International

Russland-/Belarus-Sanktionen (Russland-Ukraine-Konflikt)

Zusätzlich zu den seit 2014 geltenden Sanktionen und Embargos im Zusammenhang mit der Krim/Sewastopol-Annexion wurden in der zweiten Februarhälfte 2022 von den EU-Staats- und Regierungschefs Maßnahmen gegen die Bedrohung des ukrainischen Staats beschlossen.
Eine Übersicht über die seit 2006 (Belarus) bzw. 2014 geltenden Maßnahmen (wegen Menschenrechtsverletzungen / Annexion der Krim) finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten beim deutschen Zoll (Ukraine; Russland; Belarus) sowie beim Rat der EU (Ukraine; Belarus). Die relevanten Sanktionsverordnungen sind die 833/2014 (Russland), 765/2006 (Belarus) sowie 269/2014 und vor allem 263/2022 (Ukraine).
Die Neuerungen seit 2022 sind von möglicherweise betroffenenen Unternehmen in den Anhängen der genannten Sanktionen zu überprüfen. Die Neuerungen werden (regelmäßig aktualisiert) auch in den Übersichten auf den Seiten des Zolls (für Aus- und Einfuhren), des BAFA (für deutsche Ausfuhren) oder der EU Sanctions Map eingepflegt.
Die Bundesregierung hat zudem Hilfen für von Sanktionen und hohen Energiepreisen betroffene Unternehmen veröffentlicht.

Überblick: Prüfschritte bei Sanktionen und Embargos

Die hauptsächlichen Maßnahmen („Sanktionen“) der EU mit Wirtschaftsbezug lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1.: Darf mit dem Geschäftspartner gearbeitet werden?

2.: Darf mit der Ware oder Dienstleistung gehandelt werden?

3.: Sind Zahlungen möglich?

Sonstige Maßnahmen und Besonderheiten

Zudem wurde die Anwendung des WTO-Meistbegünstigungsstatus von Russland sowie die WTO-Beitrittsverhandlung von Belarus u. a. durch die EU-Staaten ausgesetzt (Meldung). Russland kann von diesen Staaten im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr nunmehr rechtskonform systematisch ungleich behandelt werden.

Maßnahmen einzelner EU-Mitgliedstaaten

Einzelne EU-Mitgliedstaaten haben zusätzliche Maßnahmen beschlossen und bereits umgesetzt.
Zum 25. Februar 2022 hat Deutschland Garantien für Exporte und Investitionen gestoppt und die staatlichen Kreditsicherungen für Russland gestrichen - die Bewilligung von Hermesbürgschaften ist bis auf weiteres ausgesetzt.
Diese betreffen auch einzelne Bauprojekte, an denen russische (Staats-)Unternehmen beteiligt sind (in Deutschland die faktische Aussetzung des Genehmigungsprozesses von Nord Stream 2; in Finnland das Aussetzen der Erteilung einer Baugenehmigung für ein Kernkraftwerk etc.).

Gegenmaßnahmen auf russischer Seite

Zahlreiche Importe von Lebensmitteln sind u. a. als Importe aus der EU von russischer Seite verboten worden und werden seit 2014 jährlich überarbeitet verlängert. Eine Zusammenfassung ist hier zu finden.
Bezüglich der aktuellen Maßnahmen verschiedenster Staaten hat Russland die Absicht erklärt, mit jeweils ähnlichen Maßnahmen antworten zu wollen. Diese Maßnahmen könnten zu Importbeschränkungen etc. führen, die trotz in der EU möglichen Exporte den Warenverkehr einschränken. Bisher sind einige Maßnahmen ergriffen worden; beispielhaft bedeutend erscheinen die folgenden Maßnahmen:
  • Ausfuhrverbote einiger Produktgruppen (Übersicht bei der IHK zu Köln) sowie Genehmigungspflichten für einige Industrieprodukte
  • Problemlose Bescheinigung Höherer Gewalt („Force Majeure“) für russische Unternehmen (Mitteilung auf deutsch / im Original auf russisch)
  • In Russland ansässige Unternehmen müssen 80 Prozent ihrer Devisen-(= Export-)Erlöse in Rubel umtauschen – rückwirkend für Erlöse seit dem 1. Januar 2022 (Erlass).
  • Verträge, die vor dem 1. Januar 2023 abgeschlossen werden, dürfen im Einverständnis beider Parteien korrigiert werden, falls diese wegen der Sanktionen nicht erfüllt werden können.
  • Verbindlichkeiten russischer Unternehmen gegenüber EU-Unternehmen (u. a.) können in Rubel bezahlt werden, indem diese auf ein eigens in Russland eröffnetes Konto überwiesen werden (Informationen).
  • Androhung von Enteignungen durch den russischen Staat (möglicher Verstoß gegen das Deutsch-Russische Investitionsschutzabkommen und daher Klagemöglichkeit)

Maßnahmen anderer Staaten (z. B. USA)

Sanktionsmaßnahmen einiger anderer Staaten können über diese Internetseite durchsucht werden: https://www.opensanctions.org/.
US-Sanktionen haben unsere Stuttgarter KollegInnen im Internet detailliert zusammengefasst.

Beschäftigung von Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland

Informationen dazu finden Sie bei uns unter Fachkräftesicherung International.

Hilfsangebote / Spenden / Organisation von Hilfslieferungen in die Ukraine

Klarstellungen zur steuerlichen Behandlung von Hilfsleistungen verschiedenster Art (Sach-/Geldspenden/Wohnraum/Lohnerlasse etc.) für Unternehmen und Personen (Bundesfinanzministerium; Zusammenfassung (DOCX-Datei · 16 KB))
Bitte beachten Sie den folgenden Aufruf des Wirtschaftsministeriums NRW; Listen erforderlicher Güter stellt auch die IHK gern zur Verfügung:
Wegen der massiven Beschädigung der ukrainischen Infrastruktur durch russische Angriffe und der Notwendigkeit der Gewährleistung stabiler Strom- und Wasserversorgung ist die Ukraine gegenwärtig auf die Hilfe internationaler Partner angewiesen. Elektrizitätsausrüstung, Generatoren, Transformatoren, Kabel und Heizkörper, Wasserversorgungsausrüstung usw. werden dringend gesucht und gebraucht.

Vor diesem Hintergrund hat die ukrainische Regierung ein Hilfeersuchen an die deutschen Partner gerichtet. Gesucht werden Sachspenden für technische Güter, hauptsächlich für die Reparatur und Wartung von Strom- und Gasnetzen sowie anderer Energieinfrastruktur, die durch den Krieg beschädigt oder zerstört wurde.

Das Bundesfinanzministerium hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Aufwendungen für vom Krieg in der Ukraine Geschädigte steuerlich geltend gemacht werden können (s.u.).

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) eröffnet hiermit einen Kommunikationskanal, über den nordrhein-westfälische Unternehmen und Verbände sich an der Hilfsaktion beteiligen können, um betrieblich verzichtbare Sachspenden zur Verfügung stellen zu können. Das Ministerium bittet, dieses Ersuchen an interessierte Adressaten weiterzuleiten. Darüber steht dieser Kommunikationskanal auch zur andere Angebote zur Verfügung, mit denen NRW-Unternehmen sich an den Wiederaufbau-Maßnahmen in der Ukraine und an der Modernisierung der ukrainischen Wirtschaft, u. a. durch Handwerkleistungen und Logistik beteiligen können.

Die Koordination der Initiative erfolgt durch das Referat 222 Grundsatzfragen, Potentialmärkte im MWIKE NRW und NRW.Global Business GmbH.
Wenden Sie sich bitte an:
Frau Oksana Kozlovska
Referat 222 Grundsatzfragen, Potentialmärkte
Abteilung 2 Europa, Recht und Außenwirtschaft
Telefon: +49 211/61 772 - 745
E-Mail: Oksana.Kozlovska@mwike.nrw.de
Frau Elena Matekina
General Manager CEE | MENA
NRW.Global Business GmbH
Telefon: +49 211 13000-146
E-Mail: matekina@nrwglobalbusiness.com
Zahlungen für humanitäre Lieferungen können noch abgesichert werden (Informationen).