Konditionen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Widerrufsbelehrung für Veranstaltungen
Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für Veranstaltungen der IHK Darmstadt: Informations- und Vortragsveranstaltungen, Match Making Veranstaltungen, Seminare, Trainings, Lehrgänge und Firmenschulungen.
- 1. Geltungsbereich
- 2. Leistungsbeschreibung
- 3. Lernplattform, EDV-technische Voraussetzungen, Teilnehmerpflichten
- 4. Urheberrecht
- 5. Anmeldung
- 6. Widerrufsbehlerung zu Fernabsatzverträgen
- 7. Zahlungsbedingungen
- 8. Rücktritt und Kündigung
- 9. Absage von Veranstaltungen
- 10. Haftung
- 11. Online-Streitschlichtung und Verbraucherstreitbeteiligung
- 12. Datenschutz
- 13. Hausordnung
- 14. Abweichende AGBs
- 15. Schlussbestimmungen
Hinweis: Vor dem Hintergrund der vereinfachten und verbesserten Lesbarkeit wird in den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich das generische Maskulin verwendet. Andere Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.
1. Geltungsbereich
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über Informations- und Vortragsveranstaltungen, Match Making Veranstaltungen, Seminare, Trainings, Lehrgänge, Firmenschulungen und Webinare mit der IHK Darmstadt ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Sie gelten für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB), es sei denn, in den jeweiligen Bestimmungen wird Abweichendes dargelegt.
Für sog. Shared Service-Produkte (Live-Online-Trainings, Prüfungslehrgänge) die die IHK Darmstadt mit der DIHK-Bildungs-gGmbH als gemeinsame Veranstalterin anbietet, gelten ausschließlich die für diese Produkte ausgewiesenen und bereitgestellten Teilnahmebedingungen.
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch dann, wenn die IHK Darmstadt in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Teilnehmers ihre Leistung vorbehaltlos erbringt.
2. Leistungsbeschreibung
a) Allgemein
Die IHK Darmstadt bietet Informations- und Vortragsveranstaltungen, Match Making Veranstaltungen, Seminare, Trainings, Lehrgänge, Firmenschulungen und Webinare an. Dabei arbeitet die IHK Darmstadt mit ausgewählten Dozenten und Bildungsträgern zusammen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass abweichend von dem bekanntgegebenen Programm Dozenten gewechselt und Ablaufpläne verschoben werden können. Der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung wird in diesen Fällen nicht wesentlich beeinträchtigt.
Sofern und soweit eine solche Beeinträchtigung zu befürchten ist, behält die IHK Darmstadt sich vor, die entsprechende/n Veranstaltung/en zu verschieben oder entsprechend anzupassen, sodass der Gesamtzuschnitt gewahrt werden kann. Die IHK Darmstadt behält sich insbesondere das Recht vor, eine zunächst als Präsenzveranstaltung geplante Veranstaltung unter bestimmten Umständen in einem anderen Format (z.B. als Webinar) durchzuführen. Den Teilnehmern einer solchen Veranstaltung entstehen hieraus keine Ansprüche, z.B. auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Entgelts. Es besteht ausdrücklich kein Recht oder Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung in einer bestimmten Art und Weise.
b) Webinare
Der Teilnehmer eines Webinars ist dafür verantwortlich, dass die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Webinar gegeben sind (stabile Internetverbindung, Internetbrowser nach dem aktuellen Stand der Technik, sowie Kopfhörer und Mikrofon/ Headset) sowie die Verbindung zum Webinar rechtzeitig herzustellen.
Die Teilnahme an einem Webinar erfordert ein oder mehrere kompatible Geräte, Internetzugang sowie -verbindung (dafür können Gebühren durch Dritte anfallen) und bestimmte Software (dafür können Gebühren durch Dritte anfallen), zudem können gelegentlich Updates oder Upgrades erforderlich sein. Da die Teilnahme an einem Webinar Hardware, Software und einen Internetzugang erfordert, kann die Fähigkeit, an dem Webinar teilzunehmen von der Leistung dieser Faktoren beeinflusst werden. Es empfiehlt sich ein High-Speed-Internetzugang. Der Teilnehmer erkennt an und stimmt zu, dass solche Systemanforderungen, die zuweilen geändert werden können, in seiner Verantwortung liegen.
An einem Webinar dürfen nur Personen teilnehmen, die für das Webinar oder für die ursprünglich angesetzte Präsenzveranstaltung wirksam angemeldet sind. Anderen Personen ist die Teilnahme nicht gestattet. Ton- und oder Bildaufzeichnungen durch den Teilnehmer sind nicht gestattet, es sei denn, die IHK Darmstadt willigt hierin ausdrücklich ein. Nach Abschluss der Veranstaltung erhält der Teilnehmer einen Nachweis über seinen Besuch.
3. Lernplattform, EDV-technische Voraussetzungen, Teilnehmerpflichten
Während der Vertragslaufzeit kann die IHK Darmstadt den Teilnehmern den Zugang sowie Nutzung einer Lernplattform bereitstellen. Die Teilnehmer stellen die Voraussetzungen für einen Internetzugang in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten bereit. Die Teilnehmer haben für die notwendige Hardware und deren technische Leistungsfähigkeit Sorge zu tragen. Der Teilnehmer sorgt für einen dem Stand der Technik entsprechenden Schutz gegen Computerviren u. ä. Bedrohungen. Teilnehmer sind zudem verpflichtet, Zugangsdaten, insbesondere Passwörter und Zugangs-Links (soweit vergeben), für die Lernplattform geheim zu halten (keine Weiterleitung an Dritte) und gegen Missbrauch durch Dritte zu schützen.
Aktivitäten, die über seine Zugangsberechtigung erfolgen, verantworten die Teilnehmer selbst. Die Teilnehmer verpflichten sich, gegenüber anderen Teilnehmern der Lernplattform und anderen Anwendern des Internets keine gesetzes- oder ehrverletzenden, bedrohenden, obszönen, rassistischen u. ä. Äußerungen zu verbreiten. Sie verpflichten sich zur Nutzung allein für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
Ein Verstoß gegen diese Nutzungsvoraussetzungen berechtigt die IHK Darmstadt dazu, den entsprechenden Teilnehmer von der Nutzung der Lernplattform auszuschließen. Bei andauernder Zuwiderhandlung seitens des Teilnehmers, erfolgloser Mahnung sowie Fristsetzung zur Unterlassung ist die IHK Darmstadt zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.
4. Urheberrecht
Arbeitsunterlagen (z.B. ausgegebene Unterlagen, Arbeitsblätter, Fotoprotokolle, o. Ä.) und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig. Dies gilt auch für im Nachgang per E-Mail oder als Download bereitgestellte Präsentationen und sonstige Arbeitsunterlagen.
5. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen muss in mindestens Textform (z. B. E-Mail) oder in Schriftform (z. B. per Brief, per Telefax) an die IHK Darmstadt gerichtet werden oder per Online-Anmeldung über die Veranstaltungsdatenbank der IHK Darmstadt unter http://www.ihk.de/darmstadt/ erfolgen.
Sie soll innerhalb der in den Veranstaltungsunterlagen genannten Frist, ansonsten bis spätestens 14 Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, bei der IHK Darmstadt eingegangen sein. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der IHK Darmstadt berücksichtigt. Bei einer Online-Anmeldung wird durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig anmelden“ (o. Ä.) eine verbindliche Anmeldung zur dargestellten Veranstaltung erklärt
Die Bestätigung des Zugangs der Anmeldung kann durch automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Anmeldung erfolgen, diese stellt jedoch noch keine Vertragsannahme dar. Erst mit Zugang einer Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande. Sollte eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden können, insbesondere weil die Veranstaltung bereits ausgebucht ist, so teilt die IHK Darmstadt dies dem Betroffenen umgehend mit.
Mit seiner verbindlichen Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich an.
6. Widerrufsbehlerung zu Fernabsatzverträgen
Einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB steht ergänzend zum Rücktrittsrecht unter Ziff. 7 bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, d. h. bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wie z.B. Brief, E-Mail, Telefon oder Internet geschlossen wurden. Die IHK Darmstadt informiert Sie nachfolgend nach Maßgabe des gesetzlichen Musters über dieses Widerrufsrecht.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der
Industrie- und Handelskammer Darmstadt,
Rheinstraße 89,
64295 Darmstadt,
Telefon: 06151 871-0,
Telefax: 06151 871-1101,
E-Mail: info@darmstadt.ihk.de
Rheinstraße 89,
64295 Darmstadt,
Telefon: 06151 871-0,
Telefax: 06151 871-1101,
E-Mail: info@darmstadt.ihk.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular unserer Homepage http://www.ihk.de/darmstadt/, Suchnummer 136069, als PDF herunterladen, ausfüllen und übermitteln. Die ausschließliche Nutzung des PDF-Widerrufsformulars zur Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerspruchsrechts ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Wird das Widerrufsrecht ausgeübt, so wird in Textform eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermittelt. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag wirksam widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotenen, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
7. Zahlungsbedingungen
Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist das Teilnehmerentgelt ohne Abzug und unabhängig von Leistungen Dritter (z.B. Arbeitsagentur, Arbeitgeber, Aufstiegs-BAföG) - soweit nicht Abweichendes geregelt ist - mit Zugang der Rechnung fällig und unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen. Soweit vorgesehen, kann der Teilnehmer das fällige Entgelt auch per SEPA-Lastschrift bezahlen. Wird die Zahlungsoption SEPA-Lastschrift gewählt und die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Teilnehmer der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Teilnehmer die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, soweit er dies zu vertreten hat.
Bei Lehrgängen mit mehr als 100 Unterrichtsstunden oder einer Dauer von länger als einem halben Jahr ist die Vereinbarung über eine Ratenzahlung unter Einhaltung von Fristen möglich. Die IHK Darmstadt hat das Recht, bei ausbleibenden oder nicht fristgerechtem Zahlungseingang des Entgelts für vorangegangene Lehrgangsabschnitte den Teilnehmer vom Besuch nachfolgender Lehrgangsabschnitte auszuschließen.
Lehrmittel (z. B. Bücher), Tests und Prüfungen werden in der Regel gesondert berechnet, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich zugesagt wird. Soweit in Programmheften und Prospekten die Höhe von Prüfungsgebühren genannt ist, beruht diese Angabe auf dem zum Zeitpunkt der Drucklegung gültigen Gebührenordnung nebst Gebührentarif der IHK Darmstadt.
8. Rücktritt und Kündigung
Das Widerrufsrecht des Verbrauchers (Ziff. 6) besteht neben dem im Folgenden geregelten Rücktrittsrecht.
a) Informations- und Vortragsveranstaltungen sowie Match Making Veranstaltungen:
Bei Informations- und Vortragsveranstaltungen (z. B. mit einer Dauer von wenigen Stunden an einem Tag) sowie Match Making Veranstaltungen gelten die im dortigen Anmeldeverfahren festgelegten besonderen Rücktrittsregelungen. Soweit nichts Abweichendes vorrangig geregelt wird, kann der Teilnehmer bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei und ohne Nennung von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Telefax, E-Mail) zurücktreten. Maßgebender Zeitpunkt ist der Eingang des Rücktritts bei der IHK Darmstadt. Teilnehmer, die unentschuldigt nicht erscheinen, sind zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet. Ein solches gilt nicht im Falle von Krankheit, sofern und soweit eine entsprechende Bescheinigung zur Glaubhaftmachung der entschuldigenden Umstände vorgelegt wird.
b) Seminare, Trainings, Lehrgänge, Firmenschulungen und Webinare:
Von Seminaren, Webinaren und Trainings (mit einer Dauer von ein bis drei Tagen) sowie von Lehrgängen (Langzeitveranstaltungen mit einer Dauer von mehr als drei Tagen) kann der Teilnehmer bis zu drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung in mindestens Textform (z.B. per Brief, Telefax, E-Mail) kostenfrei zurücktreten. Maßgebender Zeitpunkt ist der Eingang des Rücktritts bei der IHK Darmstadt. Bei einem Rücktritt nach dieser Frist bis zu zwei Tage vor der Veranstaltung werden 10 Prozent des gesamten Veranstaltungsentgeltes, mindestens jedoch 100 Euro, erhoben.
Erfolgt der Rücktritt weniger als zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist grundsätzlich das volle Entgelt zu bezahlen. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass der IHK Darmstadt kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Das anteilige bzw. volle Entgelt fällt nicht an, wenn die Teilnahmeberechtigung im Einvernehmen mit der IHK Darmstadt auf einen Ersatzteilnehmer übertragen wird. Lehrgänge können nach deren Beginn mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Maßgebender Zeitpunkt für die Erklärung des Rücktritts und der Kündigung sind der Eingang bei der IHK Darmstadt.
Bei Firmenschulungen (Seminare, Webinare und Trainings für Mitarbeiter eines Firmenkunden) kann der Firmenkunde bis zu drei Wochen vor der Veranstaltung in Textform (z.B. per Brief, Telefax, E-Mail) kostenfrei zurücktreten. Maßgebender Zeitpunkt ist der Eingang des Rücktritts bei der IHK Darmstadt. Bei einem Rücktritt nach dieser Frist ist das volle Entgelt zu bezahlen. Dem Firmenkunde steht der Nachweis frei, dass der IHK Darmstadt kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
c) Außerordentliche Kündigung
Das Recht der IHK Darmstadt zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 626 BGB bleibt für alle Veranstaltungsarten unberührt. Die fristlose Kündigung ist in Textform (z.B. per Brief, Telefax, E-Mail) zu erklären. Maßgebender Zeitpunkt ist der Eingang der Kündigung bei der IHK Darmstadt. Die IHK Darmstadt ist insbesondere dann zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn ein Teilnehmer in erheblichem Umfang gegen die Hausordnung der IHK Darmstadt verstößt, die Lehrveranstaltung erheblich stört, Urheberrechtsverletzungen begeht oder er auf ihrem Gelände in erheblichem Umfang Regelungen der Straßenverkehrsordnung oder strafrechtliche Vorschriften verletzt. In diesem Fall wird das Entgelt nicht zurückerstattet. Unberührt bleibt auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziff. 3, letzter Satz.
d) Kündigung und Ausschluss bei Zahlungsverzug
Die IHK Darmstadt behält sich das Recht zur (außer-)ordentlichen, d. h. fristlosen, Kündigung für alle Veranstaltungsarten vor im Falle der i) vollständigen Nichtzahlung des fälligen Entgelts für die Veranstaltung, der ii) Nichtzahlung von 2 oder mehr Raten des fälligen Entgelts für die Veranstaltung sowie der iii) auch nur anteiligen Nichtzahlung des fälligen Entgelts nach Mahnung durch die IHK Darmstadt in Textform, sowie den Teilnehmer von der (weiteren) Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
Das Recht der IHK Darmstadt, Schadensersatz und Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
9. Absage von Veranstaltungen
Die IHK Darmstadt hat das Recht, eine Veranstaltung oder ein Webinar aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z.B. mangelnde Teilnehmerzahl, kurzfristige Nichtverfügbarkeit des Referenten/der Referentin ohne Möglichkeit eines Ersatzes, höhere Gewalt, erhöhte Gefahr eines Infektionsrisikos aufgrund einer Epidemie oder Pandemie u.a. zu verschieben oder abzusagen.
Der Teilnehmer wird hierüber unter den in seiner Anmeldung genannten Kontaktdaten benachrichtigt. Im Falle der Absage wird ein bereits bezahltes Teilnahmeentgelt zurückerstattet. Gleiches gilt für den Fall, dass der Teilnehmer an einem Nachholtermin für die Veranstaltung nicht teilnehmen kann. Anderweitige Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
Die IHK Darmstadt behält sich vor, Referenten zu wechseln oder den Veranstaltungsablauf sowie Räumlichkeiten zu ändern. Der Teilnehmer kann daraus keine Ansprüche, z.B. auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Teilnahmeentgelts, ableiten.
10. Haftung
Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und die Besichtigung von Einrichtungen der IHK Darmstadt erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung der IHK Darmstadt für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der IHK Darmstadt oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.
Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit sowie wesentlicher Vertragspflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung derartiger wesentlicher Vertragspflichten durch die IHK Darmstadt oder einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet die IHK Darmstadt unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.
11. Online-Streitschlichtung und Verbraucherstreitbeteiligung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Unter folgendem Link http://ec.europa.eu/odr haben Verbraucher im Sinne des § 13 BGB die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Die IHK Darmstadt nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teil. Sie ist hierzu auch nicht verpflichtet.
12. Datenschutz
Die IHK Darmstadt erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung. Es handelt sich hierbei um die vom Teilnehmer im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie z. B.: Anrede, Nachname, Vorname, Anschrift/Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse (geschäftlich/privat), Telefonnummer (Mobil/ Festnetz), sowie im Falle von kostenpflichtigen Veranstaltungen ggf. Bankverbindungsdaten sowie Rechnungsempfänger.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung. Die Daten des Teilnehmers und/oder des Vertragspartners beziehungsweise dessen Vertreters werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. Die Übersendung der Anmeldebestätigung kann auch per unverschlüsselter E-Mail erfolgen.
Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese von Dritten gelesen wird. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird die IHK Darmstadt hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Mitglied einholen. Willigt der Vertragspartner ausdrücklich in eine darüberhinausgehende Datenverarbeitung durch die IHK Darmstadt ein, werden die Daten ausschließlich in der von der Einwilligung erfassten konkreten Nutzung und/oder Verwendung der Daten verarbeitet. Die Verwendung umfasst auch die Weiterleitung der Daten an von der Erlaubnis umfasste Dritte. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft gegenüber der IHK Darmstadt widerrufen
Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise der IHK Darmstadt verwiesen. Abrufbar auf der Webseite http://www.ihk.de/darmstadt/ unter der Suchnummer 16827.
13. Hausordnung
Es gilt die Hausordnung der IHK Darmstadt. Die IHK Darmstadt ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, insbesondere bei Nichtbeachtung der Hausordnung, nachhaltigen Störungen der Lehrgangsveranstaltung, Zerstörung oder Beschädigung von Einrichtungsgegenständen der IHK Darmstadt oder Urheberrechtsverletzungen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
Eine Rückerstattung des gezahlten Entgeltes ist in dem Falle des berechtigen Ausschlusses des Teilnehmers ausgeschlossen. Ausstehende Teilzahlungen werden sofort fällig. Dem Teilnehmenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Weitergehende Schadensersatzansprüche der IHK Darmstadt werden hierdurch nicht berührt. Die IHK Darmstadt behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor. Sind Vertragspartner und Teilnehmer nicht identisch, so übernimmt auch der Vertragspartner die Haftung für das Fehlverhalten des Teilnehmers.
14. Abweichende AGBs
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als die IHK Darmstadt ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
15. Schlussbestimmungen
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche und Gerichtsstand ist Darmstadt.
Stand: Mai 2024