Bildung und Beruf

Stark in der Aus- und Weiterbildung

Eine der zentralen Aufgaben der IHKs ist die Organisation der Beruflichen Bildung. Sie registrieren Ausbildungsverträge und kümmern sich um Zwischen- und Abschlussprüfungen. Zudem beraten die IHKs Unternehmen, Azubis und Angestellte rund um die Aus- und Weiterbildung. So legen sie den Grundstein für berufliche Erfolge.
Die IHKs ermitteln im Kontakt mit den Unternehmen neue Qualifikationsanforderungen der Wirtschaft und setzen eine zukunftsorientierte Ausgestaltung der rund 250 IHK-Berufe sowie über 70 bundeseinheitlichen IHK-Weiterbildungen in Gang. Die IHKs organisieren zudem die Zwischen- und Abschlussprüfungen in der beruflichen Bildung.

Rund 689.000 Azubis betreut

Die IHKs betreuen derzeit rund 689.000 Azubis. 2023 wurden in IHK-Berufen immerhin über 277.200 neue Ausbildungsverträge unterzeichnet. Von den rund 25.500 Prüfungsausschüssen in der Ausbildung wurden knapp 103.000 Zwischen- und rund 260.000 Abschlussprüfungen abgenommen.
Die duale Ausbildung ermöglicht es Unternehmen, frühzeitig die passenden Fachkräfte zu qualifizieren – mit großem Erfolg: Die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland ist vor allem deshalb mit unter 6 Prozent die niedrigste in der gesamten Europäischen Union, in Frankreich beträgt die Quote hingegen 17,3 Prozent, in Spanien 28,8 Prozent. Die Jugendarbeitslosigkeit EU-weit beträgt 14,9 Prozent.

131.000 Weiterbildungsprüfungen abgenommen

In der Weiterbildung blieb die Zahl der abgelegten Prüfungen 2023 stabil und lag bei rund 131.000.

169.000 Unternehmen bilden in IHK-Berufen aus

Insgesamt bildeten im Jahr 2023 rund 169.000 Betriebe in IHK-Berufen aus. Wer ausbilden will, muss neben der fachlichen auch die persönliche Eignung mitbringen. Die IHKs prüfen Ausbildende und vermitteln Lehrgänge. Wenn ein Unternehmen nicht alle Ausbildungsbereiche eines Berufes abdecken kann, organisieren die IHKs Verbundausbildungen zwischen verschiedenen Betrieben.
Einbezogen werden die IHKs auch, wenn die Ausbildungszeit verkürzt oder verlängert werden soll. Gibt es während der Ausbildung Unstimmigkeiten zwischen Ausbildungsbetrieb und Azubi, vermitteln die IHKs Gespräche und bieten bei Bedarf paritätisch besetzte Schlichtungsstellen an, die teure Gerichtsverfahren vermeiden.

Günstige Ausbildungsgebühren durch Solidarfinanzierung

Die Ausbildungsgebühren betragen im Durchschnitt 2 Prozent der gesamten Ausbildungskosten.
So lagen die Eintragungs- und Prüfungsgebühren 2023 für Kaufleute für Büromanagement bei durchschnittlich 374 Euro, für Einzelhandelskaufleute bei 347 Euro und für Industriemechaniker/-innen bei 450 Euro.
Die Gebühren sind bei nahezu allen IHKs nicht kostendeckend; der Deckungsgrad liegt im Durchschnitt bei 56 Prozent.
Stattdessen wird ein Teil der Kosten durch die Beiträge aller Unternehmen und damit auf dem Wege der Solidarfinanzierung gedeckt. Denn der Nutzen der dualen Ausbildung kommt der gesamten Wirtschaft zugute: Auch Unternehmen, die nicht selbst ausbilden, profitieren von gut ausgebildeten Fachkräften.
Der Bereich Aus- und Fortbildungen ist ein wichtiger Teil der Arbeit der IHKs, das zeigt sich auch an den entsprechenden Personal- und Sachaufwendungen: Im Durchschnitt lag der Anteil für diesen Bereich an den Gesamtaufwendungen einer IHK zuletzt bei 23 Prozent.

Bundesweite Vermittlung per Lehrstellenbörse

Diese Aufwendungen sind auch die Basis für weitere IHK-Services: So unterstützt die IHK-Organisation junge Menschen bei der Lehrstellensuche mit der bundesweiten IHK-Lehrstellenbörse unter der Adresse www.ihk-lehrstellenboerse.de.
Sie bringt Jugendliche und Unternehmen zusammen und stellt zu jeder Zeit im Jahr rund 34.000 aktuelle IHK-Lehrstellenangebote und -gesuche von Jugendlichen bereit.

IHK-FOSA zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Ein zweites Beispiel ist die Beteiligung der IHKs bei Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Die IHK-Organisation hat eine gemeinsame Stelle in Nürnberg geschaffen, die IHK-FOSA (Foreign Skills Approval, www.ihk-fosa.de), um die Verfahren effizient zu gestalten.
Im Jahr 2023 wurden dort 11.431 Anträge gestellt; 3.580 Antragsteller erhielten eine volle Gleichwertigkeit und 3.430 eine teilweise Gleichwertigkeit. Die individuelle Beratung zum Anerkennungsverfahren findet vor Ort in der einzelnen IHK statt.

IHKs unterstützen Integration von Geflüchteten

Die IHKs übernehmen Verantwortung bei der Integration von Geflüchteten. Sie engagieren sich im Rahmen von zahlreichen Projekten und Kooperationen mit Partnern. Die IHKs bringen dabei insbesondere ihre Kompetenzen in den Bereichen Ausbildung und Weiterbildung ein. Bundesweit sind hier über 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort aktiv. Ihre Zahl hat sich jüngst deutlich erhöht. Ein breites Beratungs- und Unterstützungsangebot für Unternehmen und Geflüchtete wurde geschaffen. Konkret unterstützt die IHK-Organisation vor allem bei der Vermittlung in Praktika, Einstiegsqualifizierung und Ausbildung sowie bei der Kompetenzerfassung. Die IHKs unterstützen seit 2022 auch bei der Integration von Schutzsuchenden aus der Ukraine. Sie bieten ihnen als neue Serviceleistung einen Erstberatungs-Check zu Berufsqualifikationen an. Dabei werden Informationen zu Berufsabschlüssen, Arbeitserfahrungen und Sprachkompetenzen erhoben, um den Einstellungsprozess zu erleichtern.

Treibende Kraft in der Kooperation von Schule und Wirtschaft

Neben akuten Herausforderungen und Krisen steht der Ausbildungsmarkt weiterhin unter dem Vorzeichen der demografischen Entwicklung: Die IHKs setzen sich deshalb dafür ein, die Berufsorientierung an den Schulen zu verbessern. Sie helfen insbesondere dabei, jeder interessierten Schule einen Partnerbetrieb zu vermitteln. So können möglichst viele Jugendliche gut auf den Start in eine Ausbildung vorbereitet werden.

IHKs prüfen Sach- und Fachkunde

Jenseits der Aus- und Weiterbildung im engeren Sinne führen die IHKs auch mit rund 146.000 Teilnehmenden Sach- und Fachkundeprüfungen durch, zum Beispiel für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Gefahrgutbeauftragte oder für den Güterkraftverkehr. Gewerbetreibende müssen diese Prüfungen erfolgreich absolvieren, um ihren Beruf ausüben zu dürfen.
Für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten beispielsweise im Bewachungsgewerbe und – in einigen Bundesländern – auch im Gaststättengewerbe muss hingegen eine Unterrichtung bei der IHK besucht werden. Im Jahr 2023 haben gut 53.000 Personen an einer solchen Unterrichtung teilgenommen.
Freiwilliges Engagement der IHK-Mitglieder wird auch in den Prüfungsausschüssen für Sach- und Fachkundeprüfungen und im Rahmen von Unterrichtungen großgeschrieben. Hier waren vergangenes Jahr insgesamt über 5.600 Ehrenamtliche tätig.