Ausbildungsplatzsuche

Einstiegsqualifizierung

Langzeitpraktikum mit Perspektive

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) mit IHK-Zertifikat bietet eine berufliche Chance für Jugendliche, die möglicherweise noch nicht vollständig für eine klassische Berufsausbildung geeignet sind.
Die Einstiegsqualifizierung ist ein Langzeitpraktikum von 4 bis 12 Monaten für ausbildungswillige und ausbildungsfähige jungen Menschen, die nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen im Herbst keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Das Ziel ist es, das Potenzial dieser Jugendlichen zu erschließen, indem sie Teile eines Ausbildungsberufs, einen Betrieb und das Berufsleben kennenlernen.
Wenn es eine tarifliche Vereinbarung zulässt, kann bei der Teilnahme an einem Deutschförderkurs ein geringerer zeitlicher Anteil im Betrieb vereinbart werden, der aber mindestens 50 Prozent betragen muss.

Betrieb erhält monatlichen Zuschuss

Über die Durchführung einer Einstiegsqualifizierung wird zwischen Betrieb und Jugendlichem ein Vertrag geschlossen. Die IHK überprüft und registriert diesen. Sie begleitet die EQ und stellt zum Abschluss ein Zertifikat darüber aus. Den Vordruck für das betriebliche Zeugnis erhalten Sie bei der IHK Düsseldorf von der Ansprechpartnerin Sabine Agreiter.
Auf Antrag erhält der Betrieb von der Arbeitsagentur einen monatlichen Zuschuss von maximal 276,00 Euro und zudem noch einen Anteil von 142,00 Euro am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für Teilnehmer an Einstiegsqualifizierungen nicht (§ 22 Abs. 1 Mindestlohngesetz).
Jugendliche müssen bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie 18 Jahre alt werden, parallel zur Einstiegsqualifizierung das Berufskolleg besuchen, (§ 38 Abs. 3 Schulgesetz NRW). Der Besuch des Berufskollegs, das den entsprechenden Ausbildungsberuf schulisch begleitet, ist allen Einstiegsqualifikanten erlaubt. Dies ist auch zu empfehlen, denn der Berufsschulunterricht ist ein wesentlicher Bestandteil der Berufsausbildung, die sich an die Einstiegsqualifizierung anschließen soll.

Erweiterungen des EQJ ab Juni 2024

Die gesetzlichen Änderungen des § 54a SGB III (EQ) im Zuge des Inkrafttretens des AWBG machen eine Anpassung der fachlichen Weisungen bei der Einstiegsqualifizierung nötig. Die hauptsächlichen Änderungen betreffen:
  • die Verkürzung der Mindestförderdauer von sechs auf vier Monate
  • Wegfall der Altersbegrenzung
  • eine erleichterte Teilzeitdurchführung
  • die Möglichkeit künftig auch EQ zu fördern, die auf eine Ausbildung nach den Ausbildungsregelungen des § 66 Berufsbildungsgesetz oder § 42r Handwerksordnung (Fachpraktikerausbildungen) vorbereiten
  • Förderung eines Jugendlichen mit EQ nach einer vorzeitigen Lösung des betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses
  • den Verzicht auf die Nachweispflicht der Anmeldung zur Sozialversicherung binnen drei Monaten zur Verwaltungsvereinfachung
  • einfachere Teilnahme an Berufssprachkursen, durch eine Reduzierung des betrieblichen Anteils auf mindestens 50 Prozent
Die Neuregelungen erweitern den Kreis der förderfähigen Personen und verbessern die Chancen von jungen Menschen, eine Einstiegsqualifizierung zu absolvieren. Die Arbeitsagenturen werden die Änderungen bei der Bewilligung der Einstiegsqualifizierungen ab sofort umsetzen.

Hohe Übernahmequote

Wenn Praktikant und Betrieb mit der Zusammenarbeit zufrieden sind, wird im Anschluss an die EQ ein Ausbildungsvertrag vereinbart.
Im Bezirk der IHK Düsseldorf ist die Übernahmequote hoch: Fast zwei Drittel der Einstiegsqualifikanten werden im entsprechenden Betrieb in die Berufsausbildung übernommen. Die Einstiegsqualifizierung kann dabei zeitlich auf die Ausbildung angerechnet werden.