Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis

Aufenthaltserlaubnis nach Ausbildungsduldung

Seit 1. März 2024 gilt die neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis. Der Gesetzgeber hatte erst vorgesehen, dass sie die Ausbildungsduldung ersetzt. Jetzt existieren aber Ausbildungsduldung und Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung als parallele Regelung nebeneinander.
Das neue Infopapier des Netzwerks “Unternehmen integrieren Flüchtlinge” nimmt beide Aufenthaltsstatus unter die Lupe und erklärt, wo sich die Voraussetzungen unterscheiden, welche Regelungen identisch sind und was die Vorteile der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis sind hat das Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge in einer Übersicht zusammengestellt.