Aus- und Weiterbildung

Geprüfte/-r Industriemeister/-in Mechatronik

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/in oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ , das nicht länger als fünf Jahr zurückliegt und
  2. zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis beider Prüfungsteile soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters/einer Industriemeisterin Mechatronik haben.
Außerdem ist der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, nachzuweisen.

Zulassungsantrag und Prüfungsanmeldung

Die Einreichung des Zulassungsantrages über unser Online-Portal ist zwingend erforderlich, um Aussagen zur Zulassung treffen zu können.
Der Zulassungsantrag ist gebührenfrei und unverbindlich.
Der Zulassungsantrag und die Prüfungsanmeldung sind nur online möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie – sofern Sie nicht in Düsseldorf oder im Kreis Mettmann wohnen – zur Prüfungsanmeldung unbedingt eine aktuelle Bescheinigung beifügen, dass sich der Sitz Ihres Arbeitgebers oder Ihr Lehrgangsort im Zuständigkeitsbereich der IHK Düsseldorf befindet.

Informationen zur Prüfung


Im Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen wird in folgenden Prüfungsbereichen geprüft:
  1. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
  2. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  3. Betriebswirtschaftliches Handeln
  4. Rechtsbewusstes Handeln
  5. Zusammenarbeit im Betrieb

Die aufgeführten Prüfungsfächer werden schriftlich geprüft.
Der Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen umfasst die Handlungsbereiche „Technik“, „Organisation“ sowie „Führung und Personal“, die den betrieblichen Funktionsfeldern „Maschinen-/Anlagenbau und -betrieb“, „Montage und Inbetriebnahme“ und „Betriebserhaltung und Service“ zuzuordnen sind.
Die Handlungsbereiche enthalten folgende Qualifikationsschwerpunkte:
1. Handlungsbereich Technik:
a) Systemintegration,
b) Technische Applikation,
c) Kundenunterstützung und Service;
2. Handlungsbereich Organisation:
a) Betriebliches Kostenwesen,
b) Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme,
c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz;
3. Handlungsbereich Führung und Personal:
a) Personalführung,
b) Personalentwicklung,
c) Qualitätsmanagement.

Prüfungstermine

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
BQ Herbst 2024 Frühjahr 2025 Herbst 2025
Anmeldezeitraum 15.05.2024 –
27.06.2024
02.12.2024 –
15.01.2025
15.05.2025 –
25.06.2025
Schriftliche Prüfungstage 1 + 2 06.11.2024 +
07.11.2024
29.04.2025 +
30.04.2025
05.11.2025 +
06.11.2025
Mündliche Ergänzungsprüfungen KW 8 und 9/2025* in Planung in Planung
Tag 1 Uhrzeit
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher
und technischer Gesetzmäßigkeiten
08:30 – 10:00 Uhr
Anwendung von Methoden der Information,
Kommunikation und Planung
10:30 – 12:00 Uhr
Rechtsbewusstes Handeln 12:30 – 14:00 Uhr
Tag 2 Uhrzeit
Betriebswirtschaftliches Handeln 08:30 – 10:00 Uhr
Zusammenarbeit im Betrieb 10:30 – 12:00 Uhr
Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ)
HQ Herbst 2024 Frühjahr 2025 Herbst 2025
Anmeldezeitraum 15.05.2024 –
27.06.2024
02.12.2024 –
15.01.2025
15.05.2025 –
25.06.2025
Schriftliche Prüfungstage 3 + 4 04.12.2024 +
05.12.2024
19.05.2025 +
20.05.2025
04.12.2025 +
05.12.2025
Situationsbezogenes Fachgespräch KW 2 und 3/2025* in Planung in Planung
Mündliche Ergänzungsprüfung KW 8 und 9/2025* in Planung in Planung
Tag 3 Uhrzeit
1. Situationsaufgabe Handlungsbereich Technik 08:30 – 12:30 Uhr
Tag 4 Uhrzeit
2. Situationsaufgabe Handlungsbereich Organisation 08:30 – 12:30 Uhr
* Beachten Sie bitte, dass Änderungen möglich sind.

Bestehensregelung

Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn die zu prüfende Person im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ in allen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen und im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ in den schriftlichen Situationsaufgaben und dem situationsbezogenen Fachgespräch jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Wiederholungsprüfung

Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.
Anrechnung der bestandenen Prüfungsfächer innerhalb von zwei Jahren.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr wird gemäß 4.5.1 und 4.8. der Gebührenordnung der IHK Düsseldorf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB) erhoben.
Erste Teilprüfung: 303,00 Euro
Zweite Teilprüfung: 323,00 Euro
Wiederholungsprüfung:
Gesamtwiederholung: 85 Prozent
Teilwiederholung: 70 Prozent

Vorbereitung*

Eckert Schulen, Grafenberger Allee 100, 40237 Düsseldorf
Telefon 0211 687789-56
Internet Eckert Schulen
IFF - Institut für Fach- und Führungskräfte, Helena-Rubinstein-Str. 2, 40699 Erkrath
Telefon 0800 60091994
Rhein-Erft Akademie GmbH, Industriestr. 149, 50354 Hürth
Telefon 02233 48 6919

Auskünfte zum Lehrgang (Umfang, Beginn, Kosten) erteilen die angegebenen Lehrgangsträger.
Weitere Vorbereiter finden Sie unter https://wis.ihk.de oder https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/

Rechtsgrundlage

Verordnung vom 19.10.2005
*) Mit der namentlichen Aufzählung der Weiterbildungsträger kommt die IHK einer rechtlichen Verpflichtung nach, auch auf ein bestehendes privates Angebot von Vorbereitungslehrgängen zu Prüfungen hinzuweisen. Die Aufzählung stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote der genannten Anbieter dar und ist nicht abschließend. Die Träger unterliegen keiner Aufsicht durch die IHK. Private Anbieter von Vorbereitungslehrgängen für die jeweilige Prüfung, die eine Aufnahme in die Liste wünschen, wenden sich bitte an die IHK.

Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang ist keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer IHK-Prüfung. Die IHK empfiehlt aber gleichwohl jedem Prüfungsbewerber, sich systematisch auf die angestrebte Prüfung vorzubereiten.