Verkehrsprüfung
Gefahrgutfahrer - Prüfung
- 1. Wer muss eine Prüfung ablegen?
- 2. Welche Voraussetzungen müssen für die Teilnahme an der Prüfung erfüllt sein?
- 3. Welche Schulungsveranstalter sind im Kammerbezirk der IHK Düsseldorf zugelassen?
- 4. Wann ist eine Auffrischungsschulung notwendig?
- 5. Was ist zu tun, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde?
1. Wer muss eine Prüfung ablegen?
Stückgut- und Tankfahrzeugführer unterliegen bei der Beförderung gefährlicher Güter nach dem Gefahrgutrecht einer besonderen Schulungspflicht.
Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße befördern, müssen gemäß Kapitel 8.2 des Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein:
Eine ADR-Bescheinigung ist erforderlich für
1. Stück- und Schüttguttransport:
wenn gefährliche Güter in einem Fahrzeug befördert werden und Abschnitt 1.1.3 ADR (sog. freigestellte Beförderungen) oder Kapitel 3.4 ADR (limited quantities = begrenzte Mengen) keine Anwendungen finden.
2. Tanktransport
wenn gefährliche Güter in
- einem Fahrzeug oder MEMU in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC, deren Einzelfassungsraum 3 m³ übersteigt,
- einem Fahrzeug oder MEMU in fest verbundenen Tanks oder Aufsetzungstanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m³,
- Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr 1 m³
befördert werden.
Die ADR-Bescheinigung wird von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt, sofern der Fahrer an einer anerkannten Schulung teilgenommen und die entsprechende Prüfung bestanden hat.
Das ADR sieht für die Gefahrgutfahrer eine kursbezogene Ausbildung vor. Jeder Gefahrgutfahrer, der eine ADR-Bescheinigung benötigt, muss den
Basiskurs | (allgemeine Kenntnisse sowie Kenntnisse für die Beförderung von Stück- und Schüttgütern) |
absolvieren. Nach Teilnahme an der Schulung und erfolgreichem Ablegen der Prüfung für diesen Basiskurs, erhält der Teilnehmer die ADR-Bescheinigung. Die 5-jährige Gültigkeit beginnt mit erfolgreichem Ablegen der Prüfung in diesem Kurs.
Spezialwissen wird in den Aufbaukursen
Tank | |
Klasse 1 | (explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff) |
Klasse 7 | (radioaktive Stoffe) |
vermittelt.
2. Welche Voraussetzungen müssen für die Teilnahme an der Prüfung erfüllt sein?
Damit eine ADR-Schulungsbescheinigung ausgestellt werden kann, muss spätestens zur jeweiligen Prüfung ein aktuelles, biometrisches Lichtbild in Passbildqualität vorgelegt werden. Erst dann kann von der IHK eine ADR-Schulungsbescheinigung ausgestellt werden.
3. Welche Schulungsveranstalter sind im Kammerbezirk der IHK Düsseldorf zugelassen?
BBG Gesellschaft für betriebliche Beratung und Betreuung mbH Oerschbachstraße 150 40233 Düsseldorf Tel.: 0211 7347-410 www.bbg-svg.de |
Basiskurse Aufbaukurse Tank Aufbaukurse Klasse 1 Aufbaukurse Klasse 7 Auffrischungsschulungen (alle Klassen |
Dekra Akademie GmbH Königsberger Straße 100 40231 Düsseldorf Tel.: 0211 983080-10 www.dekra-akademie.de |
Basiskurse Aufbaukurse Tank Aufbaukurse Klasse 7 Auffrischungsschulungen (alle Klassen) |
FAR Fahrschule Mettmann GmbH Kleber Straße 11 40822 Mettmann Tel.: 02104 7949200 www.fahr-fahrschule.de |
Basiskurse Aufbaukurse Tank Aufbaukurse Klasse 1 Auffrischungsschulungen (alle Klassen) |
Nöckel-Thielenhaus Fahrschule Inh. Klaus Thielenaus Oststraße 44 42551 Velbert Tel.: 02051 4547 www.ntgbr.de |
Basiskurse Aufbaukurse Tank Aufbaukurse Klasse 1 Auffrischungsschulungen (alle Klassen) |
Verkehrsinstitut & Fahrschule Reinhold GmbH Berliner Str. 115 40880 Ratingen Tel.: 0211 984399-10 www.vir-group.de |
Basiskurse Aufbaukurse Tank Auffrischungsschulungen (alle Klassen) |
Kraftfahrerausbildung Rettig GmbH Schneiderstr. 63 40764 Langenfeld Tel. 02173 2089650 www.fahrschule-rettig.de |
Basiskurse Aufbaukurse Tank Auffrischungsschulungen (alle Klassen) |
Academy Go! Fahrschule Paulistr. 10 40597 Düsseldorf Tel. 0211 6982130 www.academy-gofahrschule.de |
Basiskurse Aufbaukurse Tank Auffrischungsschulungen (alle Klassen) |
Umfang und Inhalt der einzelnen Kurse werden in Deutschland durch die vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag herausgegebenen Kurspläne festgelegt. Diese Kurspläne sind für eine einheitliche Ausbildung der Gefahrgutfahrer in Deutschland geschaffen.
4. Wann ist eine Auffrischungsschulung notwendig?
Im letzten Jahr vor Ablauf seiner ADR-Bescheinigung muss der Fahrzeugführer eine Auffrischungsschulung absolvieren. Die neue Schulungsbescheinigung ist dann, ab dem Ablauf der alten Bescheinigung, 5 Jahre gültig. Die neue Schulungsbescheinigung verlängert den Zeitraum insgesamt um 5 Jahre, dies gilt auch, wenn die Schulung frühzeitig besucht wurde. Es entsteht also kein Zeitverlust, obwohl die Schulung frühzeitig besucht wurde.
5. Was ist zu tun, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde?
Wenn die Prüfung nach erfolgreichem Absolvieren der Schulung nicht bestanden wurde, kann diese einmal wiederholt werden, ohne eine neue Schulung zu absolvieren. Diese Wiederholungsprüfung muss bei dem Schulungsveranstalter, bei der die erste Prüfung abgelegt wurde, absolviert werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Seite der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).