Nr. 5180
Ausbildung

Arbeitszeitgesetz

Für Auszubildende über 18 Jahren muss das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beachtet werden.
Es regelt die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit. Das heißt, die Dauer der Arbeitszeit, bis zu der ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer über 18 Jahren maximal beschäftigen darf.
Auszubildende sind Arbeitnehmer im Sinne des ArbZG.
Zu welchen Arbeitszeiten im Einzelfall erwachsene Auszubildende verpflichtet sind, ergibt sich im Einzelnen aus dem Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung sowie dem Ausbildungsvertrag.