Ausbildung
Sprachförderung für Auszubildende und Arbeitnehmende
Berufssprachkurse – neues Angebot des BMAF
In den Integrationskursen lernen Zugewanderte die deutsche Alltagssprache. In den Berufssprachkursen werden arbeitssuchende oder beschäftigte Migranten und Flüchtlinge mit berufsbezogenen Deutschkenntnissen kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Diese Kurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), mithilfe von geprüften und zugelassenen Kursträgern umgesetzt und bauen unmittelbar auf den Integrationskursen auf.
Einen ersten Überblick bieten zwei grafische Darstellungen des BAMF:
- Kursarten der Berufssprachkurse: Grafischer Überblick
- Das Informationsblatt enthält Hinweise für Arbeitgebende zum Spracherwerb am Arbeitsplatz im Rahmen der neuen Job-BSK (Job-Berufssprachkurse).
Sprachförderung vor und während der Ausbildung
Das BAMF unterstützt mit einem neuen Sprachförderangebot sowohl die Auszubildenden und die Berufsbildenden Schulen als auch die Ausbildungsbetriebe und leistet somit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung.
Die Berufssprachkurse für Auszubildende (Azubi-BSK) sind ein passgenaues Angebot zur individuellen und kontinuierlichen Sprachförderung während der gesamten Ausbildungsdauer. Sie werden durch zugelassene und erfahrene Kursträger und Lehrkräfte für Berufssprachkurse durchgeführt.
Der Deutschunterricht ist auf die konkreten Herausforderungen in der Berufsschule ausgerichtet. So können die Auszubildenden gezielt sprachliche Lücken schließen und ihre Chancen erhöhen, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen – Abbrüche werden vermieden, Abschlussquoten erhöht. Trainiert werden vor allem Lese- und Schreibkompetenzen, denn nur so können die Auszubildenden ihre Abschlussprüfungen erfolgreich bestehen.
Das BAMF unterscheidet mit dem Ziel möglichst passgenauer und homogener Kurse, in denen prinzipiell alle Ausbildungsberufe vertreten sein können, zwischen folgenden vier Berufsbereichen:
- Gewerbe, Handwerk und Technik
- Pflege
- Hotel und Gastronomie
- Lager und Logistik
Teilnehmen können Auszubildende mit Migrationshintergrund, bei denen ein Sprachförderungsbedarf besteht, die einen Vertrag für eine duale Ausbildung mit einem Betrieb abgeschlossen haben und somit berufsschulpflichtig sind.
Ein ausbildungsbegleitender Azubi-Berufssprachkurs umfasst in der Regel ein gesamtes Berufsschuljahr. Durch eine Reihung der Kurse kann eine Förderung über die gesamte Ausbildungsdauer erfolgen. Auch ausbildungsvorbereitende Azubi-BSK sind möglich. Die Azubi-BSK finden direkt in der Berufsschule, bei einem nahegelegenen Sprachkursträger oder in digitalem Format statt. Es besteht auch die Möglichkeit einer hybriden Kursdurchführung, die Präsenz- und Online-Unterricht kombiniert.
Die Berechtigung zur Teilnahme am Azubi-BSK wird durch die Auszubildenden oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt. Bei einer Genehmigung erhalten die Antragsstellenden eine Teilnahmeberechtigung. Die Kursanmeldung erfolgt dann direkt vor Ort in Zusammenarbeit mit dem Kursträger und der Berufsbildenden Schule. Eine Antragsstellung aus dem Ausland ist ebenfalls möglich.
Die Kosten für eine Teilnahme an Azubi-BSK einschließlich benötigter Lehr- und Lernmedien werden vom BAMF übernommen. Eine Erstattung von Fahrtkosten ist zusätzlich möglich.
Weitere Informationen, einen Flyer sowie der Antrag auf Teilnahmeberechtigung für Auszubildende finden Betriebe auf der Website des BAMF zu den Kursen für Auszubildende.
Berufssprachkurse für Arbeitnehmende
Die Berufssprachkurse gemäß § 45a Aufenthaltsgesetz sind ein Sprachlernangebot des Bundes für Menschen mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern möchten. Die Teilnehmenden lernen dabei beispielsweise spezielle Vokabeln aus dem relevanten Berufsfeld, um sich optimal auf den Arbeitsalltag vorzubereiten.
Die Berufssprachkurse können mit einem Beruf, einer Ausbildung oder anderen Qualifizierungsmaßnahmen kombiniert werden. Auch Personen, die sich bereits in einer Einstiegsqualifizierung oder einer Ausbildung befinden oder schon berufstätig sind, können Berufssprachkurse besuchen. Diese Kurse sind individuell auf die Anforderungen der Unternehmen und Teilnehmenden abgestimmt. Das BAMF gibt nur die Rahmenbedingungen vor, innerhalb derer die Kurse durchgeführt werden.
Der Arbeitgeber oder die Arbeitsverwaltung kontaktiert den Außendienst der Berufssprachkurse im BAMF und informiert über den Bedarf des Unternehmens.
Kontakt zum Außendienst der Berufssprachkurse: BSK.Koeln@bamf.bund.de
Anschließend legt der Außendienst gemeinsam mit dem Arbeitgeber und unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorrausetzungen und Wünsche die Rahmenbedingungen des Kurses fest. Dazu gehört insbesondere die Abstimmung der zielgruppenspezifischen Voraussetzungen und der Kursmodalitäten:
- Die Teilnehmenden erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen für den Zugang. Mehr Informationen unter: www.bamf.de/berufssprachkurse
- Alle Teilnehmenden können den Kurs örtlich und zeitlich wahrnehmen.
- Das Sprachniveau der Teilnehmenden passt zum Kurs.
- Lerninhalte definieren, Zahl der Unterrichtseinheiten festlegen
- Stundenplan und Freistellung durch Arbeitgeber klären
- Wahl eines Kursträgers und Einrichtung einer Schulungsstätte beziehungsweise eines Schulungsraums
Während des Kurszeitraumes stehen die Mitarbeitenden des Außendienstes als Ansprechpersonen zur Verfügung. Nach Kursende findet zwischen allen Beteiligten ein Abschlussgespräch statt. Dabei können beispielsweise mögliche zukünftige Maßnahmen der Arbeitsmarktintegration besprochen werden.
Neben den berufs- und ausbildungsbegleitenden Basiskursen sind auch Sprachkurse mit dem Ziel der Berufsanerkennung oder fachspezifischer Unterricht möglich.
Weitere Informationen bietet die Website des BAMF, insbesondere auch einen Flyer mit Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.