Verkehrsprüfung

Gefahrgutfahrer - Prüfung

1. Wer muss eine Prüfung ablegen?

Stückgut- und Tankfahrzeugführer unterliegen bei der Beförderung gefährlicher Güter nach dem Gefahrgutrecht einer besonderen Schulungspflicht.
Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße befördern, müssen gemäß Kapitel 8.2 des Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein:
Eine ADR-Bescheinigung ist erforderlich für
1. Stück- und Schüttguttransport:
wenn gefährliche Güter in einem Fahrzeug befördert werden und Abschnitt 1.1.3 ADR (sog. freigestellte Beförderungen) oder Kapitel 3.4 ADR (limited quantities = begrenzte Mengen) keine Anwendungen finden.
2. Tanktransport
wenn gefährliche Güter in
  • einem Fahrzeug oder MEMU in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC, deren Einzelfassungsraum 3 m³ übersteigt,
  • einem Fahrzeug oder MEMU in fest verbundenen Tanks oder Aufsetzungstanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m³,
  • Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr 1 m³
befördert werden.
Die ADR-Bescheinigung wird von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt, sofern der Fahrer an einer anerkannten Schulung teilgenommen und die entsprechende Prüfung bestanden hat.
Das ADR sieht für die Gefahrgutfahrer eine kursbezogene Ausbildung vor. Jeder Gefahrgutfahrer, der eine ADR-Bescheinigung benötigt, muss den
Basiskurs (allgemeine Kenntnisse sowie Kenntnisse für die Beförderung von Stück- und Schüttgütern)
absolvieren. Nach Teilnahme an der Schulung und erfolgreichem Ablegen der Prüfung für diesen Basiskurs, erhält der Teilnehmer die ADR-Bescheinigung. Die 5-jährige Gültigkeit beginnt mit erfolgreichem Ablegen der Prüfung in diesem Kurs.
Spezialwissen wird in den Aufbaukursen
Tank
Klasse 1 (explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff)
Klasse 7 (radioaktive Stoffe)
vermittelt.

2. Welche Voraussetzungen müssen für die Teilnahme an der Prüfung erfüllt sein?

Damit eine ADR-Schulungsbescheinigung ausgestellt werden kann, muss spätestens zur jeweiligen Prüfung ein aktuelles, biometrisches Lichtbild in Passbildqualität vorgelegt werden. Erst dann kann von der IHK eine ADR-Schulungsbescheinigung ausgestellt werden.

3. Welche Schulungsveranstalter sind im Kammerbezirk der IHK Düsseldorf zugelassen?

BBG
Gesellschaft für betriebliche Beratung und Betreuung mbH
Oerschbachstraße 150
40233 Düsseldorf
Tel.: 0211 7347-410
www.bbg-svg.de
Basiskurse
Aufbaukurse Tank
Aufbaukurse Klasse 1
Aufbaukurse Klasse 7
Auffrischungsschulungen (alle Klassen
Dekra Akademie GmbH
Königsberger Straße 100
40231 Düsseldorf
Tel.: 0211 983080-10
www.dekra-akademie.de
Basiskurse
Aufbaukurse Tank
Aufbaukurse Klasse 7
Auffrischungsschulungen (alle Klassen)
FAR Fahrschule Mettmann GmbH
Kleber Straße 11
40822 Mettmann
Tel.: 02104 7949200
www.fahr-fahrschule.de
Basiskurse
Aufbaukurse Tank
Aufbaukurse Klasse 1
Auffrischungsschulungen (alle Klassen)
Nöckel-Thielenhaus Fahrschule
Inh. Klaus Thielenaus
Oststraße 44
42551 Velbert
Tel.: 02051 4547
www.ntgbr.de
Basiskurse
Aufbaukurse Tank
Aufbaukurse Klasse 1 Auffrischungsschulungen (alle Klassen)
Verkehrsinstitut & Fahrschule Reinhold GmbH
Berliner Str. 115
40880 Ratingen
Tel.: 0211 984399-10
www.vir-group.de
Basiskurse
Aufbaukurse Tank
Auffrischungsschulungen (alle Klassen)
Kraftfahrerausbildung Rettig GmbH
Schneiderstr. 63
40764 Langenfeld
Tel. 02173 2089650
www.fahrschule-rettig.de
Basiskurse
Aufbaukurse Tank
Auffrischungsschulungen (alle Klassen)
Academy Go! Fahrschule
Paulistr. 10
40597 Düsseldorf
Tel. 0211 6982130
www.academy-gofahrschule.de
Basiskurse
Aufbaukurse Tank
Auffrischungsschulungen (alle Klassen)
Umfang und Inhalt der einzelnen Kurse werden in Deutschland durch die vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag herausgegebenen Kurspläne festgelegt. Diese Kurspläne sind für eine einheitliche Ausbildung der Gefahrgutfahrer in Deutschland geschaffen.

4. Wann ist eine Auffrischungsschulung notwendig?

Im letzten Jahr vor Ablauf seiner ADR-Bescheinigung muss der Fahrzeugführer eine Auffrischungsschulung absolvieren. Die neue Schulungsbescheinigung ist dann, ab dem Ablauf der alten Bescheinigung, 5 Jahre gültig. Die neue Schulungsbescheinigung verlängert den Zeitraum insgesamt um 5 Jahre, dies gilt auch, wenn die Schulung frühzeitig besucht wurde. Es entsteht also kein Zeitverlust, obwohl die Schulung frühzeitig besucht wurde.

5. Was ist zu tun, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde?

Wenn die Prüfung nach erfolgreichem Absolvieren der Schulung nicht bestanden wurde, kann diese einmal wiederholt werden, ohne eine neue Schulung zu absolvieren. Diese Wiederholungsprüfung muss bei dem Schulungsveranstalter, bei der die erste Prüfung abgelegt wurde, absolviert werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Seite der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).