Aus- und Weiterbildung

Geprüfte/-r Küchenmeister/-in

Zulassungsvoraussetzungen

1. Zu den Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg ablegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 1-jährige Berufspraxis
    oder
  2. eine mit Erfolg ablegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 2-jährige Berufspraxis
    oder
  3. eine mindestens 4-jährige Berufspraxis nachweist.
2. Zu den Handlungsspezifischen Qualifikationen ist zuzulassen, wer
  1. den Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ abgelegt hat und außerdem zusätzlich zu den unter Absatz 1 Nr. 1 und 2 (siehe oben) genannten Praxiszeiten noch mindestens 12 weitere Monate Berufspraxis nachweist
    oder
  2. den Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ abgelegt hat und außerdem zusätzlich zu den unter Absatz 1 Nr. 3 (siehe oben) genannten Praxiszeiten noch mindestens 24 Monate weitere Berufspraxis nachweist.
3. Zu der Praktischen Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. den Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" abgelegt hat sowie den Prüfungsteil "Berufs-und arbeitspädagogische Qualifikationen" bereits bestanden hat und außerdem zusätzlich zu den unter Absatz 1 Nr. 1 und 2 (siehe oben) genannten Praxiszeiten noch mindestens 24 weitere Monate Berufspraxis nachweist
    oder
  2. den Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" abgelegt hat sowie den Prüfungsteil "Berufs-und arbeitspädagogische Qualifikationen" bereits bestanden hat und außerdem zusätzlich zu den unter Absatz 1 Nr. 3 (siehe oben) genannten Praxiszeiten noch mindestens 24 weitere Monate Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis sowie die anerkannten Ausbildungsberufe müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Küchenmeisters haben (siehe § 1 Abs. 2 der Rechtsverordnung).
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (AEVO) ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch einen andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung nachzuweisen.
Der Prüfungsnachweis ist Voraussetzung für die Anmeldung zur letzten Prüfungsleistung.

Zulassungsantrag und Prüfungsanmeldung

Die Einreichung des Zulassungsantrages über unser Online-Portal ist zwingend erforderlich, um Aussagen zur Zulassung treffen zu können.
Der Zulassungsantrag ist gebührenfrei und unverbindlich.
Der Zulassungsantrag und die Prüfungsanmeldung sind nur online möglich.

Prüfungsfächer

1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (1. Teil):
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
2. Handlungsspezifische Qualifikationen (2. Teil):
  • Mitarbeiter führen und fördern
  • Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
  • Produkte beschaffen und pflegen
  • Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden
  • Gäste beraten und Produkte vermarkten
  • Situationsbezogenes gästeorientiertes Fachgespräch
3. Praktische Prüfung (3. Teil)

Prüfungstermine

1. Prüfungsteil: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Anmeldezeiten Herbst 2024 Frühjahr 2025 Herbst 2025
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen 20.03.2024 -
23.07.2024
23.10.2024 -
06.01.2025
26.03.2025 -
31.07.2025
Schriftliche Prüfungsfächer Uhrzeit Herbst 2024 Frühjahr 2025 Herbst 2025
Volks- und Betriebswirtschaft

Rechnungswesen

Recht und Steuern

Unternehmensführung

08:30 – 09:45
10:15 – 11:45

12:15 – 13.30

14:00 – 15:30
23.10.2024 26.03.2025 22.10.2025
2. Prüfungsteil: Handlungsspezifische Qualifikationen
Anmeldezeiten Herbst 2024 Frühjahr 2025 Herbst 2025
Handlungsspezifische Qualifikationen keine Prüfung 25.11.2024 –
28.01.2025
keine Prüfung
Schriftliche Prüfungsfächer Uhrzeit Herbst 2024 Frühjahr 2025 Herbst 2025
Mitarbeiter führen und fördern
Abläufe planen, durchführen
und kontrollieren
Produkte beschaffen und
pflegen
08:30 – 09:30
10:00 – 11:00
11:30 – 13:00
keine Prüfung 28.04.2025 keine Prüfung
Speisentechnologie und
ernährungswissenschaftliche
Kenntnisse anwenden
Gäste beraten und
Produkte vermarkten
08:30 – 10:00

10:30 – 11:30
keine Prüfung 29.04.2025 keine Prüfung
Fachgespräche
30 Minuten +
30 Minuten
Vorbereitung
keine Prüfung in Planung keine Prüfung
3. Prüfungsteil: Praktische Prüfung
Anmeldezeiten Herbst 2024 Herbst 2025
01.03.2024 –
15.07.2024
01.03.2025 –
15.07.2025
Praktische Prüfung Herbst 2024 Herbst 2025
Termin 1 12./13.09.2024 18./19.09.2025
Termin 2 / /
* Bitte beachten Sie, dass Änderungen möglich sind.

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Teilnehmer in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr wird gemäß 4.5.1, 4.5.2 und 4.8. der Gebührenordnung der IHK Düsseldorf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB) erhoben.
Erste Teilprüfung: 303,00 Euro
Zweite Teilprüfung: 323,00 Euro
Praktischer Prüfungsteil (ohne Materialkosten): 582,00 Euro
Wiederholungsprüfung:
Gesamtwiederholung: 85 Prozent
Teilwiederholung: 70 Prozent

Wiederholungsprüfung

Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteiles ist zwei Mal möglich. Bestandene Fächer können innerhalb von zwei Jahren angerechnet werden.

Vorbereitung*

Auskünfte zum Lehrgang (Umfang, Beginn, Kosten) erteilt ausschließlich der angegebene Lehrgangsträger.
IFF - Institut für Fach- und Führungskräfte, Helena-Rubinstein-Str. 2, 40699 Erkrath
Telefon 0211 60091994
IST Studieninstitut, Erkrather Str. 220 a-c, 40233 Düsseldorf
Telefon 0211 86668-0
DHA Deutsche Hotelakademie, Poller Kirchweg 99, 51105 Köln
Telefon 0800 3422100
Weitere Vorbereiter finden Sie unter https://wis.ihk.de oder https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/

Rechtsgrundlage

Rechtsverordnung vom 5. August 2003 (geändert durch die dritte Verordnung zur Änderung der Fortbildungsprüfungsverordnung vom 23. Juli 2010)

*) Mit der namentlichen Aufzählung der Weiterbildungsträger kommt die IHK einer rechtlichen Verpflichtung nach, auch auf ein bestehendes privates Angebot von Vorbereitungslehrgängen zu Prüfungen hinzuweisen. Die Aufzählung stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote der genannten Anbieter dar und ist nicht abschließend. Die Träger unterliegen keiner Aufsicht durch die IHK. Private Anbieter von Vorbereitungslehrgängen für die jeweilige Prüfung, die eine Aufnahme in die Liste wünschen, wenden sich bitte an die IHK.

Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang ist keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer IHK-Prüfung. Die IHK empfiehlt aber gleichwohl jedem Prüfungsbewerber, sich systematisch auf die angestrebte Prüfung vorzubereiten.