Ausbildung

Erprobungsverordnung Kaufleute für Büromangement wird bis 2025 verlängert.

Zum Hintergrund der Erprobung:
Zum 1. August 2014 war die neue Ausbildungsordnung für Kaufleute für Büromanagement mit klassischer Zwischen- und Abschlussprüfung, einer Differenzierung in Form von Wahlqualifikationen sowie der Möglichkeit, Zusatzqualifikationen zu vermitteln und abzuprüfen, in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde die „Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung" erlassen.

Durch die Erprobungsverordnung, die derzeit bis zum 1. August 2020 befristet ist, wurde u.a. die klassische Prüfung der Stammverordnung durch eine gestreckte Abschlussprüfung (GAP) ersetzt.
Ziel der Erprobung war es zu untersuchen, ob die Durchführung der Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen die geeignete Prüfungsform für den Ausbildungsberuf der Kaufleute für Büromanagement ist. Darüber hinaus sollten Struktur, Inhalt und Gewichtung von Teil 1 und 2 der Abschlussprüfung sowie die Durchführung und Prüfung der Zusatzqualifikationen erprobt werden.
Hierzu hatte das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) eine Evaluierung durchgeführt, die durch einen Projektbeirat begleitet wurde. Die Evaluierung ist zwischenzeitlich abgeschlossen und der Abschlussbericht mit Empfehlungen des BIBB wird in Kürze veröffentlicht.

Handlungsbedarf nach der Erprobung:
Auf der Grundlage des Evaluierungsberichts werden die Sozialpartner und die Organisationen des öffentlichen Dienstes prüfen, ob und inwieweit inhaltliche Änderungen der bisherigen Regelungen für die Berufsausbildung der Kaufleute für Büromanagement erforderlich sind und einen entsprechenden Antrag an die verantwortlichen Ministerien stellen. Als ein Ergebnis der Evaluierung zeichnet sich ab, dass sich die GAP als Prüfungsform bewährt hat und beibehalten werden sollte. In welchem Umfang inhaltlicher Modernisierungsbedarf besteht, ist derzeit noch nicht abzusehen, es muss jedoch auf jeden Fall die Struktur der Verordnung mit neuer zeitlicher Gliederung angepasst und die derzeit in Abstimmung befindlichen neuen Standard-Berufsbildpositionen übernommen werden.
Da es zeitlich nicht möglich ist, die Prüfung des Evaluierungsergebnisses durch die Sozialpartner und die Organisationen des öffentlichen Dienstes sowie eine erforderliche Neuordnung bis zum Auslaufen der Erprobungsverordnung zum 1. August 2020 abzuschließen, wurde in der letzten Projektbeiratssitzung empfohlen, die Erprobungsverordnung um fünf Jahre zu verlängern.

Sollten die Entscheidungsfindung und das anschließende Neuordnungsverfahren früher abgeschlossen sein, kann die verlängerte Erprobungsverordnung jederzeit durch Erlass einer neuen Verordnung aufgehoben werden.