Ausbildungsprüfungen

Industriekaufmann/-frau Prüfungsbereich Einsatzgebiet

Hinweise zum "Einsatzgebiet"

Nach der Ausbildungsverordnung der Industriekaufleute (VO 2002) ist das „Einsatzgebiet“ einer von insgesamt vier Prüfungsbereichen der Abschlussprüfung.
Im Vorfeld seiner Prüfung führt der Azubi eine Fachaufgabe in einem Einsatzgebiet selbstständig durch. Hierzu erstellt er eine Kurzbeschreibung (Report).
Am Prüfungstag präsentiert er seine Fachaufgabe und führt abschließend ein Fachgespräch mit seinem Prüfungsausschuss darüber.

Freigabe der Fachaufgabe

Bevor der Prüfling mit der Durchführung seiner Fachaufgabe beginnen kann, muss er sie dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorlegen. So ist sichergestellt, dass die Fachaufgabe auch die Prüfungsanforderungen erfüllt und Erfolg verspricht.
Dieses Antragsverfahren erfolgt bei der IHK Düsseldorf papierlos über das Internet.
Rechtzeitig vor Beginn der Abschlussprüfling erhält der Prüfling von der IHK einen Brief mit einer PIN-Nummer, einer Anmeldekennung und seiner Azubi-Ident-Nummer.
Bei der Erfassung seiner Daten wird der Prüfling unter anderem auch nach seiner E-Mail-Adresse gefragt. Diese nutzt die IHK im weiteren Verfahren zur Kommunikation mit dem Prüfling. Deshalb muss sie aktuell sein und regelmäßig gelesen werden.
Der Ausbildungsbetrieb erhält von der IHK eine PIN-Nummer per Post.
Sobald der Prüfling seinen Antrag auf Genehmigung der Fachaufgabe eingestellt hat, erhält auch sein Projektbetreuer des Ausbildungsunternehmens per Mail einen Link. Er bestätigt dann den Antrag mit der PIN-Nummer.
Nachdem der Antrag online eingestellt ist und keine Änderungen mehr vorgenommen werden sollen, bestätigen Prüfling und Ausbildungsbetrieb mit den jeweiligen PIN-Nummern den Antrag.
Der Status des Antragsverfahrens ist dann jederzeit online einsehbar.

Anforderungen an den Report

Über die Fachaufgabe, die er durchgeführt hat, erstellt der Prüfling einen maximal fünfseitigen Report.
Dieser wird mit maximal 5 MB als PDF-Format (inklusive aller Anlagen) ins Onlinesystem eingestellt. Andere Dateiformate sind nicht zulässig.

Formale Anforderungen an den Report

  • Name und Prüflingsnummer müssen auf den ersten Blick erkennbar sein
  • Alle Seiten müssen durchgängig nummeriert werden
  • Der Report darf nicht mehr als 5 DIN A 4-Seiten umfassen, zuzüglich Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anlagen
  • Zeilenabstand 1,5
  • Schriftgrad mindestens 10
  • Keine dunklen Hintergründe verwenden

Präsentation und Fachgespräch

Die Abschlussprüfung im Prüfungsbereich „Einsatzgebiet“ erfolgt auf der Grundlage des Reports. Mit diesem bereitet sich der Prüfungsausschuss vor. Der Report selbst wird aber nicht benotet.
Bewertet werden die Präsentation der Fachaufgabe und das Fachgespräch mit dem Prüfungsausschuss.
Für die Präsentation sind der Aufbau, die inhaltliche Struktur, die sprachliche Gestaltung und die zielgruppenspezifische Darstellung entscheidend.
Der Prüfungsausschuss achtet darauf, wie gut es dem Prüfling gelingt, die inhaltlichen Ausführungen, die mit dem Report eingereicht wurden, prägnant, zielorientiert und überzeugend darzustellen.
Für die Präsentation muss ein Zeitrahmen von 10 bis 15 Minuten eingehalten werden.
Im Fachgespräch wird festgestellt, wie gut der Prüfling die Fachaufgabe in einen Gesamtzusammenhang stellt, Hintergründe erläutert und die Ergebnisse bewertet.
Der Prüfling zeigt, dass er die Sachbearbeitung in einem speziellen Geschäftsfeld beherrscht.