Aus- und Weiterbildung

Geprüfte/-r Diätköchin/Diätkoch

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 der besonderen Rechtsvorschrift zur IHK-Weiterbildungsprüfung zum Geprüften Diätkoch/zur Geprüften Diätköchin ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg ablegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Koch/Köchin und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
    oder
  2. eine mit Erfolg ablegte Abschlussprüfung in einem dem Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft zugehörigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
    oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis gemäß Abs. 1 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Diätkochs/einer Geprüften Diätköchin gemäß § 1 Abs. 2 haben.
(3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Zulassungsantrag und Prüfungsanmeldung

Der Zulassungsantrag und die Prüfungsanmeldung sind nur online möglich.

Prüfungsfächer

  1. Handlungsspezifische Qualifikationen
    Die Prüfung ist schriftlich und in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs durchzuführen.
  2. Fachpraktische Qualifikationen

Prüfungstermine (zurzeit keine Prüfungen)

Zurzeit finden keine Prüfungen statt.
1. Prüfungsteil: Handlungsspezifische Qualifikationen
Anmeldezeiten
Schriftliche Prüfungsfächer Uhrzeit
Qualifikationsschwerpunkt 1:
Interdisziplinär arbeiten

Qualifikationsschwerpunkt 2:
Abläufe organisieren und Speisen zubereiten
08:30 – 10:00


10:30 – 12:00
Qualifikationsschwerpunkt 3:
Nährstoffdefinierte Speisenpläne erstellen

Qualifikationsschwerpunkt 4:
Ernährungsbildung und -erziehung unterstützen
08:30 – 10:00


10:30 – 12:00
Situationsbezogenes Fachgespräch individuell
ggf. Mündliche Ergänzungsprüfung individuell
2. Prüfungsteil: Fachpraktische Qualifikationen
Anmeldezeiten
Praktischer Prüfungsteil Uhrzeit
Menü und Materialanforderung erstellen 90 – 120 min
Praktische Umsetzung/Kochen 180 – 240 min
Präsentation und Erläuterung 15 Minuten

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Teilnehmer in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr wird gemäß 4.5.7 und 4.8. der Gebührenordnung der IHK Düsseldorf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB) erhoben.
Erste Teilprüfung : 594,00 Euro
Zweite Teilprüfung : 380,00 Euro
Wiederholungsprüfung:
Gesamtwiederholung: 85 Prozent
Teilwiederholung: 70 Prozent

Wiederholungsprüfung

Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteiles ist zwei Mal möglich. Bestandene Fächer können innerhalb von zwei Jahren angerechnet werden.

Vorbereitung*

Auskünfte zum Lehrgang (Umfang, Beginn, Kosten) erteilt ausschließlich der angegebene Lehrgangsträger.
DHA Deutsche Hotelakademie, Poller Kirchweg 99, 51105 Köln
Telefon 0800 3422100
Weitere Vorbereiter finden Sie unter https://wis.ihk.de oder https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/

Rechtsgrundlage

Rechtsverordnung vom 16.11.2022 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt)

*) Mit der namentlichen Aufzählung der Weiterbildungsträger kommt die IHK einer rechtlichen Verpflichtung nach, auch auf ein bestehendes privates Angebot von Vorbereitungslehrgängen zu Prüfungen hinzuweisen. Die Aufzählung stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote der genannten Anbieter dar und ist nicht abschließend. Die Träger unterliegen keiner Aufsicht durch die IHK. Private Anbieter von Vorbereitungslehrgängen für die jeweilige Prüfung, die eine Aufnahme in die Liste wünschen, wenden sich bitte an die IHK.

Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang ist keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer IHK-Prüfung. Die IHK empfiehlt aber gleichwohl jedem Prüfungsbewerber, sich systematisch auf die angestrebte Prüfung vorzubereiten.