Fortbildungsprüfungen

Teilnahme- und Nutzungsbedingungen

Die Nutzung des IHK-Online-Portals unterliegt den nachfolgenden Nutzungsbedingungen. Mit der Nutzung erkennt der Nutzer deren Geltung an. Unsere außerdem geltende Datenschutzerklärung bleibt von den nachstehenden Regelungen unberührt.

Zugangsdaten

Jeder Teilnehmende, der einen Zugang zum Online-Portal erhält, hat seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und sorgfältig zu verwahren, insbesondere ist eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte nicht zulässig. Verlust und Offenlegung der Zugangsdaten sind unverzüglich mitzuteilen.

Prüfungsgebühren

Der Anspruch auf die Prüfungsgebühr entsteht mit dem Eingang der Anmeldung zur Prüfung bei der Kammer. Die Prüfungsgebühr ist nach Erhalt des Gebührenbescheides unter Angabe der Rechnungsnummer zu bezahlen.
Der Teilnehmende schuldet die Prüfungsgebühr persönlich. Dies gilt auch dann, wenn ein Dritter die Übernahme der Kosten erklärt oder der Gebührenbescheid an einen Dritten auf Wunsch des Teilnehmers versendet wird. In diesen Fällen gilt die Zahlung durch den Dritten lediglich erfüllungshalber.

Stornogebühren

Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Stornogebühr gemäß 4.8.3, 5.2.4 oder 5.11 der Gebührenordnung der IHK Düsseldorf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB) erhoben.

Rücktritt von Prüfung

Der Prüfungsteilnehmende kann vor Beginn der Prüfung (bei schriftlichen Prüfungen vor Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben) zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfungsteilnehmende an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die jeweilige Prüfungsleistung mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewertet.
Versäumt der Prüfungsteilnehmende eine Prüfungsleistung, so werden bereits erbrachte selbstständige Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt. Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche, die thematisch klar abgrenzbar und nicht auf eine andere Prüfungsleistung bezogen sind sowie eigenständig bewertet werden.
Generell gilt: Der wichtige Grund (ärztliches Attest/AU/Arbeitgeberbescheinigung) ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Über den wichtigen Grund entscheidet die IHK bzw. der Prüfungsausschuss.

Nichtteilnahme

Nimmt der Prüfungsteilnehmende an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, wird die Prüfung mit „ungenügend“ (= null Punkte) bewertet.

Wiederholung der Prüfung

  • Eine Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Einzelne Prüfungsteile können vor Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfahrens wiederholt werden.
  • Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmende von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmende sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat. Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.

Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf und der jeweiligen Verordnung über die Prüfung durchgeführt.