Aus- und Weiterbildung
Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 c Berufsbildungsgesetz erfüllt und Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren oder
- einen der folgenden Abschlüsse:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder - eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 der Verordnung genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein. Hierzu zählen vor allem die Gewinn- und Verlust-Rechnung, Erstellung des Jahresabschlusses, sowie das Erstellen von Jahresbilanz und Lagebericht.
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.
Zulassungsantrag und Prüfungsanmeldung
Die Einreichung des Zulassungsantrages über unser Online-Portal ist zwingend erforderlich, um Aussagen zur Zulassung treffen zu können.
Der Zulassungsantrag ist gebührenfrei und unverbindlich.
Der Zulassungsantrag und die Prüfungsanmeldung sind nur online möglich.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche kaufmännische Berufspraxis erwerben.
Informationen zur Prüfung
Informationen zur schriftlichen Prüfung
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt. Sie teilt sich in drei separate Aufgabenstellungen, die jeweils einen anderen fachlichen Schwerpunkt haben: Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuern. Die verbleibenden vier Handlungsbereiche Finanzen, KLR, internes Kontrollsystem sowie Kommunikation und Führung werden den drei Aufgabenstellungen thematisch passend zugeordnet und mit geprüft. Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabenstellung 240 Minuten (4 Stunden).
Prüfungstermine
Anmeldeschluss
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Herbst 2024 |
Frühjahr 2025 |
Herbst 2025 |
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30.06.2024
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15.01.2025
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30.06.2025
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Prüfungstermine
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1. Prüfungstag
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Uhrzeit
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Aufgabenstellung 1:
Schwerpunkt:
Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungs- vorschriften zu Abschlüssen führen |
8:30 – 12:30
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18.09.2024
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25.03.2025
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03.09.2025
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2. Prüfungstag
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Uhrzeit
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Aufgabenstellung 2:
Schwerpunkt: Jahresabschlüsse
aufbereiten und auswerten |
8:30 – 12:30
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24.09.2024
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27.03.2025
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09.09.2025
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3. Prüfungstag
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Uhrzeit
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Aufgabenstellung 3:
Schwerpunkt: Betriebliche Sach-
verhalte steuerlich darstellen |
8:30 – 12:30
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27.09.2024
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01.04.2025
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12.09.2025
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Die Ergebnisse der drei Aufgabenstellungen werden zur Bewertung der schriftlichen Prüfung gleichgewichtig zusammengefasst. Die drei Aufgabenstellungen müssen jeweils mit mindestens 50 Punkten bestanden werden.
Bei den drei Aufgabenstellungen handelt es sich nicht um selbstständige Prüfungsleistungen, die einzeln absolviert und wiederholt werden könnten, sondern um eine einheitliche schriftliche Prüfung, die nur als Ganzes bestanden beziehungsweise nicht bestanden und ebenso wiederholbar ist. Bei einer Wiederholung der schriftlichen Prüfung kann von keiner der drei Aufgabenstellungen befreit werden. Es müssen immer alle drei Aufgabenstellungen neu abgelegt werden. Alle drei schriftlichen Leistungen müssen mit mindestens 50 Punkten bestanden sein.
Informationen zur mündlichen Prüfung
Die mündliche Prüfung ist innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der schriftlichen Prüfung durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist die schriftliche Prüfung erneut abzulegen.
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.
In der Präsentation soll der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist, ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und zu lösen. Die zu prüfende Person wählt selbst ein Thema für die Präsentation; das Thema muss aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ stammen. Er oder sie hat das Thema mit einer Kurzbeschreibung des Problems und einer inhaltlichen Gliederung dem Prüfungsausschuss zum Termin der dritten schriftlichen Prüfungsleistung im Online-Portal einzureichen.
Der Teilnehmer erhält keine Bestätigung über die Eignung des gewählten Themas. Es wird auch nicht vorab bewertet. Es ist eine gewollte Anforderung der Prüfung, dass die qualitative und quantitative Verantwortung beim Teilnehmer liegt. Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.
Der Teilnehmer erhält keine Bestätigung über die Eignung des gewählten Themas. Es wird auch nicht vorab bewertet. Es ist eine gewollte Anforderung der Prüfung, dass die qualitative und quantitative Verantwortung beim Teilnehmer liegt. Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.
Wenn die geforderten Unterlagen (Thema, Kurzbeschreibung und Gliederung) nicht zum vorgesehenen Termin eingereicht werden, ist diese Prüfungsanforderung nicht erfüllt. Das führt dazu, dass die mündliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann, da auch das Fachgespräch sich unter Anderem auf die Präsentation beziehen soll. Im Ergebnis ist die mündliche Prüfung nicht bestanden und muss zum Wiederholungstermin erneut abgelegt werden.
Hilfsmittel für die Präsentation
Für die Präsentation stehen am Prüfungsort ein Beamer oder Monitor (Anschlüsse: HDMI und VGA), ein Over-Head-Projektor, ein Flipchart sowie eine Meta-Plan-Wand zur Verfügung. Werden sonstige Unterlagen (zum Beispiel Moderationskarten) benötigt, müssen diese mitgebracht werden. Zum Auf- und Abbau eines Notebooks stehen maximal fünf Minuten zur Verfügung. Für die technische Funktion sind die Prüfungsteilnehmer selbst verantwortlich und müssen gegebenenfalls für alternative Präsentationsmöglichkeiten sorgen (zum Beispiel mittels Handout der Präsentation).
Für die Präsentation stehen am Prüfungsort ein Beamer oder Monitor (Anschlüsse: HDMI und VGA), ein Over-Head-Projektor, ein Flipchart sowie eine Meta-Plan-Wand zur Verfügung. Werden sonstige Unterlagen (zum Beispiel Moderationskarten) benötigt, müssen diese mitgebracht werden. Zum Auf- und Abbau eines Notebooks stehen maximal fünf Minuten zur Verfügung. Für die technische Funktion sind die Prüfungsteilnehmer selbst verantwortlich und müssen gegebenenfalls für alternative Präsentationsmöglichkeiten sorgen (zum Beispiel mittels Handout der Präsentation).
Im Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin, ausgehend von der Präsentation, nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist, Probleme der betrieblichen Praxis zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten. Im Fachgespräch sind neben dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ andere Handlungsbereiche einzubeziehen. Das Fachgespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern. Bei der Bewertung der mündlichen Prüfung wird das Fachgespräch gegenüber der Präsentation doppelt gewichtet.
Hinweis zum Bestehen
Die Prüfung ist bestanden, wenn in jeder der drei Aufgabenstellungen der schriftlichen Prüfung und in der nicht gerundeten Bewertung der mündlichen Prüfung jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.
Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.
Wiederholungsprüfung
Eine nicht bestandene schriftliche oder eine nicht bestandene mündliche Prüfung kann jeweils zweimal wiederholt werden.
Die Wiederholungsprüfung ist bei der IHK zu beantragen.
Zusatzqualifikation
Auf Antrag kann eine Prüfung in der Zusatzqualifikation „Gepr. Bilanzbuchhaltung International“ abgelegt werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin bereits
- die Prüfung zum Bilanzbuchhalter erfolgreich abgelegt hat,
- den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter oder einen gleichwertigen Abschluss erworben hat oder
- einen wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss an einer Hochschule erworben hat.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr wird gemäß 4.5.5 und 4.8. der Gebührenordnung der IHK Düsseldorf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB) erhoben.
Gesamtgebühr 611,00 Euro
Wiederholungsprüfung:
Gesamtwiederholung: 85 Prozent
Teilwiederholung: 70 Prozent
Teilwiederholung: 70 Prozent
Vorbereitung
Auskünfte zum Lehrgang (Umfang, Beginn, Kosten) erteilen die angegebenen Lehrgangsträger*.
Comcave.College GmbH, Immermannhof, Immermannstr. 65, 40210 Düsseldorf,
Tel. (0211) 55 04 89-0
Tel. (0211) 55 04 89-0
Sommerhoff gGmbH - Akademie für Steuern, Finanzen & Controlling -
Alfredstr. 57-65, 45130 Essen (Lehrgangsort: Düsseldorf),
Tel.: (0201) 2 20 98-0
Alfredstr. 57-65, 45130 Essen (Lehrgangsort: Düsseldorf),
Tel.: (0201) 2 20 98-0
Steuerfachschule Dr. ENDRISS GmbH & Co. KG, Lichtstr. 45-49, 50825 Köln, (Lehrgangsort: Düsseldorf),
Tel. (0221) 93 64 42-00
Tel. (0221) 93 64 42-00
WBS TRAINING AG, Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf,
Tel.: (0211) 9793748-0
Tel.: (0211) 9793748-0
Weitere Vorbereiter finden sie unter https://wis.ihk.de oder https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/
Rechtsgrundlage
Verordnung vom 18. Dezember 2020
*) Mit der namentlichen Aufzählung der Weiterbildungsträger kommt die IHK einer rechtlichen Verpflichtung nach, auch auf ein bestehendes privates Angebot von Vorbereitungslehrgängen zu Prüfungen hinzuweisen. Die Aufzählung stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote der genannten Anbieter dar und ist nicht abschließend. Die Träger unterliegen keiner Aufsicht durch die IHK. Private Anbieter von Vorbereitungslehrgängen für die jeweilige Prüfung, die eine Aufnahme in die Liste wünschen, wenden sich bitte an die IHK.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang ist keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer IHK-Prüfung. Die IHK empfiehlt aber gleichwohl jedem Prüfungsbewerber, sich systematisch auf die angestrebte Prüfung vorzubereiten.