Aus- und Weiterbildung

Geprüfte/-r Industriemeister/-in Kalk / Zement

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Industriemeisterprüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Kalk/Zement zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis in der Kalk- und Zementindustrie nachweist oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Fachrichtung Metall, Elektro, Baustoffprüfung oder Chemie und danach eine mindestens vierjährige Berufspraxis in der Kalk- und Zementindustrie nachweist oder
  3. eine mindestens achtjährige einschlägige Berufspraxis in der Kalk- und Zementindustrie nachweist

    und die Teilnahme an einer berufsbezogenen Fortbildungsmaßnahme nachweist, die in Abstimmung mit der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf vom Verein Deutscher Zementwerke e. V. oder einem anderen geeigneten Träger vorbereitet und durchgeführt wird.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Industriemeisterprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Zulassungsantrag und Prüfungsanmeldung

Die Einreichung des Zulassungsantrages über unser Online-Portal ist zwingend erforderlich, um Aussagen zur Zulassung treffen zu können.
Der Zulassungsantrag ist gebührenfrei und unverbindlich.
Der Zulassungsantrag und die Prüfungsanmeldung sind nur online möglich.
Es finden nur Frühjahrsprüfungen (alle zwei Jahre) statt.
Anmeldefristen werden vom Verein Deutscher Zementwerke e. V. bekannt gegeben.

Prüfungsfächer

Fachrichtungsübergreifender Teil
  1. Grundlagen für kostenbewusstes Handeln
  2. Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln
  3. Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb
Fachrichtungsspezifischer Teil
  1. Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen
  2. Fachkundliche Grundlagen
  3. Verfahrens- und Anlagentechnik
  4. Mechanische und elektrische Betriebstechnik
  5. Betriebstechnische Situationsaufgabe
Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
Der berufs- und arbeitspädagogische Teil muss vor Anmeldung zur Prüfung vor einer öffentlich-rechtlichen Stelle bestanden worden sein und anhand einer Kopie des Prüfungszeugnisses nachgewiesen werden.

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in jedem der Prüfungsteile mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. Dabei dürfen nur in höchstens einem Prüfungsfach je Prüfungsteil nicht ausreichende Leistungen vorliegen. Die Prüfung ist ferner nicht bestanden, wenn in den Prüfungsfächern
  • Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb oder
  • Verfahrens- und Anlagentechnik oder
  • Betriebstechnische Situationsaufgabe
nicht ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Wiederholungsprüfung

zweimal möglich
Anrechnung der bestandenen Prüfungsfächer innerhalb von zwei Jahren.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr wird gemäß 4.5.1 und 4.8. der Gebührenordnung der IHK Düsseldorf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB) erhoben.
Gesamtgebühr 627,00 Euro
Erste Teilprüfung: 303,00 Euro
Zweite Teilprüfung: 323,00 Euro
Wiederholungsprüfung:
Gesamtwiederholung: 85 Prozent
Teilwiederholung: 70 Prozent

Vorbereitung*

Auskünfte zum Lehrgang (Umfang, Beginn, Kosten) erteilt nur der angegebene Lehrgangsträger.

Verein Deutscher Zementwerke e. V., Tannenstr. 2, 40476 Düsseldorf
Tel. (02 11) 45 78-1
Weitere Vorbereiter finden Sie unter http://wis.ihk.de oder http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/

Rechtsgrundlage

Rechtsvorschrift vom 26. Oktober 1995


*) Mit der namentlichen Aufzählung der Weiterbildungsträger kommt die IHK einer rechtlichen Verpflichtung nach, auch auf ein bestehendes privates Angebot von Vorbereitungslehrgängen zu Prüfungen hinzuweisen. Die Aufzählung stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote der genannten Anbieter dar und ist nicht abschließend. Die Träger unterliegen keiner Aufsicht durch die IHK. Private Anbieter von Vorbereitungslehrgängen für die jeweilige Prüfung, die eine Aufnahme in die Liste wünschen, wenden sich bitte an die IHK.