Aus- und Weiterbildung
Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtliche geregeltem Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregeltem Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eines mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnisse oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Zielen (§ 1, Abs. 2 im Gesundheits- und Sozialwesen) haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.
Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnisse oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Zielen (§ 1, Abs. 2 im Gesundheits- und Sozialwesen) haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.
Zulassungsantrag und Prüfungsanmeldung
Die Einreichung des Zulassungsantrages über unser Online-Portal ist zwingend erforderlich, um Aussagen zur Zulassung treffen zu können.
Der Zulassungsantrag ist gebührenfrei und unverbindlich.
Der Zulassungsantrag und die Prüfungsanmeldung sind nur online möglich.
Prüfungsfächer
Schriftliche Prüfung
Eine betriebliche Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten Situationsaufgeben (je Aufgabe ca. 300 – 315 Minuten Prüfungszeit). Folgende Handlungsbereiche werden thematisiert:
Eine betriebliche Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten Situationsaufgeben (je Aufgabe ca. 300 – 315 Minuten Prüfungszeit). Folgende Handlungsbereiche werden thematisiert:
- Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
- Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
- Gestalten von Schnittstellen und Projekten
- Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
- Führen und Entwickeln von Personal
- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation (10 Minuten) und ein Fachgespräch (20 Minuten) und kann erst nach Bestehen der schriftlichen Prüfung durchgeführt werden. Das Thema der Präsentation wird vom Prüfungsteilnehmer selbst formuliert und muss mit einer Kurzbeschreibung bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung bei der IHK eingereicht werden. Die Themenstellung muss sich auf den Handlungsbereich „Führen und Entwickeln von Personal“ sowie einen weiteren frei wählbaren Handlungsbereich beziehen. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein.
Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation (10 Minuten) und ein Fachgespräch (20 Minuten) und kann erst nach Bestehen der schriftlichen Prüfung durchgeführt werden. Das Thema der Präsentation wird vom Prüfungsteilnehmer selbst formuliert und muss mit einer Kurzbeschreibung bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung bei der IHK eingereicht werden. Die Themenstellung muss sich auf den Handlungsbereich „Führen und Entwickeln von Personal“ sowie einen weiteren frei wählbaren Handlungsbereich beziehen. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein.
Prüfungstermine
Anmeldezeiten
|
Herbst 2024 |
Frühjahr 2025 |
Herbst 2025 |
|
Anmeldeschluss
|
15.07.2024 |
15.01.2025
|
15.07.2025
|
|
Prüfungsfächer
|
Uhrzeit
|
Herbst 2024 |
Frühjahr 2025 |
Herbst 2025 |
Situationsaufgabe 1
|
08:30 – 13:30
|
21.10.2024
|
25.03.2025
|
20.10.2025
|
Situationsaufgabe 2
|
08:30 – 13:30
|
22.10.2024
|
26.03.2025
|
21.10.2025
|
Präsentation und Fachgespräch
|
30 Minuten
|
Mitte Dezember
2024* |
Juni 2025*
|
Dezember 2025*
|
* die genauen Termine sind in Planung, bitte beachten Sie, dass es kurzfristig zu Änderungen kommen kann,
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Wiederholungsprüfung
Die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung ist zweimal möglich.
Bestandene Fächer können innerhalb von zwei Jahren angerechnet werden.
Bestandene Fächer können innerhalb von zwei Jahren angerechnet werden.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr wird gemäß 4.5.3 und 4.8. der Gebührenordnung der IHK Düsseldorf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB) erhoben.
Gesamtgebühr 516,00 Euro
Wiederholungsprüfung:
Gesamtwiederholung: 85 Prozent
Teilwiederholung: 70 Prozent
Teilwiederholung: 70 Prozent
Vorbereitung*
Auskünfte zum Lehrgang (Umfang, Beginn, Kosten) erteilt ausschließlich der angegebene Lehrgangsträger.
carriere & more, Niederrheinstr. 306, 40489 Düsseldorf
Tel. 0800 4665466
Tel. 0800 4665466
CLM UG Business School, Steinstr. 31, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211 95 76 27 00
Tel. 0211 95 76 27 00
Comcave.College GmbH, Immermannhof, Immermannstr. 65, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211 550489-0
(Lehrgangsort: Düsseldorf)
Tel. 0211 550489-0
(Lehrgangsort: Düsseldorf)
IFM Institut für Managementlehre gGmbH, Leithestr. 111 a, 45886 Gelsenkirchen
Tel. 0209 177435-0
(Lehrgangsort: Düsseldorf)
Tel. 0209 177435-0
(Lehrgangsort: Düsseldorf)
Kaiserswerther Diakonie, Alte Landstraße 179, 40489 Düsseldorf
Tel. 0211 4093888
Tel. 0211 4093888
Karriereschmiede-Düsseldorf, Eupener Str. 150, 50933 Köln
(Lehrgangsort: Düsseldorf)
Tel. 0221 8884585-10
(Lehrgangsort: Düsseldorf)
Tel. 0221 8884585-10
Sommerhoff AG - Managementinstitut -, Alfredstr. 57-65, 45130 Essen
Tel. 0201 22098-0
(Lehrgangsort: Düsseldorf)
Tel. 0201 22098-0
(Lehrgangsort: Düsseldorf)
TÜV Rheinland Akademie GmbH, Hochschul-Campus, Emanuel-Leutze-Str. 4, 40547 Düsseldorf
Tel. 0800 8484006
Tel. 0800 8484006
WBS Training AG, Kreuzstraße 4, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211 9793748-0
Tel. 0211 9793748-0
Weitere Vorbereiter finden Sie unter https://wis.ihk.de oder https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/
Rechtsgrundlage
Verordnung vom 21. Juli 2011
*) Mit der namentlichen Aufzählung der Weiterbildungsträger kommt die IHK einer rechtlichen Verpflichtung nach, auch auf ein bestehendes privates Angebot von Vorbereitungslehrgängen zu Prüfungen hinzuweisen. Die Aufzählung stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote der genannten Anbieter dar und ist nicht abschließend. Die Träger unterliegen keiner Aufsicht durch die IHK. Private Anbieter von Vorbereitungslehrgängen für die jeweilige Prüfung, die eine Aufnahme in die Liste wünschen, wenden sich bitte an die IHK.
Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang ist keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer IHK-Prüfung. Die IHK empfiehlt aber gleichwohl jedem Prüfungsbewerber, sich systematisch auf die angestrebte Prüfung vorzubereiten.
Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang ist keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer IHK-Prüfung. Die IHK empfiehlt aber gleichwohl jedem Prüfungsbewerber, sich systematisch auf die angestrebte Prüfung vorzubereiten.