Aus- und Weiterbildung
Geprüfte/-r Diätköchin/Diätkoch
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 der besonderen Rechtsvorschrift zur IHK-Weiterbildungsprüfung zum Geprüften Diätkoch/zur Geprüften Diätköchin ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg ablegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Koch/Köchin und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder - eine mit Erfolg ablegte Abschlussprüfung in einem dem Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft zugehörigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder - eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis gemäß Abs. 1 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Diätkochs/einer Geprüften Diätköchin gemäß § 1 Abs. 2 haben.
(3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Zulassungsantrag und Prüfungsanmeldung
Der Zulassungsantrag und die Prüfungsanmeldung sind nur online möglich.
- Link zur Online-Registrierung und Anmeldung im Online-Portal Fortbildungsprüfungen
- Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Online-Portal zum Downloaden (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 487 KB)
Prüfungsfächer
- Handlungsspezifische Qualifikationen
Die Prüfung ist schriftlich und in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs durchzuführen. - Fachpraktische Qualifikationen
Prüfungstermine (zurzeit keine Prüfungen)
Zurzeit finden keine Prüfungen statt.
1. Prüfungsteil: Handlungsspezifische Qualifikationen | |||
Anmeldezeiten | |||
Schriftliche Prüfungsfächer | Uhrzeit | ||
Qualifikationsschwerpunkt 1:
Interdisziplinär arbeiten
Qualifikationsschwerpunkt 2:
Abläufe organisieren und Speisen zubereiten
|
08:30 – 10:00
10:30 – 12:00 |
||
Qualifikationsschwerpunkt 3:
Nährstoffdefinierte Speisenpläne erstellen
Qualifikationsschwerpunkt 4:
Ernährungsbildung und -erziehung unterstützen
|
08:30 – 10:00
10:30 – 12:00 |
||
Situationsbezogenes Fachgespräch | individuell | ||
ggf. Mündliche Ergänzungsprüfung | individuell |
2. Prüfungsteil: Fachpraktische Qualifikationen | |||
Anmeldezeiten | |||
Praktischer Prüfungsteil | Uhrzeit | ||
Menü und Materialanforderung erstellen | 90 – 120 min | ||
Praktische Umsetzung/Kochen | 180 – 240 min | ||
Präsentation und Erläuterung | 15 Minuten |
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Teilnehmer in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr wird gemäß 4.5.7 und 4.8. der Gebührenordnung der IHK Düsseldorf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB) erhoben.
Erste Teilprüfung : 594,00 Euro
Zweite Teilprüfung : 380,00 Euro
Zweite Teilprüfung : 380,00 Euro
Wiederholungsprüfung:
Gesamtwiederholung: 85 Prozent
Teilwiederholung: 70 Prozent
Teilwiederholung: 70 Prozent
Wiederholungsprüfung
Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteiles ist zwei Mal möglich. Bestandene Fächer können innerhalb von zwei Jahren angerechnet werden.
Vorbereitung*
Auskünfte zum Lehrgang (Umfang, Beginn, Kosten) erteilt ausschließlich der angegebene Lehrgangsträger.
DHA Deutsche Hotelakademie, Poller Kirchweg 99, 51105 Köln
Telefon 0800 3422100
Telefon 0800 3422100
Weitere Vorbereiter finden Sie unter https://wis.ihk.de oder https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/
Rechtsgrundlage
Rechtsverordnung vom 16.11.2022 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt)
*) Mit der namentlichen Aufzählung der Weiterbildungsträger kommt die IHK einer rechtlichen Verpflichtung nach, auch auf ein bestehendes privates Angebot von Vorbereitungslehrgängen zu Prüfungen hinzuweisen. Die Aufzählung stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote der genannten Anbieter dar und ist nicht abschließend. Die Träger unterliegen keiner Aufsicht durch die IHK. Private Anbieter von Vorbereitungslehrgängen für die jeweilige Prüfung, die eine Aufnahme in die Liste wünschen, wenden sich bitte an die IHK.
Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang ist keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer IHK-Prüfung. Die IHK empfiehlt aber gleichwohl jedem Prüfungsbewerber, sich systematisch auf die angestrebte Prüfung vorzubereiten.
*) Mit der namentlichen Aufzählung der Weiterbildungsträger kommt die IHK einer rechtlichen Verpflichtung nach, auch auf ein bestehendes privates Angebot von Vorbereitungslehrgängen zu Prüfungen hinzuweisen. Die Aufzählung stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote der genannten Anbieter dar und ist nicht abschließend. Die Träger unterliegen keiner Aufsicht durch die IHK. Private Anbieter von Vorbereitungslehrgängen für die jeweilige Prüfung, die eine Aufnahme in die Liste wünschen, wenden sich bitte an die IHK.
Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang ist keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer IHK-Prüfung. Die IHK empfiehlt aber gleichwohl jedem Prüfungsbewerber, sich systematisch auf die angestrebte Prüfung vorzubereiten.