Aus- und Weiterbildung
Geprüfte/-r Industriemeister/-in Elektrotechnik
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungs-Verordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungsreinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters – Fachrichtung Elektrotechnik gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Abweichend zu den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch die Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Zulassungsantrag und Prüfungsanmeldung
Die Einreichung des Zulassungsantrages über unser Online-Portal ist zwingend erforderlich, um Aussagen zur Zulassung treffen zu können.
Der Zulassungsantrag ist gebührenfrei und unverbindlich.
Der Zulassungsantrag und die Prüfungsanmeldung sind nur online möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie – sofern Sie nicht in Düsseldorf oder im Kreis Mettmann wohnen – zur Prüfungsanmeldung unbedingt eine aktuelle Bescheinigung beifügen, dass sich der Sitz Ihres Arbeitgebers oder Ihr Lehrgangsort im Zuständigkeitsbereich der IHK Düsseldorf befindet.
- Link zur Online-Registrierung und Anmeldung im Online-Portal Fortbildungsprüfungen
- Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Online-Portal zum Downloaden (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 487 KB)
Prüfungsbereiche
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Rechtsbewusstes Handeln
- Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikationen:
- Zwei integrative, schriftliche Situationsaufgaben in den
Handlungsbereichen Technik, Organisation und Führung und Personal - Präsentation und Fachgespräch in den
Handlungsbereichen Führung und Personal, Technik und Organisation
Prüfungstermine
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (BQ)
BQ | Herbst 2024 | Frühjahr 2025 | Herbst 2025 |
Anmeldezeitraum | 15.05.2024 – 27.06.2024 |
02.12.2024 – 15.01.2025 |
15.05.2025 – 25.06.2025 |
Schriftliche Prüfungstage 1 + 2 | 06.11.2024 + 07.11.2024 |
29.04.2025 + 30.04.2025 |
05.11.2025 + 06.11.2025 |
Mündliche Ergänzungsprüfungen | 17.02.2025 - 26.02.2025* |
in Planung | in Planung |
Tag 1 | Uhrzeit | ||
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten |
08:30 – 10:00 Uhr | ||
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung |
10:30 – 12:00 Uhr | ||
Rechtsbewusstes Handeln | 12:30 – 14:00 Uhr | ||
Tag 2 | Uhrzeit | ||
Betriebswirtschaftliches Handeln | 08:30 – 10:00 Uhr | ||
Zusammenarbeit im Betrieb | 10:30 – 12:00 Uhr |
Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ)
HQ | Herbst 2024 | Frühjahr 2025 | Herbst 2025 |
Anmeldezeitraum | 15.05.2024 – 27.06.2024 |
02.12.2024 – 15.01.2025 |
15.05.2025 – 25.06.2025 |
Schriftliche Prüfungstage 3 + 4 | 12.11.2024 + 13.11.2024 |
15.05.2025 + 16.05.2025 |
11.11.2025 + 12.11.2025 |
Situationsbezogenes Fachgespräch | 02.12.2024 - 20.12.2024* |
in Planung | in Planung |
Mündliche Ergänzungsprüfung | 17.02.2025 - 26.02.2025* |
in Planung | in Planung |
Tag 3 | Uhrzeit |
1. Situationsaufgabe Handlungsbereich Technik (T1 oder T2) | 08:30 – 12:30 Uhr |
Tag 4 | Uhrzeit |
2. Situationsaufgabe Handlungsbereich Organisation | 08:30 – 12:30 Uhr |
* Beachten Sie bitte, dass Änderungen möglich sind.
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Handlungsbereichen und dem Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Wiederholungsprüfung
Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.
Anrechnung der bestandenen Prüfungsfächer innerhalb von zwei Jahren.
Anrechnung der bestandenen Prüfungsfächer innerhalb von zwei Jahren.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr wird gemäß 4.5.1 und 4.8. der Gebührenordnung der IHK Düsseldorf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB) erhoben.
Erste Teilprüfung: 303,00 Euro
Zweite Teilprüfung: 323,00 Euro
Zweite Teilprüfung: 323,00 Euro
Wiederholungsprüfung:
Gesamtwiederholung: 85 Prozent
Teilwiederholung: 70 Prozent
Teilwiederholung: 70 Prozent
Vorbereitung*
Auskünfte zum Lehrgang (Umfang, Beginn, Kosten) erteilen die angegebenen Lehrgangsträger.
Eckert-Schulen, Grafenberger Allee 100, 40237 Düsseldorf
Telefon 0211 687789-56
Telefon 0211 687789-56
FAIN GmbH, Harkortstr. 15, 40210 Düsseldorf
Telefon 0211 56677470
Telefon 0211 56677470
IFF - Institut für Fach- und Führungskräfte, Helena-Rubinstein-Str. 2, 40699 Erkrath
Telefon 0211 60091994
Telefon 0211 60091994
IFM - Institut für Managementlehre gGmbH, Leithestr. 111 A, 45886 Gelsenkirchen
Telefon 0209 177435-0 (Lehrgangsort: Düsseldorf)
Telefon 0209 177435-0 (Lehrgangsort: Düsseldorf)
Sommerhoff AG – Managementinstitut, Alfredstr. 57-65, 45130 Essen
Telefon 0201 22098 0
Telefon 0201 22098 0
Weitere Vorbereiter finden Sie unter https://wis.ihk.de oder https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/
Rechtsgrundlage
Verordnung vom 30. November 2004, die durch die Artikel 11 der Verordnung vom 23. Juli 2010 geändert worden ist.
*) Mit der namentlichen Aufzählung der Weiterbildungsträger kommt die IHK einer rechtlichen Verpflichtung nach, auch auf ein bestehendes privates Angebot von Vorbereitungslehrgängen zu Prüfungen hinzuweisen. Die Aufzählung stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote der genannten Anbieter dar und ist nicht abschließend. Die Träger unterliegen keiner Aufsicht durch die IHK. Private Anbieter von Vorbereitungslehrgängen für die jeweilige Prüfung, die eine Aufnahme in die Liste wünschen, wenden sich bitte an die IHK.
Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang ist keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer IHK-Prüfung. Die IHK empfiehlt aber gleichwohl jedem Prüfungsbewerber, sich systematisch auf die angestrebte Prüfung vorzubereiten.
Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang ist keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer IHK-Prüfung. Die IHK empfiehlt aber gleichwohl jedem Prüfungsbewerber, sich systematisch auf die angestrebte Prüfung vorzubereiten.