Aus- und Weiterbildung
Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
(1) 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Versicherungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Zulassungsantrag und Prüfungsanmeldung
Die Einreichung des Zulassungsantrages über unser Online-Portal ist zwingend erforderlich, um Aussagen zur Zulassung treffen zu können.
Der Zulassungsantrag ist gebührenfrei und unverbindlich.
Der Zulassungsantrag und die Prüfungsanmeldung sind nur online möglich.
Prüfungsfächer
Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen und gliedert sich in die zwei Prüfungsteile A und B, die unabhängig voneinander absolviert werden können.
Prüfungsteil A:
Handlungsbereiche
1. Steuerung und Führung im Unternehmen
2. Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten
Handlungsbereiche
1. Steuerung und Führung im Unternehmen
2. Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten
Prüfungsteil B:
I. Handlungsbereich:
Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation
I. Handlungsbereich:
Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation
Liste der produktbezogenen Qualifikationsschwerpunkte nach § 5 Abs. 2, 4 und 5 (Anlage 1 der Verordnung)
1. Sachversicherungen für private und gewerbliche Kunden
2. Vermögensversicherungen für private und gewerbliche Kunden
3. Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung
4. Kranken- und Unfallversicherungen
5. Rückversicherungen
6. Finanzdienstleistungen für Privat- und Gewerbekunden
1. Sachversicherungen für private und gewerbliche Kunden
2. Vermögensversicherungen für private und gewerbliche Kunden
3. Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung
4. Kranken- und Unfallversicherungen
5. Rückversicherungen
6. Finanzdienstleistungen für Privat- und Gewerbekunden
II. Handlungsbereich:
Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte
1 aus 6 produktbezogenen Qualifikationsschwerpunkten gemäß oben genannter Liste
Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte
1 aus 6 produktbezogenen Qualifikationsschwerpunkten gemäß oben genannter Liste
III. Betriebliche Kernprozesse
1 aus 3 Handlungsbereichen wird gewählt
1 aus 3 Handlungsbereichen wird gewählt
1.) Vertriebsmanagement
Achtung!
Wenn im II. Handlungsbereich das Wahlfach Nr. 6 „Finanzdienstleistungen für Privat- und Gewerbekunden“ gewählt wurde, besteht für den III. Handlungsbereich keine Wahlmöglichkeit, sondern es muss zwingend „Vertriebsmanagement“ geprüft werden!
Achtung!
Wenn im II. Handlungsbereich das Wahlfach Nr. 6 „Finanzdienstleistungen für Privat- und Gewerbekunden“ gewählt wurde, besteht für den III. Handlungsbereich keine Wahlmöglichkeit, sondern es muss zwingend „Vertriebsmanagement“ geprüft werden!
2.) Risikomanagement
Wahlfach: 1 aus 5 produktbezogenen Qualifikationsschwerpunkten, aus Anlage 1 der Verordnung Nr. 1-5 der o. g. Liste
Wahlfach: 1 aus 5 produktbezogenen Qualifikationsschwerpunkten, aus Anlage 1 der Verordnung Nr. 1-5 der o. g. Liste
3.) Schaden- und Leistungsmanagement
Wahlfach: 1 aus 5 produktbezogenen Qualifikationsschwerpunkten, aus Anlage 1 der Verordnung Nr. 1-5 der o. g. Liste
Wahlfach: 1 aus 5 produktbezogenen Qualifikationsschwerpunkten, aus Anlage 1 der Verordnung Nr. 1-5 der o. g. Liste
Prüfungstermine
Anmeldeschluss
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Herbst 2024 |
Herbst 2025 |
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30.06.24
|
30.06.25
|
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Prüfungsfächer
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Uhrzeit
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Herbst 2024 |
Herbst 2025 |
Teil A
Steuerung und Führung im Unternehmen
Marketing und Vertrieb von Versicherungs-
und Finanzprodukten für Privatkunden |
08:30 – 11:00
11.30 – 13:30
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08.10.2024
|
08.10.2025
|
Teil B
Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation
Produktmanagement (1 aus 6)
Betriebliche Kernprozesse (1 aus 3)
|
08:30 – 09:45
10:15 – 11:45
12:15 – 13:30 |
15.10.2024
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15.10.2025
|
Mündliche Prüfungen: ggf. Ergänzungsprüfung
einer schriftlichen Prüfungsleistung |
15 Minuten
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Dez. 2024
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Dez. 2025
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Mündliche Pflichtprüfungen Teil B:
Personalführung Betriebliche Kernprozesse |
35 Minuten 10 Minuten |
Dez. 2024
|
Dez. 2025
|
Bestehensregelung
In jedem Fach müssen mindestens 50 Punkte erzielt werden.
Wiederholungsprüfung
Jeder Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr wird gemäß 4.5.4 und 4.8. der Gebührenordnung der IHK Düsseldorf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB) erhoben.
Erste Teilprüfung : 194,00 Euro
Zweite Teilprüfung : 469,00 Euro
Zweite Teilprüfung : 469,00 Euro
Wiederholungsprüfung:
Gesamtwiederholung: 85 Prozent
Teilwiederholung: 70 Prozent
Teilwiederholung: 70 Prozent
Vorbereitung
Auskünfte zum Lehrgang (Umfang, Beginn, Kosten) erteilt ausschließlich der angegebene Lehrgangsträger.
Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft im Rheinland (BWV) e.V.
Lina-Bommer-Weg 6
51149 Köln
Telefon 0221 27 08 86-16
Telefax 0221 27 08 86-50
Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft im Rheinland (BWV) e.V.
Lina-Bommer-Weg 6
51149 Köln
Telefon 0221 27 08 86-16
Telefax 0221 27 08 86-50
Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen
Hörder Burgplatz 1
44263 Dortmund
Telefon 0231 22240710
Weitere Vorbereiter finden Sie unter
Hörder Burgplatz 1
44263 Dortmund
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Weitere Vorbereiter finden Sie unter
Rechtsgrundlage
Verordnung vom 29. August 2008
*) Mit der namentlichen Aufzählung der Weiterbildungsträger kommt die IHK einer rechtlichen Verpflichtung nach, auch auf ein bestehendes privates Angebot von Vorbereitungslehrgängen zu Prüfungen hinzuweisen. Die Aufzählung stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote der genannten Anbieter dar und ist nicht abschließend. Die Träger unterliegen keiner Aufsicht durch die IHK. Private Anbieter von Vorbereitungslehrgängen für die jeweilige Prüfung, die eine Aufnahme in die Liste wünschen, wenden sich bitte an die IHK.
Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang ist keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer IHK-Prüfung. Die IHK empfiehlt aber gleichwohl jedem Prüfungsbewerber, sich systematisch auf die angestrebte Prüfung vorzubereiten.
*) Mit der namentlichen Aufzählung der Weiterbildungsträger kommt die IHK einer rechtlichen Verpflichtung nach, auch auf ein bestehendes privates Angebot von Vorbereitungslehrgängen zu Prüfungen hinzuweisen. Die Aufzählung stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote der genannten Anbieter dar und ist nicht abschließend. Die Träger unterliegen keiner Aufsicht durch die IHK. Private Anbieter von Vorbereitungslehrgängen für die jeweilige Prüfung, die eine Aufnahme in die Liste wünschen, wenden sich bitte an die IHK.
Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang ist keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer IHK-Prüfung. Die IHK empfiehlt aber gleichwohl jedem Prüfungsbewerber, sich systematisch auf die angestrebte Prüfung vorzubereiten.