Neues Lieferkettengesetz ist eine bürokratische Last
Es soll zu einer menschenwürdigen Produktion und zur Einhaltung von Umweltstandards führen: das neue Lieferkettengesetz. Doch was gut gemeint ist und sich eigentlich an große Unternehmen richtet, wächst sich zu einer bürokratischen Bürde für kleine und mittlere Unternehmen auch in Südhessen aus.
Pressemeldung vom 13. Februar 2023
Der Vize-Präsident der IHK Darmstadt Rhein Main Neckar, Christian Jöst, geht mit dem neuen Lieferkettengesetz hart ins Gericht. Seiner Ansicht nach werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit den Berichtspflichten über Gebühr belastet. Als Mitglied der Arbeitsgruppe EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) gehört er einem Gremium an, das die Europäische Union zur Nachhaltigkeitsberichterstattung berät. In dieser Funktion vertritt Jöst unternehmerische Interessen gegenüber der Bundes- und Europapolitik.
Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter (ab 2024: Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter) in ihren Lieferketten menschrechtliche und umweltrechtliche Sorgfaltspflichten angemessen zu beachten. „Es ist ein Trugschluss, dass die Berichtspflichten nur große Unternehmen betreffen, wie es die EU-Richtlinie eigentlich vorsieht“, sagt Unternehmer und Vize-Präsident Jöst. Die Wirklichkeit sehe ganz anders aus: „Konzerne geben viele Fragen aus den Berichtspflichten an die Zulieferer weiter. Damit sind dann auch die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) betroffen, die eigentlich von der Pflicht ausgeschlossen wurden.“ Christian Jöst kann mit seinem mittelständischen Unternehmen Jöst Abrasives ein Lied davon singen. „Uns erreichen regelmäßig mehrseitige Bögen mit fast 200 Fragen.“ Sein Unternehmen aus dem Odenwald produziert ausschließlich in Deutschland, „da ist es extrem ärgerlich, dass ich jedes Mal aufs Neue Fragen zu Kinderarbeit und der Beschäftigung von Zwangsarbeitern beantworten muss.“ Seine klare Forderung an die Politik: „Ein einheitlicher europäischer Berichtsstandard in einer europäischen Datenbank. Was von der europäischen Arzneimittelbehörde EMEA seit vielen Jahren gelebte Praxis ist, sollte auch für Lieferkettengesetz und Green Deal-Berichterstattung möglich sein.“
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Martin Proba
Geschäftsbereichsleiter
Bereich: Unternehmen und Standort