Zu Gast in der IHK Darmstadt

Hausordnung der IHK Darmstadt

Zur Gewährleistung eines geordneten und störungsfreien Veranstaltungs- und Prüfungsablaufs gilt auf dem gesamten Gelände der IHK Darmstadt folgende Hausordnung:

Geltungsbereich

Diese Hausordnung dient der Sicherheit und Ordnung auf dem gesamten Gelände der IHK Darmstadt. Sie soll dazu beitragen, dass die von der IHK Darmstadt wahrzunehmenden Aufgaben erfüllt werden können. Die Hausordnung ist rechtsverbindlich für alle Personen, die sich auf dem Gelände bzw. in den Räumlichkeiten der IHK Darmstadt aufhalten.

Hausrecht

Das Hausrecht wird durch den Hauptgeschäftsführer, seinen Vertreter, die jeweils für die Veranstaltung verantwortlichen Mitarbeiter*innen und den Hausrechtsbeauftragten ausgeübt. Hausrechtsbeauftragter sind die Leiterin des Geschäftsbereichs Organisationsentwicklung, Personal und Finanzen sowie die Hausmeister.

Sicherheit und Ordnung

Den Anordnungen der Hausrechtsbeauftragten ist Folge zu leisten, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung sowie Ruhe und Sauberkeit.

Die jeweiligen Nutzer eines Raumes sind dafür verantwortlich, beim Verlassen des Raumes die Beleuchtung auszuschalten und Fenster zu schließen. Entliehene Schlüssel sind nach dem Ende der Raumnutzung am Empfang abzugeben.

Die IHK Darmstadt übernimmt keine Haftung für Garderobe und den Verlust von Privateigentum in IHK-Räumlichkeiten. Für Privateigentum von Mitarbeitern, das ordnungsgemäß unter Verschluss gehalten wird, besteht Versicherungsschutz.

In sämtlichen Räumen und öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen ist auf Sauberkeit zu achten. Hunde dürfen sich nicht im Gebäude aufhalten.
Die IHK Darmstadt ist rauchfrei. Das Rauchen (auch E-Zigaretten und Verdampfer) ist nur außerhalb des Gebäudes an den dafür vorgesehenen Orten zulässig. Zigarettenreste sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Der Konsum von Cannabis ist untersagt.
Vorrichtungen zur Unfallverhütung und zum Brandschutz müssen jederzeit gebrauchsfähig gehalten werden. Sie dürfen nur zweckgemäß verwendet werden (§ 145 Absatz 2 StGB). Fehlen Schutzvorrichtungen oder sind Mängel oder sonstige Unregelmäßigkeiten erkennbar, so ist dies unverzüglich dem Hausrechtsbeauftragten und/oder einem Mitglied des Empfangs mitzuteilen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der Brandschutzordnung, die in den Seminarräumen ausliegt.
Ein Erste-Hilfe-Kasten steht bei Verletzungen in folgenden Räumen zur Verfügung:
  • im Erste-Hilfe-Raum, 1. Stock zwischen Raum 110 und 112
  • im Technik-Raum neben S 8 im Erdgeschoss
  • im Großen Saal in der Telefonzelle
  • in der Küche
  • in der Hausmeisterwerkstatt
  • im Sekretariat des Hauptgeschäftsführers
Ersthelfer können über den Empfang ausgerufen werden (06151-8710). Eine Liste der Ersthelfer liegt in jedem Seminarraum aus.

Hygienemaßnahmen

Behördlich angeordneten Hygienemaßnahmen ist Folge zu leisten. Die jeweils aktuellen Regelungen sind unserer Homepage zu entnehmen.

Unzulässige Betätigungen

Auf dem gesamten Gelände der IHK Darmstadt sind folgende Handlungen untersagt:
  • Betteln und Hausieren
  • Verunreinigungen jeglicher Art
  • Jegliche Art von Lärmbelästigungen
  • Das Blockieren jeglicher Zugänge

Parken für Kraftfahrzeuge und Fahrräder

Fahrzeuge jeder Art dürfen nur auf den entsprechend gekennzeichneten Flächen abgestellt werden. Mitarbeiter*innen dürfen ihren privaten PKW nur im 2. UG der Tiefgarage abstellen. Ausnahmen hierzu erteilt die Leiterin des Geschäftsbereiches Organisationsentwicklung, Personal und Finanzen.
Verkehrsbehindernde und/oder unbefugt geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.
Die IHK Darmstadt übernimmt keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen jeder Art, die auf dem IHK-Gelände abgestellt sind, es sei denn, die IHK Darmstadt hat Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

Fundsachen

Fundsachen sind am Empfang abzugeben. Dort werden diese hinterlegt. Die Ausgabe der Fundsachen erfolgt unter Vorlage des Personalausweises.

Verstöße gegen die Hausordnung

Jeder Verstoß gegen die Hausordnung ist unverzüglich einer der unter Punkt 2 genannten Personen anzuzeigen. Bei schweren oder fortgesetzten Verstößen kann der Hausrechtsinhaber ein unbefristetes Hausverbot aussprechen. Ein Antrag auf strafrechtliche Verfolgung gem. Paragraf 123, 124 StGB und 116 ff. OWiG bleibt vorbehalten.
Darüber hinaus kann der Hausrechtsinhaber ein unbefristetes Hausverbot gegen Personen aussprechen, die sich gegenüber der IHK Darmstadt ruf- und geschäftsschädigend verhalten.

Inkrafttreten

Diese Hausordnung tritt mit Aushang in Kraft.
Darmstadt, 01.07.2024
Industrie-und Handelskammer Darmstadt
gez.
Robert Lippmann
Hauptgeschäftsführer