07.2024 | 13.12.2024 | 28.07.2025 | |
Prüfungstermine | ||||
Prüfungsfächer | Uhrzeit | Herbst 2024 | Frühjahr 2025 | Herbst 2025 |
Situationsbeschreibung Aufgabenstellung 1 |
08:30 – 13:30 | 29.10.2024 | 13.03.2025 | 28.10.2025 |
Situationsbeschreibung Aufgabenstellung 2 |
08:30 – 13:30 | 30.10.2024 | 14.03.2025 | 29.10.2025 |
Mündliche Prüfung | 28.01.2025* | in Planung | in Planung |
* Mündliche Prüfungstermine können sich geringfügig ändern.
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen schriftlich geprüften Handlungsbereichen und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr wird gemäß 4.5.3 und 4.8. der Gebührenordnung der IHK Düsseldorf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB) erhoben.
Gesamtgebühr 516,00 Euro
Wiederholungsprüfung:
Gesamtwiederholung: 85 Prozent
Teilwiederholung: 70 Prozent
Teilwiederholung: 70 Prozent
Wiederholungsprüfung
Zweimal möglich
Anrechnung der bestandenen Prüfungsfächer innerhalb von 2 Jahren.
Anrechnung der bestandenen Prüfungsfächer innerhalb von 2 Jahren.
Vorbereitung*
Auskünfte zum Lehrgang (Umfang, Beginn, Kosten) erteilen die angegebenen Lehrgangsträger.
Comcave College, Immermannhof, Immermannstr. 65, 40210 Düsseldorf
Tel. (0211) 55 04 89-0
Tel. (0211) 55 04 89-0
Fachschule für Tourismus am Berufskolleg Bachstraße,
Bachstr. 8, 40223 Düsseldorf
Tel. (0211) 89 22 411
Bachstr. 8, 40223 Düsseldorf
Tel. (0211) 89 22 411
IST Studieninstitut GmbH, Erkrather Str. 220 a-c, 40233 Düsseldorf
Tel. (0211) 86 66 80
Tel. (0211) 86 66 80
TFG Touristikfachschule Guzay, Oststr. 110, 40210 Düsseldorf
Tel. (0211) 8 54 92 40/1
Tel. (0211) 8 54 92 40/1
Weitere Vorbereiter finden Sie unter http://wis.ihk.de oder http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/
Die Industrie- und Handelskammer übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Nennungen von Lehrgangsträgern und für Art und Inhalt der von den Trägern durchgeführten Lehrgänge.
Rechtsgrundlage
Verordnung vom 9. Februar 2012
*) Mit der namentlichen Aufzählung der Weiterbildungsträger kommt die IHK einer rechtlichen Verpflichtung nach, auch auf ein bestehendes privates Angebot von Vorbereitungslehrgängen zu Prüfungen hinzuweisen. Die Aufzählung stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote der genannten Anbieter dar und ist nicht abschließend. Die Träger unterliegen keiner Aufsicht durch die IHK. Private Anbieter von Vorbereitungslehrgängen für die jeweilige Prüfung, die eine Aufnahme in die Liste wünschen, wenden sich bitte an die IHK.
*) Mit der namentlichen Aufzählung der Weiterbildungsträger kommt die IHK einer rechtlichen Verpflichtung nach, auch auf ein bestehendes privates Angebot von Vorbereitungslehrgängen zu Prüfungen hinzuweisen. Die Aufzählung stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote der genannten Anbieter dar und ist nicht abschließend. Die Träger unterliegen keiner Aufsicht durch die IHK. Private Anbieter von Vorbereitungslehrgängen für die jeweilige Prüfung, die eine Aufnahme in die Liste wünschen, wenden sich bitte an die IHK.
Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang ist keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer IHK-Prüfung. Die IHK empfiehlt aber gleichwohl jedem Prüfungsbewerber, sich systematisch auf die angestrebte Prüfung vorzubereiten.