Weiterbildung
Ausbilder-Eignungsprüfung
Zielgruppe
Zukünftige Ausbilder/innen in der beruflichen Bildung, Mitarbeiter/-innen im Personalwesen und Fortbildungsteilnehmer, die diese Prüfung als Zulassungsvoraussetzung nachweisen müssen.
Funktionsprofil
Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen. Dieser Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung umfasst die Kompetenz zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung. Ebenso befähigt die Prüfung zu weiteren Aufgaben in der Personalverwaltung oder zur Ausübung von Dozententätigkeit außerhalb der beruflichen Ausbildung.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
Für die Zulassung zur Prüfung müssen Sie keine Voraussetzungen erfüllen. Jedoch müssen Sie für die spätere Tätigkeit als verantwortlicher Ausbilder bzw. verantwortliche Ausbilderin Ihre fachliche und persönliche Eignung (§§ 28-30 BBiG) nachweisen.
Prüfungsanforderungen
Schriftlicher Prüfungsteil
Fallbezogene Aufgaben aus den 4 Handlungsfeldern: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken – Ausbildung durchführen – Ausbildung abschließen
Praktischer Prüfungsteil
Ausarbeitung - Präsentation oder praktische Durchführung einer berufstypischen Ausbildungssituation - Fachgespräch
Anmeldung zur Prüfung / Prüfungstermine
Die AEVO-Prüfung wird monatlich angeboten.
Schriftlich: Anfang des Monats
Praktisch: ca. 1-4 Wochen nach dem schriftlichen Teil
Anmeldeschluss: 1. Kalendertag des Vormonats
Schriftlich: Anfang des Monats
Praktisch: ca. 1-4 Wochen nach dem schriftlichen Teil
Anmeldeschluss: 1. Kalendertag des Vormonats
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Bitte beachten: Ist die örtliche Zuständigkeit* nicht gegeben, benötigen wir von der für Sie zuständigen IHK eine Freistellung, welche Sie im Anmeldeprozess hochladen müssen. Ohne Freistellung kann Ihre Anmeldung nicht berücksichtigt werden.
*Die örtliche Zuständigkeit ist gegeben, wenn Sie in unserem IHK-Bezirk (Dortmund, Hamm und Kreis Unna) entweder Ihren Wohnsitz haben, Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat oder Sie die Vorbereitung in unserem IHK-Bezirk besucht haben.
Prüfungsgebühr
z. Zt. 150,00 Euro gem. der Gebührenordnung und dem Gebührentarif der IHK zu Dortmund.
Wiederholungs- und Stornierungsgebühren können Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 71 KB) auch noch einmal differenzierter einsehen.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen und Lehrgangskosten, Dauer, etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).